Schießnachweis für Bewegungsjagd in NRW notwendig?

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16 Mrz 2011
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Sieht gut aus,es gab aber heute schon Rehrücken :biggrin:bei mir.

Übrigens ich wüßte zu 100% was ich machen würde.;-)

Gruß Seppel
 
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Herzlichen Dank allen Diskussionsteilnehmern,

ich möchte noch kurz einige Zusatzinfos geben. Die beiden "nicht drückenden" Reviere liegen südwestlich der drei "drückenden" Revieren, praktisch an deren Grenzen. In den beiden Revieren ist Schwarzwild noch kein Standwild, sondern wechselt gelegentlich auf bekannten Pässen. Hier und an der Grenze zu den drei "drückenden" Revieren sollen - in meinem Revier sechs- Stände besetzt werden. Wir Treffen uns alle auch morgens zur gemeinsamen Begrüssung. Dann wird angestellt und abends bzw. nachmittags erfolgt Streckelegen und Schlüsseltreiben, sprich gemütliches Beisamensein. Wir machen das zur Pflege der gutnachbarschaftlichen Beziehungen auch bei gemeinsamen Taubentagen oder dem alljährlichen Fuchsansitz, allerdings immer jedes Revier für sich und im Anschluß dann gemeinsam. Die Diskussion hier hat mich zumindestens dahingehend bewogen, dass ich nur Schützen mit Nachweis anstellen werden. Für das nächste Jahr habe ich schon für alle meine Jagdfreunde einen Termin im Schiesskino gebucht, damit diese Diskussion nicht nochmal aufkommen. Sicher ist sicher, zumal in den drückenden Revieren ausschliesslich mit Schiessnachweis angestellt wird.

Einen schönen Abend, einen guten Rutsch in 2016 und kräftiges Waidmannsheil

Frank
 

G55

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Sagt das eigentlich nicht alles? Muss das Kind nicht manchmal nur den richtigen Namen haben? Aber vielleicht verstehe ich das auch einfach nicht!






Während § 17 a LJG regelt, bei welcher Jagdart ein Schießnachweis erforderlich ist, führt § 34 DVO-LJG aus, welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind.

In § 17 a LJG neu eingefügte Absätze:
(2) „Bewegungsjagden sind alle Jagden, bei denen das Wild gezielt beunruhigt und den Schützen zugetrieben wird.“
(3) „Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild ist der Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit, der nicht älter als ein Jahr sein darf. Das zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen und das Verfahren für den Nachweis der Schießfertigkeit nach Satz 1 zu regeln.“

Für welche Jagdart ist der Schießnachweis erforderlich?


Der Schießnachweis ist nur für Bewegungsjagden auf Schalenwild vorgeschrieben, entscheidend dürfte die Freigabe durch den Jagdleiter sein. Wird also zu einer klassischen Niederwildjagd auf Hase und Fasan eingeladen und gibt der Jagdherr vor Beginn der Jagd auch ggf. vorkommende Rehe oder Sauen frei, handelt es sich um eine Jagd (auch) auf Schalenwild. Schon die „Teilnahme“ an einer solchen Schalenwildjagd erfordert für jeden Schützen den Nachweis der besonderen Schießfertigkeit.

Danach reicht es nicht aus, wenn der Jagdherr/-leiter nur Schützen mit entsprechendem Schießnachweis Schalenwild freigibt und die Freigabe für übrige Schützen auf Niederwild beschränkt.

Wann von einer „Bewegungsjagd“ auf Schalenwild auszugehen ist, entscheidet sich nach örtlichen Verhältnissen und v. a. nach der vom Jagdleiter festgelegten Jagdkonzeption.

Nach § 17 a Abs. 2 LJG liegen Bewegungsjagden nur vor, wenn Wild gezielt beunruhigt und den Schützen zugetrieben wird. Diese Definition trifft freilich nur auf Treibjagden zu, denn dort wird regelmäßig Wild durch Treiber Vorstehschützen zugetrieben.

Demgegenüber erfüllen Drückjagden, wie sie heute vielfach praktiziert werden, diese gesetzlichen Kriterien einer Bewegungsjagd nicht. Dabei werden nämlich Schützen weiträumig abgestellt und Wild ruhig durch wenige Treiber/Hunde hochgemacht (angerührt, aus der Deckung gedrückt), damit es vertraut seine Einstände verlässt und sicher angesprochen und erlegt werden kann (Pückler in Wölfel et al 2003). Bei dieser Jagdart wird Wild den Schützen also nicht zugetrieben.

Bei Anrühr-Drückjagden auf Schalenwild handelt es sich also nicht um Bewegungsjagden im Sinne von § 17 a Abs. 2 LJG, so dass dafür ein Schießleistungsnachweis im Sinne von § 17 a Abs. 3 LJG gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Auch sog. Erntejagden erfüllen unbeschadet ihres hohen Gefährdungspotentials die gesetzlichen Kriterien einer Bewegungsjagd nicht. Wird ein Mais- oder Getreideschlag weiträumig mit Schützen abgestellt, um während der Ernte auswechselndes Schalenwild zu erlegen, findet durch Erntemaschinen (Mähdrescher, Maishäcksler) kein „gezieltes Beunruhigen“ des Wildes statt. Ebenso wenig wird dabei Wild den Schützen „zugetrieben“.



