Schießnachweis für Bewegungsjagd in NRW notwendig?

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Gelöschtes Mitglied 7846

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Du konstruierst de facto ein verbot, mit deienr Auffassung.. ich habe schon in meiner ersten Antwort nachgedacht ;)


Moin,

es besteht bei aktueller Rechtslage für den Jagdleiter die Möglichkeit, einen Schießnachweis zu verlangen. Es können also dann nur diejenigen zu dieser Zeit dort nicht mitjagen, die keinen Nachweis liefern können. Weiterhin besteht die Möglichkeit, daß der Jagdleiter die (aufgezeigten und angedeuteten) Risiken berücksichtigt, abwägt und für gering befindet und auf den Nachweis selbst oder/und die Kontrolle eines Nachweises verzichtet. Beide Möglichkeiten sind kein generelles "Verbot".

Ich habe versucht, denjenigen, der in der Verantwortung steht, mit einigen Anstössen zum Weiterdenken, insbesondere über Konsequenzen, anzuregen. Auch, weil jeder Verstoß der Jägerschaft als Ganzem (mit der Begründung: "Seht her, deshalb war das so wichtig, diese Regelung zu schaffen und sie muss künftig noch viel stärker eingreifen") schaden wird.


Vielleicht sollte endlich mal Jemand Jemanden suchen, mit dem er zusammen gegen dieses unsägliche Entwicklung vor Gericht zieht und sich die Kosten teilt ?
Darfst Dir sicher sein, hier wenn das so wäre, ich wäre der Erste, der die Landesregierung vor den Kadi zerrt!

Ich weiß nicht, wie Du darauf kommst, daß ich mir die Sicht des aktuellen NRW-Gesetzgebers auf die Jagd (-ausübung) zu Eigen machen würde. Ich jage aktiv (und nicht nur vor dem Bildschirm), vertraue einigermaßen meinen Schießfertigkeiten und halte diesen geforderten Schießnachweis aus verschiedenen Gründen für völligen Unsinn. Dazu habe ich mich bereits in früheren Threads hinreichend geäussert. Allerdings bin ich auch nicht wirklich "betroffen" im eigentlichen Sinne, da mir die Bestätigungs-Stempel durch regelmäßige Stand- und Kinobesuche (aus Eigeninitiative) schon fast aufgedrängt wurde. Trotzdem sehe ich die Richtung, in die diese Gängelungen zielen und dem muss energisch politischer Einhalt geboten werden!

Man kann die Regeln nun (zu Recht) bemängeln, man kann laut klagen ob der Ungerechtigkeit, Unsinnigkeit oder weshalb auch immer, aber die Rechtslage ist nun aktuell, wie sie ist und die gilt es zu beachten. Wenn Du nicht erkennst, daß die Jagdgegnerschaft es hier geschafft hat, einen gesetzlichen Keil einzuschlagen, der den Baum leicht zum kippen bringt, ist das Dein Ding. Aufgabe der Jägerschaft in NRW ist, wieder geordnete politische (liberale) Verhältnisse herzustellen und dann diesen und weiteren Unfug der Verbots-Partei(en) wieder zu bereinigen. Das ist ein politischer Prozess! Den gewinnt man nicht mit einer Einzelfallentscheidung vor einem VG. (Dennoch bin ich auch gespannt, was unser LJV noch vor Gericht gedenkt, erreichen zu können...)

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Also, das Fallbeispiel:

- ich lade für den Tag X einige meiner Jagdfreund zum Gemeinschatsansitz in meinen ~ 999Ha ein
- im Nachbarrevier findet eine Drückjagd statt
- weder ich noch meine eigenen Jagdfreunde stehen bei der traditionell üblichen morgendlichen Ansprache vor Ort dabei !!


Offenbar besteht hier ein Wahrnehmungsdefizit. Der Fall, auf den ich mich bezog, ist in Beitrag #11 (mit Hervorhebungen) deutlich angesprochen und ist Teil meiner Antwort auf die Frage des TS.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Moin,

es besteht bei aktueller Rechtslage...


