Schande ohne Ende: Kindermörder will Schmerzensgeld

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harm schrieb:
Ein Triebtäter wird immer und immer wieder seinem Trieb erliegen. Da hilft Dir keine Todesstrafe als Generalprävention. Wenn man solche Täter nicht ihr Leben lang in Sicherungsverwahrung stecken will, so ist wohl die Tötung die einzige Form der Spezialprävention die noch übrig bleibt...

Vorsicht! Wenn der Täter nur triebgesteuert agiert ist er nach derzeitigem Verständnis IIRC krank und nicht kriminell, gehört also in Therapie (geschlossen natürlich). Oder möchtest Du einen Kranken wegen seiner Krankheit ... (Euthanasie hiess das mal)??

Viele Grüße,

Joe
 
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Ja, moment. Es gibt was zwischen Krank und Schuldunfähig! Es gibt durchaus Triebtäter, deren Steuerungsfähigkeit lediglich beeinträchtigt ist und nicht komplett ausgeschlatet. Und ICH will niemanden... nech! Ich will keine Todesstrafe! Und den Nazi quatsch da sowieso nicht. Dafür arbeite ich viel zu gern mit Behinderten! ( Lebenshilfe usw)
 
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harm schrieb:
Ja, moment. Es gibt was zwischen Krank und Schuldunfähig!

Ja, aber wer zieht wo die Grenze? :?

Es gibt durchaus Triebtäter, deren Steuerungsfähigkeit lediglich beeinträchtigt ist und nicht komplett ausgeschlatet. Und ICH will niemanden... nech! Ich will keine Todesstrafe!

Ich weiss, war ja auch nicht gegen Dich gerichtet - aber da sind ja noch ein paar andere hier aktiv oder lesen mit und deshalb wollte ich die Kette mal weiterführen.

Viele Grüße,

Joe
 
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Der Kerl hat doch bekommen was er wollte! Nach seiner Mimik zu urteilen, hat er die Auftritte vor Gericht genossen und damit einmal mehr die Opfer verhöhnt. Er wird nach der Entlassung fröhlich weitermachen. :twisted:
 
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anonym

Guest
charlyman schrieb:
Der Kerl hat doch bekommen was er wollte! Nach seiner Mimik zu urteilen, hat er die Auftritte vor Gericht genossen und damit einmal mehr die Opfer verhöhnt. Er wird nach der Entlassung fröhlich weitermachen. :twisted:

Entlassung?
Schon mal das Urteil im eigentlichen Mordfall gelesen?
Das kann noch ne Weile dauern und das ist auch gut so.
 
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harm schrieb:
Pass auf: Es ist eine ganz einfache Sache. Folter ist und bleibt unmenschlich und verboten.

Definiere bitte "Folter" im Fall Gäfgen!

Und ja, Du hast Recht, mir gefällt nicht alles in diesem, unserem Rechtsstaat. Wäre in meinen Augen auch nicht wirklich normal.

Ich habe kürzlich einen Polizeieinsatz miterleben müssen. Und ich stellte mir sehr schnell die Frage, wie lange es in USA gedauert hätte, bis sie den Täter (der handgreiflich jemanden überfallen hat) "unter's Auto gelegt hätten", währendessen sich die Polizei hier beschimpfen, bespucken und bedrohen hat lassen müssen.... Der Täter durfte übrigens nach Hause gehen, weil keine Verdunklungsgefahr.... Ja, Recht muss Recht bleiben :roll: .

Bezüglich Gäfgen meinte ich mit Rechtsanspruch nicht nur diese schwindligen 3.000,-- Euro. Jemand wie er hat für mich seinen gesamten Rechtsanspruch verwirkt.

Aber Recht ist, dass er unsere Gerichte seit Jahren beschäftigt und nicht zuletzt deshalb in seiner selbstherrlichen Art der Gesellschaft und vor allem auch der Familie Metzler ständig präsent ist. Dem nicht genug möchte er dann noch eine "Gäfgen-Stiftung" für "Kinder die Opfer einer Straftat geworden sind" gründen....

Das alles soll Recht sein?

Petra
 
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anonym

Guest
DUK schrieb:
boarhuntingdogs schrieb:
Was sich hier bei manchen zeigt (explizit lexlupus), erzeugt bei mir EKEL. :evil: :evil: :evil:

Es gibt kein crimen extra ordine, das dem Staat erlaubt die Rechtsordnung zu verlassen.
Ziemlich unreflektiertes Geschwurbel.

Auch die Nazis hatten und Ghaddafi's Libyen hat eine Rechtsordnung. Du würdest dich also in jedem Fall an die dort geltenden Rechtsordnungen halten und z.B. Oppositionelle liquidieren anstatt die Rechtsordnung zu brechen und sie laufen lassen?

Warum stellt ihr Deutschen denn immer eine "Rechtsordnung" über Ethik und Moral?

