Schießnachweis für Bewegungsjagd in NRW notwendig?

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...
btw und ot: Ich war aus ganz grundsätzlichen Erwägungen heraus immer ein Gegner des Schießleistungsnachweises. Als er dann kam und zur Pflicht wurde, kritisierte ich auch seine Kriterien als lächerlich, weil absolut zu leicht und von jedem echten Leistungsnachweis weit entfernt. Seine Ausgestaltung bestätigte damit meinen Eindruck des rein bürokratischen Placebos zur Befriedigung bestimmter Interessen- und Wählergruppen. Nun verbringe ich regelmäßig einen Teil meiner knappen Zeit auf dem Schießstand und bin ausgesprochen überrascht, wie groß die Gruppe jener Jagdscheininhaber ist, welche die Forderungen tatsächlich nicht erfüllen. Auch wenn diese Erfahrung einen Schießleistungsnachweis gewiss nicht legitimiert, so macht sie doch sehr nachdenklich.

@ Skogman,

Du hast sicher Recht und es mag den regelmäßig Trainierenden für den Moment überraschen, was da - im diskutierten Kontext - auf dem Schießstand zu sehen ist. Beim 'Einrütteln' dieser Erkenntnis in die sonstigen Lebensrealitäten, relativiert sich die Überraschung dann aber deutlich.

Allein die kurze Fahrt über eine BAB zeigt, dass sich da Menschen rumtreiben, die nichts von dem können/ beherrschen, was sie da tun. Sie sind regelmäßig mit ihrem KFZ, mit der Verkehrslage, wie auch mit den Besonderheiten einer BAB überfordert. Sie gefährden mit ihrem Unvermögen aber nicht nur Tiere, nein, die gefährden potenziell Menschen.

Bleibt die Erkenntnis, egal in welchem Lebensbereich wir uns auch bewegen, das ausgeprägte menschliche Defizit ist immer beteiligt.

Die, die den Schießnachweis - aus Kreisen der Jägerschaft - gefordert haben, spekulieren mehrheitlich, aufgrund anderer (meist monetärer) Defizite, auf frei werdende Plätze. Klar, wer Zeit hat und die, mangels Möglichkeiten, nicht jagdlich nutzen kann, der geht in dieser freien Zeit halt auf den Schießstand und stanzt Löcher, um dann, weil er ja jetzt auch etwas kann bzw hat (vermeintliche Kompetenz), von allen einen möglichst anspruchsvollen Schießnachweis zu fordern.

Möglicherweise sollte man zukünftig auch allen Teilnehmern des Straßenverkehrs, sobald sie ihr Fahrzeug auf eine BAB lenken, mindestens eine s.g. Superlizenz abfordern. So ein Formel 1 Fahrer hat die ja auch.

Man kann das Thema drehen und wenden wie man möchte, es bleibt eine ideologisch motivierte politische Posse.

Ja, ich bin mindestens alle zwei Wochen auf dem Schießstand bzw. im Schießkino. Das entstammt aber meiner persönlichen und individuellen Motivaion.


Grosso
 
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... der Kniefall findet de facto statt, weil es ohne diesen Schießnachweis wohl keine unbeschwerten Bewegungsjagden mehr geben wird ...
Bei Bewegungsjagden auf Schalenwild in NRW ist der gültige Schießleistungsnachweis Teilnahmevoraussetzung. Das ist schlicht im § 17a Abs. 3 des Landesjagdgesetzes geregelt. Inwiefern das Befolgen des Gesetzes als "de facto Kniefall" empfunden wird, dass ist wohl in das ganz subjektive Benehmen des Einzelnen gesetzt. Ich persönlich empfinde das Befolgen von gesetzlichen Vorgaben auch dann nicht als persönliche Demütigung wenn ich sie für unsinnig halte.

Im beschriebenen Fall kann ich die Argumentation von @Schnepfendreck in weiten Teilen nachvollziehen. Insbesondere die Tatsache, dass der TS hier in einem öffentlichen Forum in seinem Eingangspost die Situation so beschreibt, wie es dort nachzulesen ist, könnte ein Gericht durchaus als "jagdliches Zusammenwirken" und damit als wesentliches Element einer Gesellschaftsjagd werten. Zitat:" ... insgesamt 5 Reviere, die alle irgendwie benachbart sind, wollen Anfang Januar noch gemeinsam auf Schwarzwild jagen ...".Zumindest die teilweise hier ins Feld geführten Argumente der Zufälligkeit, des Nichtwissens, etc. greifen in diesem Einzelfall nachweislich nicht. Wie @Schnepfendreck schon schrieb, werden Dir im Zweifelsfall die vermeintlich eindeutigen Zitate von der Internetseite des LJV nicht helfen.


