- Registriert
- 26 Jan 2005
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...ich hatte an manchen Tagen richtig Angst.
Angst ist ein Gefühl und die Vorschriften auf einem Schießstand sind einzuhalten.
Wer derartige Sicherheitsvorschriften nicht einhält, gefährdet unbeteiligte Personen.
Derartiges Verhalten muss sofort beendet werden -auch sanktionsbewehrt. Wer
dabei zuschaut und sich ängstigt macht sich mitschuldig, wenn etwas passiert.
Sehenden Auges ins Verderben - muss nicht sein !
Vielleicht bin ich etwas sensibel bei diesem Thema, habe aber allen Grund dazu,
denn ich wurde während einer Jagd mit Schrot angeschossen - 40 m Entfernung,
4 mm Schrot, wovon 7 Stück mein Gesicht trafen. Über die Folgen - körperlich und
juristisch - könnte man viel schreiben. Wenn ich heute solche Unfälle verhindern kann,
dann tue ich es - egal um welche Person es sich dabei handelt ....
WTO