Schande ohne Ende: Kindermörder will Schmerzensgeld

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
A

anonym

Guest
ja und "wenn die Unschuld zweifelsfrei feststeht kastrieren" genauso wirr.

So kann man halt auch seine dunkle Seite ausleben. Schön wie manche sich hier demaskieren.

Jäger schrieb:
Ein Zwischenmaß wäre vielleicht das man Triebtäter, die Andere vergewaltigt und / oder ermordet haben, so denn ihre Unschuld zweifelsfrei feststeht sofort kastriert (nicht sterilisiert) und ihren Penis amputiert.
Dazu ist sicherlich eine Narkose notwendig. In diesem Zug könnte man ihnen noch, zur besseren Erkennbarkeit für alle Bürger- ein Ohr abschneiden.

Das Kastrieren und entfernen des Geschlechtsteils mag zwar grausam sein, erspart aber den anderen einen Haufen Kosten für chemische Kastrationen und so weiter und zum anderen vielleicht auch nach 15 Jahren Knast die sauteure Sicherheitsverwahrung.

In den 15 Jahren Knast könnten man ihn ja mal in einer Mehrbettzelle mit den hormonell überbelegten Mitgefangenen "verloben".
 
Registriert
9 Mrz 2010
Beiträge
2.475
einige hier geäußerte Gedanken erinnern mich sehr stark andas hier...

Dabei nochmal:
Der Fall Staat vs.Gäfken, 211 zum Nachteil Jakob von Metzler hat mit diesem Fall kaum was zu tun.
Der Fall ist abgeschlossen, es ist die höchste Strafe die das dt. Strafrecht kennt ausgeurteilt worden. Aus. Ende. Fertig.

Hier geht es um den Bürger Magnus Gäfken der widerrechtlich staatliche Gewalt erfahren hat.
Hier ist ein Bürger von Staatsbediensteten(Polizisten) in seinen Grundrechten schwer verletzt worden!

Der Skandal an diesem Urteil ist das die Bürger- und Grundrechte sträflich verletzt wurden und es dafür nur eine lächerliche pro forma "Entschädigung" gibt (von der Gäfken nie was haben wird).
 
A

anonym

Guest
joka schrieb:
boarhuntingdogs schrieb:
Ich fasse es einfach nicht, wie man anhand eines Idioten so dermassen den Überblick verlieren kann und alle rechtstaatlichen Errungenschaften in den orcus kippt.

Wenn Du es rechtsstaatliche Errungenschaft nennst einem Kindermörder Schmerzensgeld zu zahlen dann frag ich mich schon ernsthaft ob Du einen an der Waffel hast?

Du hast es nicht verstanden. Ich erkläre es Dir aber noch einmal. Es geht um den Schutz des Folterverbotes, die Einhaltung der Rechtsordnung und nicht um Gäfken.

Der Rest deines postings bloßes blabla.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
Also, wir vermischen hier gerade drei eigentlich völlig unterschiedliche Themen:

1. Todesstrafe, hat wie wir gesehen haben Vor- und Nachteile, ist in unserem land wegen unserer Geschichte mit dem aktuell gültigen GG nicht implementierbar.

2. Legalisierung der staatlichen Folter: Ist wegen des zweifelhaften Wahrheitsgehalts der so gewonnenen Aussagen nicht wirklich sinnvoll.

3. Folter durch einen Staatsdiener in einer Notstandssituation, unter Bruch geltenden Rechts: Ist ethisch, moralisch und menschlich richtig, der so Handelnde muß sich halt des Risikos für seine eigene Karriere bewußt sein, auch wenn er das nach menschlichen Maßstäben Richtige tut. Ich persönlich denke, jeder mit ein klein wenig Anstand im Körper hätte ebenso gehandelt, auch wenn es die Karriere kostet. Wer hier die immer relative und ahumane Rechtsordnung über die Menschlichkeit stellt, ist nicht sehr weit vom vemeintlichen Befehlsnotstand oder der Aussage "was damals Rechtens war" mancher NS-Täter entfernt.
 