 
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... Inwiefern das Befolgen des Gesetzes als "de facto Kniefall" empfunden wird, dass ist wohl in das ganz subjektive Benehmen des Einzelnen gesetzt. Ich persönlich empfinde das Befolgen von gesetzlichen Vorgaben auch dann nicht als persönliche Demütigung wenn ich sie für unsinnig halte...

Ich persönlich empfinde es sehr wohl als 'de facto Kniefall' vor einer ... (die mir hier in den Sinn kommenden Adjektive hätten zur sofortigen Löschung meines Beitrages geführt) Legislative. Das ist aber sicher meinem eher liberalen Weltbild geschuldet.

Besonders freue ich mich, hier nun auch mal meine persönliche Nazikeule auspacken zu können: genau diese ergebene und kritiklose Grundeinstellung - speziell ideologisch motivierten politischen 'Tätergruppen' gegenüber - die den frühen zivilen Ungehorsam eher ausschließt, hat unsere eigene politische Vergangenheit erst ermöglicht.

Mit dem Wissen, dass der Nationalsozialismus am linken Rand der Gesellschaft entstanden ist bzw. seine Wählerschaft rekrutierte und nicht in der bürgerlichen Mitte, mag den einen oder anderen zum Nachdenken auffordern.


Grosso
 
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Bei Bewegungsjagden auf Schalenwild in NRW ist der gültige Schießleistungsnachweis Teilnahmevoraussetzung. Das ist schlicht im § 17a Abs. 3 des Landesjagdgesetzes geregelt. Inwiefern das Befolgen des Gesetzes als "de facto Kniefall" empfunden wird, dass ist wohl in das ganz subjektive Benehmen des Einzelnen gesetzt. Ich persönlich empfinde das Befolgen von gesetzlichen Vorgaben auch dann nicht als persönliche Demütigung wenn ich sie für unsinnig halte.

wie viele Jäger in NRW gehen jährlich auf Bewegungsjagden im Staatsforst, weil sie keine andere Jagdgelegenheit haben?
Dazu müssen sie den Schießnachweis erbringen...

Der Kniefall dieser Leute findet also statt (nur darauf war mein Posting gerichtet)!

Den Anderen, den Pächtern, bliebt gezwungenermaßen ja nicht viel anderes mehr übrig, wenn sie dauerhaft die ordnungsgemäße Jagd effektiv ausüben wollen

Im beschriebenen Fall kann ich die Argumentation von @Schnepfendreck in weiten Teilen nachvollziehen. Insbesondere die Tatsache, dass der TS hier in einem öffentlichen Forum in seinem Eingangspost die Situation so beschreibt, wie es dort nachzulesen ist, könnte ein Gericht durchaus als "jagdliches Zusammenwirken" und damit als wesentliches Element einer Gesellschaftsjagd werten. Zitat:" ... insgesamt 5 Reviere, die alle irgendwie benachbart sind, wollen Anfang Januar noch gemeinsam auf Schwarzwild jagen ...".Zumindest die teilweise hier ins Feld geführten Argumente der Zufälligkeit, des Nichtwissens, etc. greifen in diesem Einzelfall nachweislich nicht. Wie @Schnepfendreck schon schrieb, werden Dir im Zweifelsfall die vermeintlich eindeutigen Zitate von der Internetseite des LJV nicht helfen.
danke für Deine Einschätzung ! :thumbup:


edit vermisst einen Thread: Jagd im NRW Staatsforst... ich war nicht dabei !

(den wirds wohl auch nie geben.... )
 
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wie viele Jäger in NRW gehen jährlich auf Bewegungsjagden im Staatsforst, weil sie keine andere Jagdgelegenheit haben?
Dazu müssen sie den Schießnachweis erbringen...

Der Kniefall dieser Leute findet also statt (nur darauf war mein Posting gerichtet)! ...
Der Schießleistungsnachweis gilt in NRW für alle Bewegungsjagden auf Schalenwild - völlig unabhängig ob staatlich oder privat. Selbst bei typischen privaten Niederwildtreibjagden ist der Schießleistungsnachweis dann erforderlich, wenn die Jagdleitung zum Einstecken von Flintenlaufgeschossen auffordert, weil Schwarzwild im Treiben sein könnte.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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Der Schießleistungsnachweis gilt in NRW für alle Bewegungsjagden auf Schalenwild - völlig unabhängig ob staatlich oder privat. Selbst bei typischen privaten Niederwildtreibjagden ist der Schießleistungsnachweis dann erforderlich, wenn die Jagdleitung zum Einstecken von Flintenlaufgeschossen auffordert, weil Schwarzwild im Treiben sein könnte.

ich muss mich entschuldigen, ich habe vermutlich kurz vor Absenden Deines Postings meinen Beitrag noch ergänzt :?

