Schießen von der Ladefläche?

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barry08 schrieb:
Schwarzbär13 schrieb:
... Während ich von Tag zu Tag mehr Fragen habe, werden sich die immer sicherer... 8)

Warum kommt mir diese Ansicht so bekannt vor... :roll:
Du hast offenbar sämtliche Stammtische Europas mit Deinen Schülern beschickt.. :twisted: :twisted:

Schön, dass du dich wieder mal meldest!

Kräftiges Weidmannsheil
Barry

Seufz, mea culpa, mea maxima culpa.....
Danke Barry für das WH - ich sende ein genauso kräftiges zurück...
man(n) hat halt so seine Phasen: Manchmal glaubt man, die Welt doch noch verbessern zu können - manchmal geht man halt lieber ins Revier, einen Bock schießen ... :lol:
 
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auf Nachfrage bei der UJB wurde die Auskunft erteilt:

Solange das Fahrzeug steht, man nicht auf dem Fahrer oder Beifahrersitz ist und der Zündschlüssel nicht steckt kann man vom Fahrzeug schießen.

Es ginge also wenn man einen Stuhl / Anschusstisch ...egal was auf die Ladefläche stellt, und von dort dann schießt. Nur das Fahrzeug darf nicht fahren... eben Zündschlüssel darf nicht stecken..... "Aus" dem Auto vom Fahrersitz ohne Zündschüssel drin würde ich es trotzdem nicht machen, aber von der Ladefläche ist das völlig ok.
 
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kingklops schrieb:
auf Nachfrage bei der UJB wurde die Auskunft erteilt...
Manchmal ist di Lösung komplizierter Fragen total einfach:
Man muss nur die zuständige Behörde fragen! 8)

(Habe ich vor einigen Seiten vorgeschlagen, wenn ich mich nicht irre...)

WH
B8
 
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barry08 schrieb:
kingklops schrieb:
auf Nachfrage bei der UJB wurde die Auskunft erteilt...
Manchmal ist di Lösung komplizierter Fragen total einfach:
Man muss nur die zuständige Behörde fragen! 8)

(Habe ich vor einigen Seiten vorgeschlagen, wenn ich mich nicht irre...)

WH
B8

so isses, aber da gibts dann ja wiederum stimmen die angst haben dass man da "schlafende löwen" weckt und ....

ach egal, ich hab jedenfalls noch immer kompetente antworten von der behörde erhalten wenn ich angefragt habe. egal ob es um das jagen mit vorderladerwaffen in der stmk ging oder um etwas anderes. vor allem kann man sich auf solche auskünfte dann vor gericht auch berufen.... vor allem dann wenn man sie, so wie ich in schriftlicher form vorliegen hat.
 
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der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
vor allem kann man sich auf solche auskünfte dann vor gericht auch berufen.... vor allem dann wenn man sie, so wie ich in schriftlicher form vorliegen hat.
Das mit der schriftlichen Form ist eine sehr gute Anmerkung, denn ich würde darauf wetten, dass man von einer anderen UJB problemlos eine etwas andere Auslegung bekommen kann.
 
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Schwarzbär13 schrieb:
1. Der Jäger baut sich einen Ansitzstuhl auf die Unimog-Ladefläche und läßt sich durchs Revier fahren, um im günstigen Augenblick anhalten zu lassen und dann von der Ladefläche zu schießen: Hier griffe das sachliche Verbot, da es eben genau die Handlungsweise ist, die der Gesetzgeber verhindern wollte.
2. Der Jäger baut sich einen Ansitzstuhl auf die Ladefläche des Unimogs, fährt diesen an die Kante des Maisschlages, steigt aus und besteigt den mobilen Hochsitz um von dort ausbrechende Sauen zu erlegen. Hier ist kein Unterschied zum Ansitz vom gezogenen Anhänger aus, also erlaubt!

Endlich mal ein Wort!!! Und das auch noch vom Fachman!

P.S.: Was ist ein LoF-Bereich? Kenn ich nur als Zulassung beim Quad.
 
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Moin bohunt,
der "LoF-Bereich" ist ein großer Bereich im Kraftfahrzeugrecht, in dem es von Ausnahmen nur so wimmelt. Den "Land- oder Forstwirtschaftlichen" Unternehmen wird bei uns Narrenfreiheit in jeder Form gewährt... Auch Brüssel spielt da kräftig mit 8) Und als Jäger zählen wir zu den LoF-Unternehmen.... Hab gerade wieder 25 Seiten Nachträge eingeheftet, unter dem Titel: LoF unter 25 km/h darf alles..... Ist aber ok so, denn wo kämen wir hin, wenn wir jeden Ansitzwagen anmelden, versteuern und versichern müssten....
 
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Weinviertlerförster schrieb:
[quote="der_mit_der_Bracke_jagt":139hlc93] ...ich hab jedenfalls noch immer kompetente antworten von der behörde erhalten wenn ich angefragt habe...

