Schießen von der Ladefläche?

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bohuntn14 schrieb:
ZaunerMichl schrieb:
Laut Aussage eines Höheren in der Bezirksleitung wäre es sogar verboten auf der Motorhaube aufzulegen und zu schiessen :roll:
Keine Ahnung wo er das her hat, aber im JJ Kurs habens sowas erzählt

@ barry, bei euch darf man das schon? Wenn man auch von der Ladefläche darf? Also wäre die Sache ja bezirksabhängig? Ich glaube bei den Behörden kennt sich nur keiner aus?!

Nix bezirksabhängig, das Jagdgesetz in AT ist ein Landesgesetz. Nur glauben einige das Gesetz nach ihren Vorstellungen auslegen zu müssen.
 
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ZaunerMichl schrieb:
Nix bezirksabhängig, das Jagdgesetz in AT ist ein Landesgesetz. Nur glauben einige das Gesetz nach ihren Vorstellungen auslegen zu müssen.

So ist es.

Vom Jagdgesetz her ist es eindeutig definiert.
Viele haben aber keine Ahnung, das kompensieren sie mit Lautstärke und Wichtigtuerei...

(Bei uns DARF MAN :wink: )
Ob man SOLL, ist eine andere Frage...

WH
Barry
 
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barry08 schrieb:
ZaunerMichl schrieb:
Nix bezirksabhängig, das Jagdgesetz in AT ist ein Landesgesetz. Nur glauben einige das Gesetz nach ihren Vorstellungen auslegen zu müssen.

So ist es.

Vom Jagdgesetz her ist es eindeutig definiert.
Viele haben aber keine Ahnung, das kompensieren sie mit Lautstärke und Wichtigtuerei...

(Bei uns DARF MAN :wink: )
Ob man SOLL, ist eine andere Frage...

WH
Barry

Okay, danke Buben! Das mit dem DARF und SOLL ist auch wieder verständlich.
 
A

anonym

Guest
Also ich mach dir nicht die Arbeit :!:
Aber ich tu dir mal den Gefallen und geb ein Beispiel:

viewtopic.php?t=62889

Und was dir die Ösis von zu Haus erzählen ist für dich relevant wenn du in Austria jagst.

rechy
 
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rechy schrieb:
Und was dir die Ösis von zu Haus erzählen ist für dich nur relevant, wenn du in Austria jagst.

rechy
Damit hast du natürlich recht, aber wir haben immer wieder darauf hingewiesen , dass es sich um lokale gesetzliche Regelungen handelt.

Trotzdem ist dein Hinweis wichtig, sonst bringt noch jemand nicht nur die Landesgesetze, sondern die Vorschriften verschiedener Staaten durcheinander.

WH
Barry
 
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rechy schrieb:
Also ich mach dir nicht die Arbeit :!:
Aber ich tu dir mal den Gefallen und geb ein Beispiel:

viewtopic.php?t=62889

Und was dir die Ösis von zu Haus erzählen ist für dich relevant wenn du in Austria jagst.
:roll: :roll: :roll:

rechy

Und da zeigst mir mal, wo die Lösung des Probelms ist.
 
A

anonym

Guest
Das ist kein Landesgesetz sondern Bundesgesetz (und eigentlich sollte er es wissen)

Du kannst auf jeden Fall von der Ladefläche aus schießen, m.W. muß dabei ein Fuß auf dem Boden sein.

Ich hoffe du stellst ein Foto ein, welches zeigt wie du liegend mit einem Fuß am Boden schießt :lol:


rechy

einmal editiert 26.6.10
 
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rechy schrieb:
Das ist kein Landesgesetz sondern Bundesgesetz (und eigentlich sollte er es wissen)

Du kannst auf jeden Fall von der Ladefläche aus schießen, m.W. muß dabei ein Fuß auf dem Boden sein.

Ich hoffe du stellst ein Foto ein, welches zeigt wie du liegend mit einem Fuß am Boden schießt :lol:


rechy

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bohuntn14 schrieb:
Ab und zu würde sich so eine Ladefläche hald als sehr praktisch erweisen, besonders, wenn es mal schnell gehen muss.
. :wink:

Na erklär dem staunenden Publikum mal wie du das machst, wenn mal schnell gehen muss?
Etwa so:
Mit geladenem Gewehr raus aus dem Führerhaus und "sprung auf" hoch auf die Ladefläche. Hinter der Bordwand auf den Bauch, auf den Kante aufglegt und dann Bumm-Umm.
 
G

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Guest
Sir Henry schrieb:
bohuntn14 schrieb:
Ab und zu würde sich so eine Ladefläche hald als sehr praktisch erweisen, besonders, wenn es mal schnell gehen muss.
. :wink:

Na erklär dem staunenden Publikum mal wie du das machst, wenn mal schnell gehen muss?
Etwa so:
Mit geladenem Gewehr raus aus dem Führerhaus und "sprung auf" hoch auf die Ladefläche. Hinter der Bordwand auf den Bauch, auf den Kante aufglegt und dann Bumm-Umm.

Wer sagt denn, daß er während der Gummipirsch im Führerhaus sitzt ? :wink: :wink:
 
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Bollenfeld schrieb:
Irgendwie gibt es in Deutschland ein Verbot aus und von motorbetriebenen Fahrzeugen aus zu schießen. Warum hält man sich nicht einfach daran und versucht nicht irgendwelche Ausnahmen von Ausnahmen zu kostruieren?

du wirst mir von posting zu posting unsympathischer ...

warum soll er nicht grauzonen oder legale möglichkeiten nutzen?

zudem fragt er ja vorab, um nichts falsch zu machen!

und es ist nicht verboten "von" kraftfahrzeugen zu schießen, sondern laut gesetztestext (den du scheinbar nicht kennst) nur "aus" kraftfahrzeugen!

http://www.buzer.de/gesetz/712/a8908.htm

11. Wild aus Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen oder maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen zu erlegen; das Verbot umfaßt nicht das Erlegen von Wild aus Kraftfahrzeugen durch Körperbehinderte mit Erlaubnis der zuständigen Behörde;
 
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Das Schießen von Wild aus dem Fahrzeuginnenraum und von der Ladefläche aus sind gleichermaßen in Deutschland verboten. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Auflegen auf ein KFZ ist erlaubt. Und wer sein Wild von der Ladefläche eines Pick Up erlegen muß, der sollte vielleicht seine jagdlichen Fertigkeiten verbessern!
 

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