Schießnachweis für Bewegungsjagd in NRW notwendig?

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Den Stempel vom Schießstand hat er ja bekommen.

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Weshalb? Der Schütze hat in meinem Beisein die Bedingungen erfüllt damit kann ich mit ruhigem Gewissen auch meine Unterschrift auf das Teil setzten.
Wo genau siehst du da nach geltendem Recht ein Problem.
Aufgrund meiner Ausbildung sollte das sogar vor Gericht standhalten, dass ich die Eignung beurteilen kann, da ich beim Bund ja sogar Schießlehrer ausbilden und prüfen durfte.
 
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:twisted: 12 Tage noch, dann sind die wieder Opposition :twisted: wird auch Zeit!
Wobei ich ganz klar sage, einen Schießnachweis finde ich gut! Nur wenn, dann für alle die zur Jagd gehen wollen! Aber was soll das mit dem schiessen im sitzen? Selbst wenn da ein Sitz war, oder ich meinen Sitzstock mit hatte, habe ich noch nie im Sitzen auf einer DJ geschossen! :no::no::no:

..also wir haben in RLP leider auch GRÜNE in der Regierung..aber NRW:no::no::no::no::no:
 
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:twisted: 12 Tage noch, dann sind die wieder Opposition :twisted: wird auch Zeit!
Wobei ich ganz klar sage, einen Schießnachweis finde ich gut! Nur wenn, dann für alle die zur Jagd gehen wollen! Aber was soll das mit dem schiessen im sitzen? Selbst wenn da ein Sitz war, oder ich meinen Sitzstock mit hatte, habe ich noch nie im Sitzen auf einer DJ geschossen! :no::no::no:


Dann warst Du aber noch nicht so oft auf einer Drückjagd, oder? ;-)


Grosso
 
A

anonym

Guest
Moin,

hast Du den Text aus Deiner Quelle auch gelesen? Ist tatsächlich rechtskräftig entschieden oder vielleicht doch nur an das Höchste Gericht verwiesen worden?

Cheers,
Schnepfenschreck.


Meine "Quelle" waren die Aufsichten beim heutigen Schießstandbesuch, mehr nicht. Ich habe gerade nur kurz gegoogelt und den eingestellten Link gefunden. Wer Interesse am Thema hat, soll sich selbst informieren, dafür werde ich nicht bezahlt.

Es war heute übrigens der fünfzenhnte dokumentierte Besuch. Bei 20 werden Anträge für Einträge in eine gelbe WBK gestellt.

:)
 
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25 Okt 2013
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"Das Gericht hat das Klageverfahren nun ausgesetzt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen. " ( Pressemitteilung siehe Link vom TS)

Somit wird eine Entscheidung beim höchsten Gericht eingefordert

und deshalb ist zur Zeit ist das "LJG NRW " noch gültig!

Nach einer Entscheidung des BvfG kann/ wird sich das

hoffentlich ändern :biggrin:

Solange sind Herr Remmel und Frau Kraft auf der sicheren Seite:evil:

Habe die Ehre,

der Münsterländer
 

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