Echt :shock:
Mich wollen´s dann immer nur anzeigen :roll:[/quote:139hlc93]
Dann musst du an der Fromulierung der Fragen arbeiten! :twisted:
 
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barry08 schrieb:
Weinviertlerförster schrieb:
[quote="der_mit_der_Bracke_jagt":2pvfx4om] ...ich hab jedenfalls noch immer kompetente antworten von der behörde erhalten wenn ich angefragt habe...

Echt :shock:
Mich wollen´s dann immer nur anzeigen :roll:
Dann musst du an der Fromulierung der Fragen arbeiten! :twisted:[/quote:2pvfx4om]

genau so ist es. man darf eben nicht fragen

"ich jage jetzt seit 5 jahren mit vorderlader. ist das eigentlich erlaubt?" sondern besser ist die fragestellung "wäre die jagd mit vorderladerwaffen erlaubt?" :wink:
 
A

anonym

Guest
spezialist schrieb:
der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
vor allem kann man sich auf solche auskünfte dann vor gericht auch berufen.... vor allem dann wenn man sie, so wie ich in schriftlicher form vorliegen hat.
Das mit der schriftlichen Form ist eine sehr gute Anmerkung, denn ich würde darauf wetten, dass man von einer anderen UJB problemlos eine etwas andere Auslegung bekommen kann.



Bei uns wär´s eine rechtgültige Auskunft über ein Landesgesetz... du fragst auch nicht Hinz oder Kunz in der Rumpelkammer der Bezirkshauptmannschaft, sondern beim (Bundes)- LAND an.

Das Land MUSS sogar Rechtsauskunft erteilen.

Varminter
 
A

anonym

Guest
der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
barry08 schrieb:
[quote="Weinviertlerförster":1pn8lux3][quote="der_mit_der_Bracke_jagt":1pn8lux3] ...ich hab jedenfalls noch immer kompetente antworten von der behörde erhalten wenn ich angefragt habe...

Echt :shock:
Mich wollen´s dann immer nur anzeigen :roll:
Dann musst du an der Fromulierung der Fragen arbeiten! :twisted:[/quote:1pn8lux3]

genau so ist es. man darf eben nicht fragen

"ich jage jetzt seit 5 jahren mit vorderlader. ist das eigentlich erlaubt?" sondern besser ist die fragestellung "wäre die jagd mit vorderladerwaffen erlaubt?" :wink:[/quote:1pn8lux3]


:shock: Ihr seit schon beim Vorderlader angekommen... :?: Wie ich letztmals dort war, wart ihr noch bei Pfeil und Bogen... :lol:
 
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Varminter schrieb:
spezialist schrieb:
der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
vor allem kann man sich auf solche auskünfte dann vor gericht auch berufen.... vor allem dann wenn man sie, so wie ich in schriftlicher form vorliegen hat.
Das mit der schriftlichen Form ist eine sehr gute Anmerkung, denn ich würde darauf wetten, dass man von einer anderen UJB problemlos eine etwas andere Auslegung bekommen kann.



Bei uns wär´s eine rechtgültige Auskunft über ein Landesgesetz... du fragst auch nicht Hinz oder Kunz in der Rumpelkammer der Bezirkshauptmannschaft, sondern beim (Bundes)- LAND an.

Das Land MUSS sogar Rechtsauskunft erteilen.

Varminter

genau so ist es. fachlich kompetent, freundlich und auch recht schnell werden anfragen beantwortet. da ist nix mit "beamtenmikado" ;-)
 
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Varminter schrieb:
der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
genau so ist es. man darf eben nicht fragen

"ich jage jetzt seit 5 jahren mit vorderlader. ist das eigentlich erlaubt?" sondern besser ist die fragestellung "wäre die jagd mit vorderladerwaffen erlaubt?" :wink:


:shock: Ihr seit schon beim Vorderlader angekommen... :?: Wie ich letztmals dort war, wart ihr noch bei Pfeil und Bogen... :lol:

:shock: Echt, so regionale Unterschiede gibt´s in der Steiermark!? Dacht immer letzteres wär aktueller Entwicklungsstand... ...eh ganz schön rausgmausert, vor einem halben Jahr war´s ja eh noch die Keule :twisted:
 
A

anonym

Guest
Weinviertlerförster schrieb:
Varminter schrieb:
[quote="der_mit_der_Bracke_jagt":3itu7i4f]

genau so ist es. man darf eben nicht fragen

"ich jage jetzt seit 5 jahren mit vorderlader. ist das eigentlich erlaubt?" sondern besser ist die fragestellung "wäre die jagd mit vorderladerwaffen erlaubt?" :wink:


:shock: Ihr seit schon beim Vorderlader angekommen... :?: Wie ich letztmals dort war, wart ihr noch bei Pfeil und Bogen... :lol:

:shock: Echt, so regionale Unterschiede gibt´s in der Steiermark!? Dacht immer letzteres wär aktueller Entwicklungsstand... ...eh ganz schön rausgmausert, vor einem halben Jahr war´s ja eh noch die Keule :twisted:[/quote:3itu7i4f]


:lol: Wenn schon Keule, dann aber Custom-Keule... und die Match-Faustkeile bitte nicht zu vergessen... :!:

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