Mit einer Rechtsordnung kann man ein KZ betreiben, mit Ethik nicht.

Redneck hat es ja schon erklärt (Hexenhammer), wenn es für dich zu schwer wird, steig aus.

Die Krux am NS-Staat ist ja gerade, dass alles auf VOs und Gesetzen fußte. Das ist aber ein anderer Themakomplex, sollte aber bei dem Erlassen von VOs und Gesetzen im Blick behalten werden.

Hier geht es um die Einhaltung der Rechtsordnung durch den Staat.

Dazu empfehle ich Hobbes. :wink:
 
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Petra schrieb:
harm schrieb:
Pass auf: Es ist eine ganz einfache Sache. Folter ist und bleibt unmenschlich und verboten.

Definiere bitte "Folter" im Fall Gäfgen!

Und ja, Du hast Recht, mir gefällt nicht alles in diesem, unserem Rechtsstaat. Wäre in meinen Augen auch nicht wirklich normal.

Ich habe kürzlich einen Polizeieinsatz miterleben müssen. Und ich stellte mir sehr schnell die Frage, wie lange es in USA gedauert hätte, bis sie den Täter (der handgreiflich jemanden überfallen hat) "unter's Auto gelegt hätten", währendessen sich die Polizei hier beschimpfen, bespucken und bedrohen hat lassen müssen.... Der Täter durfte übrigens nach Hause gehen, weil keine Verdunklungsgefahr.... Ja, Recht muss Recht bleiben :roll: .

Bezüglich Gäfgen meinte ich mit Rechtsanspruch nicht nur diese schwindligen 3.000,-- Euro. Jemand wie er hat für mich seinen gesamten Rechtsanspruch verwirkt.

Aber Recht ist, dass er unsere Gerichte seit Jahren beschäftigt und nicht zuletzt deshalb in seiner selbstherrlichen Art der Gesellschaft und vor allem auch der Familie Metzler ständig präsent ist. Dem nicht genug möchte er dann noch eine "Gäfgen-Stiftung" für "Kinder die Opfer einer Straftat geworden sind" gründen....

Das alles soll Recht sein?

Petra

Ich definiere mal folter im Fall Gäfgen:

Ennigkeit „rückte mit dem Gesicht ganz dicht an mich, packte mich an der Schulter, sagte: Das hier ist kein Spiel, kein Spaß. Ein Fachmann ist im Hubschrauber unterwegs, der sieht aus wie ein biederer Familienvater. Aber er wird dir Schmerzen zufügen, wie du noch nie welche hattest. Der hinterlässt keine Spuren. Zwischendurch machte er das Geräusch von Hubschrauberrotoren nach.“

Und weiter habe der Polizist gedroht: „Wir stecken dich mit zwei Negern in eine Zelle. Die ficken dich in den Arsch und schlagen dich zusammen und du musst ihre Schwänze lutschen.“

Du schmeißt komplett was durcheinander. Der mangelnde Respekt vor Ordnungshütern ist ein Problem de le ferenda. Nicht de lege lata! Die StPO gibt es nunmal nicht her jemanden ohne Grund festzuhalten. Schade, find ich auch, ist aber so.

Das mag so sein, dass für Dich "so jemand" keinen Rechtsanspruch mehr hat, jedoch sieht unser GG das leider anders...
 
G

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Guest
cast schrieb:
Trotzdem schützt man keine Kinder in dem man Vergewaltiger und Mörder hinrichtet.

Also das ist leicht zu widerlegen: Abgesehen von den z.B. in Singapore ja nachgewiesenen Abschreckungseffekten sind Sexualstraftäter nach der Meinung vieler Experten nicht therapierbar, werden aber in unserem Land nur in wenigen Fällen sicherungsverwahrt sondern auch bei "lebenslang" irgendwann wieder in die freie Wildbahn entlassen, auch weil der europäische Menschenrechts(!)gerichtshof das so will.

Damit werden sie zum Risiko für weitere, unschuldige Opfer, übrigens nicht nur Kinder.

Bei der Todesstrafe ist das Ergebnis der Bestrafung final, Restrisiken bestehen für die möglichen Opfer nicht.

In Dortmund war am Donnerstag ein 49-Jähriger festgenommen worden, der nach dem Ende einer monatelangen, intensiven Polizeiüberwachung im Januar eine Siebenjährige missbraucht hatte. Gegen ihn erging Haftbefehl. Der Mann saß bis September in der Sicherungsverwahrung. Dann musste er freigelassen werden. In den vergangenen Monaten waren eine Reihe von Tätern wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entlassen
 
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DUK schrieb:
cast schrieb:
Trotzdem schützt man keine Kinder in dem man Vergewaltiger und Mörder hinrichtet.