Beste Grüße,
Schnepfenschreck.

noch einmal:

Wo steht geschrieben, dass :

- meine Jagdgäste oder ich bei in Nachbarrevieren stattfindenden Drückjagden einen Schießnachweis erbringen müssen, wenn sie an jenem Tag in meinem eigenen Revier ansitzen und ansitzjagen, wobei in meinem Revier ausdrücklich niemand durchdrückt und somit in meinem Revier keine Drückjagd stattfindet ?

Das genau ist die Frage, um die es geht !
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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Offenbar besteht hier ein Wahrnehmungsdefizit. Der Fall, auf den ich mich bezog, ist in Beitrag #11 (mit Hervorhebungen) deutlich angesprochen und ist Teil meiner Antwort auf die Frage des TS.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.

Eingangstopic:

Hallo liebe Foristi,
.....

In den beiden anderen Revier wird nicht gedrückt, lediglich einige Stände mit Schützen besetzt, falls Wild wechseln sollte......



Frank

da sitzen "Abstauber", Ansitzjäger, die einfach ansitzen und sonst nichts tun, sich also hinsichtlich Wild auf die Läufe bringen nicht aktiv daran beteiligen.

Und dafür benötigt man als einen Schießnachweis?

Na dann.....
 
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noch einmal:

Wo steht geschrieben, dass :

- meine Jagdgäste oder ich bei in Nachbarrevieren stattfindenden Drückjagden einen Schießnachweis erbringen müssen, wenn sie an jenem Tag in meinem eigenen Revier ansitzen und ansitzjagen, wobei in meinem Revier ausdrücklich niemand durchdrückt und somit in meinem Revier keine Drückjagd stattfindet ?

Das genau ist die Frage, um die es geht !


"Denn es kommt auf die Auslegung von 'an der Bewegungsjagd selbst teilnehmen' an. Diese Auslegung würde ich nicht einem VG überlassen wollen." (Beitrag #8)

"(...) trägst Du möglicherweise die Beweislast, die 'Zufälligkeit' der Sammel-Ansitzjagd im Nachbarrevier der Bewegungsjagd nachzuweisen. Vor Gericht werden solche Sachverhalte dann häufig mit den einleitenden Worten 'Nach erfahrungsgemäßer allgemeinen Lebenswirklichkeit...' geklärt."

"(...) und ob man Teil der Corona ist oder nicht. Bei gemeinsamer Ansprache und gemeinsamen Streckelegen dürfte dies wohl recht eindeutig zu beantworten sein!" (Beitrag #11)


Während Du hier versuchst eine andere Sachlage zu besprechen, habe ich auf die Frage des TS geantwortet und auf die "Hasenfüsse" hingedeutet.


Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Ich verstehe nicht, warum man sich freiwillig - ohne Not - in die Defensive drängen lassen muss.
Ich verstehe nicht, warum man von sich aus in vorauseilendem Gehorsam (oder Übervorsicht) freiwillig Sachverhalte konstruiert, in denen man den Gesetzgeber "rechts" überholt und ihm so eine Vorlage und den Hinweis gibt, dass seine Regelungswut von der freiwillig gehorsamer Jäger noch deutlich übertroffen wird.

Ich finde, diesen Eindruck sollte man nicht vermitteln, weil das zu dem Aha-erlebnis seitens interessierter Kreise führt, dass Jägern noch viel mehr zuzumuten ist, als man ihnen zumutet.
 
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Wo steht geschrieben, dass :
(...)
Das genau ist die Frage, um die es geht !


Ob Du Teil der Bewegungsjagd bist, insbesondere dann, wenn Du bei Ansprache, Streckelegen und Schüsseltreiben (als traditionellen Bestandteilen einer Gesellschaftsjagd) dabei bist, könnte abseits von 'de lege lata' eine Wertungs- und Gewichtungsfrage sein, die ein Verwaltungsgericht im Nachgang mglw. völlig anders sieht als Du (siehe dazu auch in NRW das aktuelle Urteil zur Anerkennung des LJV als Tierschutzvereinigung und die abstruse Begründung desgleichen). Ein zufällig überjagender Hund könnte da bspw. schon "Beweismaterial" schaffen.

