Ob Du Teil der Bewegungsjagd bist, insbesondere dann, wenn Du bei Ansprache, Streckelegen und Schüsseltreiben (als traditionellen Bestandteilen einer Gesellschaftsjagd) dabei bist, könnte eine Wertungs- und Gewichtungsfrage sein, die ein Verwaltungsgericht im Nachgang mglw. völlig anders sieht als Du (siehe dazu auch in NRW das aktuelle Urteil zur Anerkennung des LJV als Tierschutzvereinigung und die abstruse Begründung desgleichen).
Dies gilt es als JAB zu berücksichtigen bei der Entscheidung.
Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
- von einer gemeinsamen Ansprache steht im Eröffnungsposting nirgendwo etwas, über seine eigenen Regeln ist man sich im Vorfeld schon längstens klar!
- es wird in drei Einzel-Revieren durchgedrückt
- es finden somit drei einzelne Drückjagden statt
- jedes dieser drei Reviere steht unter eigener Jagdleitung (von wegen: eine Jagd! :no: )
- es finden in zwei unterschiedlichen,
vermutlich pächtermäßig nicht miteinader verbundenen Revieren zwei voneinander unabhängige Ansitzjagden statt
- hier gibt es zwei unabhängig voneinander agierende Jagdleiter in Person der Pächter.
- als einzige Gemeinsamkeit soll, aus welchen unbenannten Gründen auch immer!, das Strecke legen und das Schüsseltreiben stattfinden.
Daraus ableiten zu wollen, dass in einem Revier ohne gezielte Wildbeunruhigung durch Durchgeher, also ohne Drückjagd!, Schießnachweise für dort Einzelansitzenden notwendig wären...
...jo, sorry, das fällt mir einfach schwer, das zu glauben !
Nicht nach mehrmaligem Lesen des Eingangspostings....
" ...irgenwdie benachbarte Reviere... usw. usf.."
Du behauptest steif und fest, dass Du somit für diesen Tag einen für Dich gültigen Schießnachweis haben musst, wenn Du in (D)einem der beiden nicht durchgedrückten Reviere ansitzen würdest.
Und das nur, weil das Strecke legen und der Schüsseltrieb unter Deiner Anwesenheit stattfinden würden?
Verstehst Du, was ich damit meine ?
Ok, jeder kommt anders zum Höhepunkt... meiner wär das nicht.
Aber wenn man nichts dagegen unternehmen will, dann ist das irgendwann halt auch so :?
edit wirft noch dazu ein: was denn, wenn Du z.B links der Nachbar bist, die durchgedrückten Reviere in der Mitte und der Nachbar rechts kommt zufällig, als Pächter weit angereist, sitzt ohne Wissen der nachbarlichen Drückjagden an und staubt wundersamerweise kräftig ab?
Darf er das Wildpret behalten, da er es an diesem Tag ohne Schießnachweis erlegt hat.. auch, wenn er das Wild zur Strecke dazu legen würde und danach eines mit tottrinken geht ?
Gar nicht mal so einfach, die Frage.... :?
Den Kaffe dazu müsst ihr euch selber besorgen
Anhang anzeigen 30303