Also das ist leicht zu widerlegen: Abgesehen von den z.B. in Singapore ja nachgewiesenen Abschreckungseffekten sind Sexualstraftäter nach der Meinung vieler Experten nicht therapierbar, werden aber in unserem Land nur in wenigen Fällen sicherungsverwahrt sondern auch bei "lebenslang" irgendwann wieder in die freie Wildbahn entlassen, auch weil der europäische Menschenrechts(!)gerichtshof das so will.

Damit werden sie zum Risiko für weitere, unschuldige Opfer, übrigens nicht nur Kinder.

Bei der Todesstrafe ist das Ergebnis der Bestrafung final, Restrisiken bestehen für die möglichen Opfer nicht.

In Dortmund war am Donnerstag ein 49-Jähriger festgenommen worden, der nach dem Ende einer monatelangen, intensiven Polizeiüberwachung im Januar eine Siebenjährige missbraucht hatte. Gegen ihn erging Haftbefehl. Der Mann saß bis September in der Sicherungsverwahrung. Dann musste er freigelassen werden. In den vergangenen Monaten waren eine Reihe von Tätern wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entlassen

Das ist, mit verlaub, blanker Unsinn. Als ich mit dem Studium begann hab ich schon gelernt, dass die Regelung zur Sicherungsverwahrung handwerklicher Pfusch ist! Wohlgemerkt von einem Herrn "sperrt sie alle weg" Schröder! Es war eine Frage der Zeit, dass die Regelung kassiert wird. Niemand hat was gg Sicherungsverwahrung per se, sie muss nur direkt mit angeordnet werden, da sie eine Freiheitsentziehende Maßnahme ist!!! Bedank dich für dieses Urteil nicht bei Brüssel, sondern bei den Legislativorganen, die diesen Pfusch verbrochen haben!
 
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Tja, jede Medallie hat zwei Seiten. Das sollten wir bei solchen Diskussionen immer vor Augen halten.

Zum einen denke ich, dass es gut ist, in unserem Land keine Todesstrafe mehr zu haben.

Zum anderen ist man vielleicht als direkt bertroffener Angehöriger dichter mit seinen Gedanken an der Todesstrafe für solche Verbrecher.

Ein Zwischenmaß wäre vielleicht das man Triebtäter, die Andere vergewaltigt und / oder ermordet haben, so denn ihre Unschuld zweifelsfrei feststeht sofort kastriert (nicht sterilisiert) und ihren Penis amputiert.
Dazu ist sicherlich eine Narkose notwendig. In diesem Zug könnte man ihnen noch, zur besseren Erkennbarkeit für alle Bürger- ein Ohr abschneiden.

Das Kastrieren und entfernen des Geschlechtsteils mag zwar grausam sein, erspart aber den anderen einen Haufen Kosten für chemische Kastrationen und so weiter und zum anderen vielleicht auch nach 15 Jahren Knast die sauteure Sicherheitsverwahrung.

In den 15 Jahren Knast könnten man ihn ja mal in einer Mehrbettzelle mit den hormonell überbelegten Mitgefangenen "verloben".

Und wer dabei agumentiert, nach 15 Jahren sei die Strafe verbüßt, dem sei getrost gesagt, nach 15 Jahren ist das Opfer immer noch nicht lebendig, aber das Leben vieler Angehöriger schon 15 Jahre lang zerstört.


Das Motto " Rübe ab" wie es mache Zeitgenossen fordern ist zwar eine Möglichkeit- aber kein wirklicher Lösungsansatz.

Wer sich etwas mit der Materie der Todesstrafe auseinandersetzten möcht, ich habe mir mal einige Seiten der Todesstrafen von früher und heute durchgelesen. Mich gruselt's dabei, obwohl ich, wenn eines meiner Kinder Opfer wäre auch nicht davor zurückschrecken würde, einem solchen Täter abzunicken.

Klick: www.todesstrafe.de/hinrichtungsmethoden.html



wmh


Jäger 8)
 
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Mit Zweifeln gibt es doch sowieso keinen Schuldspruch.... :roll: :wink:
 
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boarhuntingdogs schrieb:
Ich fasse es einfach nicht, wie man anhand eines Idioten so dermassen den Überblick verlieren kann und alle rechtstaatlichen Errungenschaften in den orcus kippt.

Wenn Du es rechtsstaatliche Errungenschaft nennst einem Kindermörder Schmerzensgeld zu zahlen dann frag ich mich schon ernsthaft ob Du einen an der Waffel hast?

Bist Du eigentlich wach? Ich glaub ja, dass Du ein Hirn hast aber benutzt Du es auch? Bist Du fähig selbst zu denken, ich meine ohne Zeitung lesen, Tagesschau sehen usw.??
Meine Tochter mit gerade mal 18 umreißt schneller und umfassender was hier in unserem Land abgeht.

Und nein, ich schaffe es nicht meine Meinung in diesem Fall in vernünftige Worte zu kleiden!

Mann mann mann, mir wirds ganz Angst...
 
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