Dies gilt es als JAB zu berücksichtigen bei der Entscheidung.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Ich verstehe nicht, warum man von sich aus in vorauseilendem Gehorsam (oder Übervorsicht) freiwillig Sachverhalte konstruiert, in denen man den Gesetzgeber "rechts" überholt und ihm so eine Vorlage und den Hinweis gibt, dass seine Regelungswut von der freiwillig gehorsamer Jäger noch deutlich übertroffen wird.



Moin,

gleich werf ich mich weg!

Bestenfalls sollte auf Fragen überhaupt nicht mehr öffentlich geantwortet werden. Blos nicht den Eindruck entstehen lassen, sich kritisch mit der Fragestellung auseinanderzusetzen!

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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Ob Du Teil der Bewegungsjagd bist, insbesondere dann, wenn Du bei Ansprache, Streckelegen und Schüsseltreiben (als traditionellen Bestandteilen einer Gesellschaftsjagd) dabei bist, könnte eine Wertungs- und Gewichtungsfrage sein, die ein Verwaltungsgericht im Nachgang mglw. völlig anders sieht als Du (siehe dazu auch in NRW das aktuelle Urteil zur Anerkennung des LJV als Tierschutzvereinigung und die abstruse Begründung desgleichen).

Dies gilt es als JAB zu berücksichtigen bei der Entscheidung.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.

- von einer gemeinsamen Ansprache steht im Eröffnungsposting nirgendwo etwas, über seine eigenen Regeln ist man sich im Vorfeld schon längstens klar!

- es wird in drei Einzel-Revieren durchgedrückt
- es finden somit drei einzelne Drückjagden statt
- jedes dieser drei Reviere steht unter eigener Jagdleitung (von wegen: eine Jagd! :no: )

- es finden in zwei unterschiedlichen, vermutlich pächtermäßig nicht miteinader verbundenen Revieren zwei voneinander unabhängige Ansitzjagden statt
- hier gibt es zwei unabhängig voneinander agierende Jagdleiter in Person der Pächter.

- als einzige Gemeinsamkeit soll, aus welchen unbenannten Gründen auch immer!, das Strecke legen und das Schüsseltreiben stattfinden.

Daraus ableiten zu wollen, dass in einem Revier ohne gezielte Wildbeunruhigung durch Durchgeher, also ohne Drückjagd!, Schießnachweise für dort Einzelansitzenden notwendig wären...

...jo, sorry, das fällt mir einfach schwer, das zu glauben !

Nicht nach mehrmaligem Lesen des Eingangspostings.... " ...irgenwdie benachbarte Reviere... usw. usf.."

Du behauptest steif und fest, dass Du somit für diesen Tag einen für Dich gültigen Schießnachweis haben musst, wenn Du in (D)einem der beiden nicht durchgedrückten Reviere ansitzen würdest.

Und das nur, weil das Strecke legen und der Schüsseltrieb unter Deiner Anwesenheit stattfinden würden?

Verstehst Du, was ich damit meine ?

Ok, jeder kommt anders zum Höhepunkt... meiner wär das nicht.

Aber wenn man nichts dagegen unternehmen will, dann ist das irgendwann halt auch so :?

edit wirft noch dazu ein: was denn, wenn Du z.B links der Nachbar bist, die durchgedrückten Reviere in der Mitte und der Nachbar rechts kommt zufällig, als Pächter weit angereist, sitzt ohne Wissen der nachbarlichen Drückjagden an und staubt wundersamerweise kräftig ab?

Darf er das Wildpret behalten, da er es an diesem Tag ohne Schießnachweis erlegt hat.. auch, wenn er das Wild zur Strecke dazu legen würde und danach eines mit tottrinken geht ?

Gar nicht mal so einfach, die Frage.... :?

Den Kaffe dazu müsst ihr euch selber besorgen ;)

Anhang anzeigen 30303
 
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Moin,

gleich werf ich mich weg!

....................................... Blos nicht den Eindruck entstehen lassen, sich kritisch mit der Fragestellung auseinanderzusetzen!