Wer zwingt einen denn, bei einer Treibjagd FLG einzustecken?
Ohne FLG habe ich keine Schussmöglichkeit auf Schalenwild... da entfällt schon mal eine wichtige Grundlagenvoraussetzung.

...

Den Anderen, den Pächtern, bliebt gezwungenermaßen ja nicht viel anderes mehr übrig, wenn sie dauerhaft die ordnungsgemäße Jagd effektiv ausüben wollen

...

Das ist ja das Dilemma...

Schießnachweis, alles recht und schön, den gibts bei uns seit vielen Jahren. Aber, mal ehrlich, wenn kein Anforderungsprofil hinsichtlich Leistung besteht, ist der Nachweis... so sinnlos wie ein Kropf.

Und das weiss man im Grunde genommen unter uns ja auch... :?
 
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Vorausgesetzt selbstverständlich, es handelte sich dabei nicht um den Kniefall der freien Jägerschaft vor Herrn Remmel, um die freiwillige Unterwerfung in die Knechtschaft des Gutmenschentums und natürlich - je nach Interpretation der Pflicht - sogar um unnötigen und schädlichen vorauseilenden Gehorsam.


In § 17 a LJG neu eingefügte Absätze:
(2) „Bewegungsjagden sind alle Jagden, bei denen das Wild gezielt beunruhigt und den Schützen zugetrieben wird.

Hervorragend, wie die offenbare Ansicht untermauert wird, dass auch die beteiligten Reviere, in denen das Wild nicht gezielt beunruhigt wird, eine Bewegungsjagd durchführen aufgrund der Tatsache, dass ein gemeinsamer Jagdtag und Streckelegen so gedeutet werden könnte, dass auch stehendes Wild in anderen Revieren den Regelungen für sich bewegendes Wild unterliegt.

Was mich jetzt umtreibt ist die Frage, ob wir aus Gründen vorausschauender Vermeidung verwaltungsgerichtlicher Deutung auf unserer jährlich revierübergreifenden Niederwildtreibjagd den Schießnachweis vorlegen müssen.
In einem der Reviere kommen als Wechselwild mit der ungefähren Wahrscheinlichkeit des Einschlags eines größeren Meteoriten Sauen vor. Wir sind doch auf der sicheren Seite, wenn wir von allen Teilnehmern den Schießnachweis verlangen? Gut, natürlich könnte der Schuss auf Sauen untersagt werden, aber sind wir dann sicher, dass wir nicht belangt werden, wenn das doch einer tut- immerhin besteht ja die Möglichkeit und sollten wir da nicht prophylaktisch in Vorwegnahme der Deutungsmöglichkeiten der Verwaltungsgerichte.........also ich bin da total verunsichert. :biggrin:





 
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Guest
.............also ich bin da total verunsichert. :biggrin:
dabei musst Du nur im Vorfeld dahingehend auf Deinen Reviernachbarn einwirken, dass die jeweiligen Triebe keinesfalls in Richtung Deines Revieres gehen, also das Wild von Deinem Revier weg beunruhigt wird.

Für das Wild am Rückwechsel, in Deine Richtung, wird sich aber auch noch eine gesetzliche Regelung finden.
Davon bin ich überzeugt..... :?










( "ja leck misch in de Täsch!" )
 
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Wo steht geschrieben, dass :

- meine Jagdgäste oder ich bei in Nachbarrevieren stattfindenden Drückjagden einen Schießnachweis erbringen müssen, wenn sie an jenem Tag in meinem eigenen Revier ansitzen und ansitzjagen, wobei in meinem Revier ausdrücklich niemand durchdrückt und somit in meinem Revier keine Drückjagd stattfindet ?

Das genau ist die Frage, um die es geht !


Auch wenn hier einige wiederholt versuchen, mich als mentalen Ultimativ-Exekutor des aktuellen LJG-NRW hinzustellen (was meiner Person ganz sicher nicht gerecht wird), will ich dennoch auch auf den obigen Aspekt kurz mit einem Zitat eingehen, um die Problematik zu verdeutlichen:

Helmuth Wölfel schrieb:
(...) Die Bezeichnung "Gemeinschaftsjagd" führt allerdings häufig zu Missverständnissen, es bedarf dringend einer Richtigstellung. Es handelt sich bei dieser Jagdform eindeutig um eine Bewegungsjagd. Wenn z.B. 40 Schützen auf einer Jagdfläche von 400 ha gemeinschaftlich ansitzen, bekommt jedes Stück Schalenwild die Sondersituation des Tages mit (Wind), wird beunruhigt und dadurch zum Ortswechsel veranlaßt. (...)
(Hervorhebung durch mich)

Folgt man dieser Definition, ist auch bereits ein Sammelansitz mit vielen Beteiligten eine Bewegungsjagd - und in NRW mit der Pflicht eines Schießnachweis-Nachweises verbunden.
Da guckst Du, Zipfla, was?