Wen betrifft der Schießnachweis?


Auch wenn die Vorschrift des § 17 a LJG bereits die bloße Teilnahme an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild vom gültigen Schießnachweis abhängig macht, ist nach verständiger Gesetzesauslegung davon auszugehen, dass sich dieses Erfordernis nur an teilnehmende Schützen richtet.

Treiber, unbewaffnete Hundeführer oder andere Jagdhelfer sind davon also selbstverständlich nicht betroffen.

Keinen Schießnachweis benötigen auch Schützen, die nicht an der Bewegungsjagd selbst teilnehmen, sondern lediglich in Nachbarrevieren auf einwechselndes Schalenwild ansitzen.
 
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4 Dez 2013
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Aber vielleicht verstehe ich das auch einfach nicht!



Moin,

und Gratulation! Der Artikel von Thies wurde bereits in Beitrag #6 eingeführt (allerdings dort unter Angabe der Quelle). Und weil alles so furchtbar einfach ist, haben wir uns daraufhin weitere 44 Posts einfach mit dem aktuellen Wetter beschäftigt....

Glück Auf,
Schnepfenschreck.
 
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25 Okt 2013
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Aber vielleicht verstehe ich das auch einfach nicht! (0der zu spät !)

Hallo G55,

in den Postings bis #48 haben die Forumteilnehmer sehr qualifiziert die formellen

und materiellen Vorraussetzungen aus unterschiedlicher Betrachterweise ausdiskutiert.

Das Herr Thies ein sich sehr weit aus den Fenster lehnender Jurist ist, ist meine

persönliche Meinung, zumal er mit seinem Beitrag sehr zur Verunsicherung beigetragen hat.

Aber auch das, hat das Forum bereits erkannt:thumbup:

Es könnte bei deinem / Ihrem Beitrag der Eindruck entstehen, dass vielleicht nicht von Beginn

des Treadstarters an gelesen wurde.:what:

Habe die Ehre,

der Münsterländer
 
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..ich lach mich krumm...wat an Wild von NRW über die Grenze nach RLP kommt, wird erlegt....die "jagdliche Bewegung" in NRW juckt mich nicht....schafft die "GRÜNEN" ab:p
 
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22 Okt 2014
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Was heißt, dass der schießnachweis jährlich zu erbringen ist?
Gilt der Nachweis für ein Jagdjahr oder Kalenderjahr?
muss ich also den schießnachweis aus August 2016 jetzt wiederholen, wenn ichbihn vor dem August 2016 brauche?
oder gilt er ein Jahr?
 
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1 Nov 2006
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§ 17 a des LJG NRW:
"Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild ist der Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit, der nicht älter als ein Jahr sein darf. ...". Also nichts mit Kalenderjahr.
 
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27 Apr 2009
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Was heißt, dass der schießnachweis jährlich zu erbringen ist?
Gilt der Nachweis für ein Jagdjahr oder Kalenderjahr?
muss ich also den schießnachweis aus August 2016 jetzt wiederholen, wenn ichbihn vor dem August 2016 brauche?
oder gilt er ein Jahr?

Wenn Du im Sommer 2015 für die Drückjagden der beginnenden Saison einen Schießnachweis gemacht hast, gilt der auch noch im Januar 2016, ist doch logisch. Für den kommenden Herbst brauchts dann einen neuen.
 
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Der Schießnachweis ist ab Ausstellung 12 Monate gültig... ergo: Hast Du ihn bspw. am 15. Mai 2015 erbracht, ist er am 15. Mai 2016 wieder fällig ;)
 
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27 Jan 2006
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..ich lach mich krumm...wat an Wild von NRW über die Grenze nach RLP kommt, wird erlegt....die "jagdliche Bewegung" in NRW juckt mich nicht....schafft die "GRÜNEN" ab:p

Der Irrsinn in Deutschland nimmt Ausmaße an,die einem nur noch die Haare zu Berge stehen lassen,mir zumindest. Schlimmer ist aber noch,daß die meisten ****en(D.e.p.p.e.n.) der Zunft alles letztendlich mit sich machen lassen und dort auch noch fleißig mitmachen,bis dann die nächste Einfältigkeit kommt.Einem Spuck kann man nur begegnen,wenn man darauf spuckt !:lol:
 
A

anonym

Guest
Ist ein Schießnachweis eigentlich eine Urkunde ?

Wer darf einen Schießnachweis ausstellen ?

Welche Qualifikation muß vorliegen ?

Gibt es Vorgaben bez. Aussehen, Unterschrift und Stempel ?

Werden die erbrachten "Leistungen" lokal / zentral gespeichert ?


Mein personalisierter Schießnachweis ist jedenfalls bereits bis Februar 2017 gültig.
 
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15 Okt 2011
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Ich habe auch schonmal nen Schießnachweis bestätigt/unterschrieben. Die Standaufsicht musste weg und der neue weigerte sich zu unterschreiben, da er das Schießen ja nicht gesehen hat. Vorher hieß es, sagt dem draußen was geschossen wurde, der macht das dann fertig.

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