Schießen von der Ladefläche?

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gopher schrieb:
Ich dachte es geht um den Fall, dass das Fahrzeug steht. Somit ist es kein Transport auf der Ladefläche.

ausserdem stehe ich dann AUF einer ladefläche und nicht IN einer ladefläche.... vorausgesetzt nat. die ladefläche hat kein hardtop :roll:

und VON einer ladefläche kann ich max HERUNTER aber nicht HERAUSschiessen.
 
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Oh doch. Nicht nur juristisch macht es einen Unterschied ob man die Ladefläche als mobile Ansitzeinrichtung verwendet oder man aus dem Auto, womöglich auch noch fahrenderweise, schießt.
 
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Wenn man die Spitzfindigkeiten einiger Zeitgenossen vom Kraftfahrzeug auf Boot überträgt, würde das ja bedeuten, daß man von Deck schießen darf und nur aus der Kajüte nicht. Kann ich aber auch nicht glauben :lol: .
 
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Solange es ein Ruderboot ist, darf ich auch aus der Kajüte schießen?

(In Salzburg ist das schießen vom Boot aus generell verboten)
 
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Also wenigstens das Schießen von Booten aus hat eine lange Tradition!
4679114.jpg


Und es gibt sogar spezielle JAGDkreuzer:
4679119.jpg
 
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Leute, so eine Ansammlung gefährlichen Halbwissens ist ja schon furchterregend! Genauso, wie die Auslegungen verschiedener Interessengruppen, die ihre persönliche Meinung zum Dogma erheben möchten...
Nach dem BJG ist es verboten, Wild aus Kfz zu erlegen, solche Gesetzestexte muss man auslegen ( der Fachmann sagt da, unter einen Sachverhalt subsumieren) Dazu gibt es verschiedene Methoden, z.B. die wörtliche: Hier kommt also das "aus" Kfz und nicht "von" Kfz zum Tragen. Und, da ich mich "auf" einer Ladefläche aufhalte und nicht "in" einer Ladefläche, verbietet uns dieses Auslegungsart das Schießen von einer Ladefläche aus nicht. Dabei ist es völlig irrelevant, ob der Transport von Personen auf einer Ladefläche im öffentlichen Verkehrsraum verboten ist, oder nicht. Nebenbei bemerkt, ist es im LoF-Bereich durchaus legal, Personen auf Ladeflächen zu befördern und im "Nicht-LoF-Bereich" ist es eine äußerst geringfügige Owi, die im Verwarngeldkatalog mit 5 € belegt wird....
Die weitaus gängigere Methode, einen Gesetzestext auszulegen, ist aber die sog. "teleologische", d.h. die Auslegung dem Sinne nach. Hierzu nimmt man z.B. Gesetzesmaterialien zur Hilfe, also etwa Bundestagsprotokolle, die bei dem Erlaß des Gesetzes zustande kamen etc., die uns zeigen sollen, was der Gesetzgeber im Sinn gehabt hat, als er die fragliche Formulierung in Worte fasste.
Und da finden wir zu diesem sachlichen Verbot, dass es dem Bundestag darauf ankam, die sog. "Gummipirsch" zu verhindern. Das führt uns dann zu zwei Antworten:
1. Der Jäger baut sich einen Ansitzstuhl auf die Unimog-Ladefläche und läßt sich durchs Revier fahren, um im günstigen Augenblick anhalten zu lassen und dann von der Ladefläche zu schießen: Hier griffe das sachliche Verbot, da es eben genau die Handlungsweise ist, die der Gesetzgeber verhindern wollte.
2. Der Jäger baut sich einen Ansitzstuhl auf die Ladefläche des Unimogs, fährt diesen an die Kante des Maisschlages, steigt aus und besteigt den mobilen Hochsitz um von dort ausbrechende Sauen zu erlegen. Hier ist kein Unterschied zum Ansitz vom gezogenen Anhänger aus, also erlaubt!
Zwischen beiden Fällen gibt es Grauzonen, die zu entscheiden dann die örtliche Rechtsprechung hat. Deswegen haben wir ja auch soviele Rechtsanwälte, die ja schließlich auch leben wollen - und mit ihnen die Reno-Gehilfinnen, die kleinen Amtsgerichte, die Schiedsleute, die Mediatorinnen, .....
WH Schwarzbär
 
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Im Regelfall hat aber dennoch die grammatikalische Auslegung Vorrang vor der (oft konstruierten) teleologischen.
 
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Schwarzbär13 schrieb:
Leute, so eine Ansammlung gefährlichen Halbwissens ist ja schon furchterregend!
Bis auf die unsägliche Wolfssprosse haben hier alle das Grüne Abitur mit Bravur bestanden und du wagst es, Zweifel an der Kompetenz der hier versammelten jagdlichen Lichtgestalten zu äußern ?

Na hör' mal !!! ..... :roll: :wink:

basti
 
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Solms: Bei lokalen Amtsgerichten hast du völlig recht, gerade in Rechtsbereichen, die den Richtern nicht so oft in den Saal kommen - die sind dann eher geneigt, sich eng am Text zu halten - und das Studium einer Bundestagsrede von 1962 gehört auch nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen der gestressten Richterschaft. Im OLG-Bereich allerdings überwiegt (jedenfalls nach meiner Erfahrung) die teleologische Methode...
Aber, da kommt es wie überall auf einen guten Rechtsverdreher an...
 
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basti schrieb:
Schwarzbär13 schrieb:
Leute, so eine Ansammlung gefährlichen Halbwissens ist ja schon furchterregend!
Bis auf die unsägliche Wolfssprosse haben hier alle das Grüne Abitur mit Bravur bestanden und du wagst es, Zweifel an der Kompetenz der hier versammelten jagdlichen Lichtgestalten zu äußern ?

Na hör' mal !!! ..... :roll: :wink:

basti
Ach Basti, ich hab einen großen Teil solcher heutigen Lichtgestalten in den letzten 25 Jahren im Fach Jagdrecht ausgebildet... Ich weiss leider, wieviel die meisten davon wissen... Während ich von Tag zu Tag mehr Fragen habe, werden sich die immer sicherer... 8)
 
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Schwarzbär13 schrieb:
... Während ich von Tag zu Tag mehr Fragen habe, werden sich die immer sicherer... 8)

Warum kommt mir diese Ansicht so bekannt vor... :roll:
Du hast offenbar sämtliche Stammtische Europas mit Deinen Schülern beschickt.. :twisted: :twisted:

Schön, dass du dich wieder mal meldest!

Kräftiges Weidmannsheil
Barry
 

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