So, und dann kann man (sachlich) anderer Auffassung sein, sich auf den Kopf stellen und dabei in die Hände klatschen. Ein Richter (es geht ja immer nur um den einen Fall der Fälle), der bpsw. dieses Wölfel-Zitat kennt und ernst nimmt, wird sagen: "Sammelansitz? Ist das nicht Bewegungsjagd? Da war doch irgendwas in §17a Abs. 3 LJG-NRW"... Man muss einfach damit rechnen, daß die Jurisprudenz jagdliche Sachverhalte gänzlich anders einschätzt als der "normale" Jäger. Daher gehört es meiner Meinung nach dazu, bei einer solchen Frage (TS) nicht jemanden sehenden Auges in einen Präzedenzfall laufen zu lassen. Erst, wenn Du alle Fussangeln kennst, kannst Du eine (für Dich) vertretbare Entscheidung treffen.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.


P.S. Nur nochmal zur Sicherheit: Ich schrieb, was sein könnte und nicht, wie ich das sehe. Einige hier scheinen Probleme mit dem Konjunktiv zu haben.


Nachtrag: auch als Antwort auf Beitrag #38!
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Auch wenn hier einige wiederholt versuchen, mich als mentalen Ultimativ-Exekutor des aktuellen LJG-NRW hinzustellen ...

Da guckst Du, Zipfla, was?

ich hab schon viel früher "gekuckt"..

hier:

servus



also:

Uneingeschränktes Ansitzverbot im eigenen Revier für sich und seine Jagdgäste, wenn nebenan im Revier eine "Bewegungsjagd" stattfindet !

Jawoll... typisch deutsch !

" Leck misch in de Täsch! "


Frohe und beschauliche Festtage noch :cheers:

einzig edit revidiert ein wenig, hinsichtlich der Verallgemeinerung: "typisch deutsch". Das ist ja ein eher regionales Problem.... noch :?

Dass wiederum hast Du auch nicht so sehen wollen.. das war im Zusammenhang mit einer möglichen Erfordernis eines Schießnachweises für alle.

Was denn nun ?


Weil hier auch angeführt wurde, dass das Vorhaben schon öffentlich benannt wurde....

(ich wüsste ja, was ich tun würde...)

Und wer auch immer der von Dir zitierte Helmut Wölfel ist...
 
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... Was mich jetzt umtreibt ist die Frage, ob wir aus Gründen vorausschauender Vermeidung verwaltungsgerichtlicher Deutung ... Wir sind doch auf der sicheren Seite, ... , aber sind wir dann sicher, dass wir nicht belangt werden, ... sollten wir da nicht prophylaktisch in Vorwegnahme der Deutungsmöglichkeiten der Verwaltungsgerichte ... also ich bin da total verunsichert. :biggrin: ...
Das ist tatsächlich nur genau so lange lustig, bis es zu einem Unfall kommt. Habe ich irgendwo die Jagdleitung, dann versuche ich in der Tat so eindeutige Regelungen zu treffen und nachweislich zu kommunizieren, dass möglichst wenig Dinge übrig bleiben, die irgendwelche Deutungen durch Irgendwen zulassen - weder während der Jagd noch danach. An der Stelle bin ich sehr gerne komplett spaßbefreit.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Das ist tatsächlich nur genau so lange lustig, bis es zu einem Unfall kommt. .....

gehts bei dem Schießnachweis eigentlich um das sichere Treffen von Wild auf einer Bewegungsjagd, oder um Unfallvermeidung ?

Falls es letzeres wäre, wozu gibts denn dann die UVV :what:

Jetzt bin ich verwirrt... :?
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Der Faden hat mir den Tag gerettet und die Kekse,danke@ Gipfl.;-)

Gruß Seppel

bitte, gerne :)
Für jetzt am Abend wär ein warmes Supperl fertig.
Die Einlage musst Dir allerdings selber kochen..ausser Du kommst mit dem Gemüs alleine klar :biggrin:

Anhang anzeigen 30327

Soll ja nicht heissen, ich hätt nix übrig....

Wir werden diese Frage ohnehin nicht allgemeingültig klären können, befürchte ich :?
 

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