A

anonym

Guest
DUK schrieb:
3. Folter durch einen Staatsdiener in einer Notstandssituation, unter Bruch geltenden Rechts: Ist ethisch, moralisch und menschlich richtig, der so Handelnde muß sich halt des Risikos für seine eigene Karriere bewußt sein, auch wenn er das nach menschlichen Maßstäben Richtige tut. Ich persönlich denke, jeder mit ein klein wenig Anstand im Körper hätte ebenso gehandelt, auch wenn es die Karriere kostet. Wer hier die immer relative und ahumane Rechtsordnung über die Menschlichkeit stellt, ist nicht sehr weit vom vemeintlichen Befehlsnotstand oder der Aussage "was damals Rechtens war" mancher NS-Täter entfernt.

Also es ist per se etwas anderes, ob man einen durch die Rechtsordnung (z.B. Faschismus) gedeckten Tötungs- Folterbefehl verweigert oder ob man sich über eine vom Folterverbot bestimmte Rechtssordnung hinwegsetzt.

Und ob das, was Du hier als richtig, menschlich etc postuliert, auch so zu klassifizieren ist, das ist ja gerade die Diskussion.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.360
Moin!

DUK schrieb:
3. Folter durch einen Staatsdiener in einer Notstandssituation, unter Bruch geltenden Rechts: Ist ethisch, moralisch und menschlich richtig,

Nein, das scheint nur so. Da kollidieren mehrere "empfundene Richtigkeiten" und aus gutem Grund haben die eine Rangfolge, siehe GG.

der so Handelnde muß sich halt des Risikos für seine eigene Karriere bewußt sein, auch wenn er das nach menschlichen Maßstäben Richtige tut. Ich persönlich denke, jeder mit ein klein wenig Anstand im Körper hätte ebenso gehandelt, auch wenn es die Karriere kostet.

Du meinst: jeder, der nicht in dieser Situation foltern will, hat keinen Anstand? :shock:

Wer hier die immer relative und ahumane Rechtsordnung über die Menschlichkeit stellt, ist nicht sehr weit vom vemeintlichen Befehlsnotstand oder der Aussage "was damals Rechtens war" mancher NS-Täter entfernt.

Aha. Denk bitte mal über die Hierarchie der Rechtskreise (s. o.) nach und welche Grundideen hinter den (zwei bis) drei von Dir gleichgesetzten Rechtsordnungen stand bzw. steht.

Viele Grüße und streitet euch nicht zu sehr, ist WE! ;)

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
boarhuntingdogs schrieb:
Also es ist per se etwas anderes, ob man einen durch die Rechtsordnung (z.B. Faschismus) gedeckten Tötungs- Folterbefehl verweigert oder ob man sich über eine vom Folterverbot bestimmte Rechtssordnung hinwegsetzt.

Nein, auch die Wehrmachtssoldaten, die sich weigerten an der Erschiessung von Partisanen teilzunehmen, haben sich aus Gewissensgründen für die Menschlichkeit und für den Bruch mit der bestehenden Rechtsordnung entschieden.

Schon klar, die meisten Menschen haben diesen Mut nicht, umso höher ist für mich das mutige und selbstlose Handeln des Polizeipräsidenten zu bewerten, auch wenn es bei ihm "nur" um die Karriere udn nicht um das Leben wie z.B. beim Wehrmachtssoldaten Josef Schulz ging.

Ich kann mich nur wiederholen: Wer denkt, dass eine Rechtsordnung auch eines demokratischen Regimes perfekt ist und zu 100% Gerechtigkeit schafft ist naiv.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
Mohawk schrieb:
der so Handelnde muß sich halt des Risikos für seine eigene Karriere bewußt sein, auch wenn er das nach menschlichen Maßstäben Richtige tut. Ich persönlich denke, jeder mit ein klein wenig Anstand im Körper hätte ebenso gehandelt, auch wenn es die Karriere kostet.