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
Ersteres wäre schade. Wenn du "kritisch" im zweiten Satz durch vorauseilend gehorsam ersetzt, kommst du dem näher, was ich meine.
 
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In der Zeit, die hier alleine durch das Lesen der jeweiligen Interpretation der jeweiligen Quellen verbracht wird, ist der NRW-Schießleistungsnachweis schon fast erbracht. :biggrin:

Vorausgesetzt selbstverständlich, es handelte sich dabei nicht um den Kniefall der freien Jägerschaft vor Herrn Remmel, um die freiwillige Unterwerfung in die Knechtschaft des Gutmenschentums und natürlich - je nach Interpretation der Pflicht - sogar um unnötigen und schädlichen vorauseilenden Gehorsam.

btw und ot: Ich war aus ganz grundsätzlichen Erwägungen heraus immer ein Gegner des Schießleistungsnachweises. Als er dann kam und zur Pflicht wurde, kritisierte ich auch seine Kriterien als lächerlich, weil absolut zu leicht und von jedem echten Leistungsnachweis weit entfernt. Seine Ausgestaltung bestätigte damit meinen Eindruck des rein bürokratischen Placebos zur Befriedigung bestimmter Interessen- und Wählergruppen. Nun verbringe ich regelmäßig einen Teil meiner knappen Zeit auf dem Schießstand und bin ausgesprochen überrascht, wie groß die Gruppe jener Jagdscheininhaber ist, welche die Forderungen tatsächlich nicht erfüllen. Auch wenn diese Erfahrung einen Schießleistungsnachweis gewiss nicht legitimiert, so macht sie doch sehr nachdenklich.
 
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* Öl ins Feuer gießen*

Ok;
evt. kein Schießnachweis wen ich in meinem Revier kein Wild beunruhigt wird....


und zählt das auch wen vom Nachbarrevier; wo zwar der Schießnachweis penibel kontrolliert wurde; ( nicht aber die Prüfungsbescheinigung der Hunde oder Ortskenntnisse der Durchgeher...) Hunde Überjagen und/ oder Durchgeher sich verlaufen ?


Fragen über Fragen.


TM
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

In der Zeit, die hier alleine durch das Lesen der jeweiligen Interpretation der jeweiligen Quellen verbracht wird, ist der NRW-Schießleistungsnachweis schon fast erbracht. :biggrin:
nicht heute, nicht am Stefanietag ;)

Aber Deine Interpretation der (Nicht-)Notwendigkeit im geschilderten Anlassfall würde mich wirklich interessieren !!

Vorausgesetzt selbstverständlich, es handelte sich dabei nicht um den Kniefall der freien Jägerschaft vor Herrn Remmel, um die freiwillige Unterwerfung in die Knechtschaft des Gutmenschentums und natürlich - je nach Interpretation der Pflicht - sogar um unnötigen und schädlichen vorauseilenden Gehorsam.

....
der Kniefall findet de facto statt, weil es ohne diesen Schießnachweis wohl keine unbeschwerten Bewegungsjagden mehr geben wird :evil:

Wie viele Leute haben sich hier im Laufe der vergangenen Zeit darüber aufgeregt, hochgeschraubt, geflucht und gezetert?

Wie viele Leute davon haben aus Protest keinen Schießnachweis erbracht und sind auf Grund dessen auch den Bewegungsjagden in Staatsforsten ferngeblieben?

(bei uns ist die alljährliche Teilnahme an mindestens einem Hegeringschießen, mit anschließender Stempelung der gültigen Jahresjagdkarte, in den Statuten der Kärntner Jägerschaft festgeschrieben. Jeder Kärntner Jäger anerkennt diese Statuten mit Lösen seiner Jahresjagdkarte und nimmt an einem Hegeringschießen teil, wenn er in Kärnten jagen möchte. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der ausgeübten Jagdart.
Der Stempel wird bei nahezu jeder Teilnahme an einer stattfindenden Treibjagd kontrolliert. Für mich also nichts ungewöhnliches.... Man erhält den Stempel aber auf einigen Schießständen, die kein Hegeringschießen veranstalten. )


edit wünscht fröhliche und beschauliche Festtage :)
 
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