Du meinst: jeder, der nicht in dieser Situation foltern will, hat keinen Anstand? :shock:
Auch wenn es im konkreten Fall nur um die Drohung und nicht um die Anwendung geht, doch, das sehe ich so. Das war im weiteren Sinne nichts anderes als eine Notwehrsituation: Rechtsbruch zur Vermeidung größeren Unrechts.

Wer das nicht tut, macht sich eigentlich moralisch mitschuldig an dem Verbrechen.
 
A

anonym

Guest
DUK schrieb:
boarhuntingdogs schrieb:
Also es ist per se etwas anderes, ob man einen durch die Rechtsordnung (z.B. Faschismus) gedeckten Tötungs- Folterbefehl verweigert oder ob man sich über eine vom Folterverbot bestimmte Rechtssordnung hinwegsetzt.

Nein, auch die Wehrmachtssoldaten, die sich weigerten an der Erschiessung von Partisanen teilzunehmen, haben sich aus Gewissensgründen für die Menschlichkeit und für den Bruch mit der bestehenden Rechtsordnung entschieden.

Schon klar, die meisten Menschen haben diesen Mut nicht, umso höher ist für mich das mutige und selbstlose Handeln des Polizeipräsidenten zu bewerten, auch wenn es bei ihm "nur" um die Karriere udn nicht um das Leben wie z.B. beim Wehrmachtssoldaten Josef Schulz ging.

Ich kann mich nur wiederholen: Wer denkt, dass eine Rechtsordnung auch eines demokratischen Regimes perfekt ist und zu 100% Gerechtigkeit schafft ist naiv.

In einem Fall gehorcht der Wehrmachtssoldat einem höheren Wertekodex, im anderen Fall wird dieser Wertekodex aus Nützlichkeitserwägungen zerstört.

Wenn das für dich das Gleiche ist. :roll:

Nein die Rechtsordnung ist nicht perfekt, gerade deshalb besteht geradezu die Verpflichtung zum Lernen aus der Geschichte. Und gerade deshalb muss der "Staat" um so genauer darauf achten, was er legitimiert. In diesem Fall die Folter!!!
 
A

anonym

Guest
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass hier Leute damit argumentieren, dass der Staat heute zu angeblich hoeheren Zielen foltern soll, weil im 3. Reich Menschen gegen Folter und Terror Widerstand geleistet haben? Wo ist der Gagasmiley?
 
Registriert
9 Jan 2010
Beiträge
8.157
Was soll die Aufregung ?
Wenn man alles in einen Topf wirft und vermischt, ist keine klare Analyse mehr möglich.
Der Typ wurde wegen Mordes rechtskräftig verurteilt, also ist das schon mal korrekt gelaufen.
Und dass weder Folter noch Androhung von Folter toleriert werden können, sollte wohl Konsens sein. Wenn dagegen, vom wem auch immer, verstossen wird, ist das ebenfalls zu ahnden. Also geht auch dieses Urteil in Ordnung.
Von dem "Schmerzensgeld" sieht der Typ ohnehin keinen Cent.
Ich komme mit der Gesamtsituation völlig unaufgeregt klar.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
promillo schrieb:
Hab ich das jetzt richtig verstanden, ...
Obwohl diese Frage von dir beinahe satirische Qualitäten hat, stelle ich trotzdem folgendes zur Diskussion:

Du hast einen Terroristen gefangen genommen, der weiß, wo in 24 Stunden in Jerusalem eine A-Bombe gezündet wird. Du kannst ihn ein bisschen foltern (wieder mit dem praktischen Ökostrom, z.B.), er wird dir (wie Gäfgen) verraten, wo die Bombe liegt, du könntest sie so entschärfen und dadurch viele Menschenleben retten.

Obwohl ich mir da nicht so sicher bin unterstelle ich bei diesem Szenario, daß auch die israelische Rechtsordnung die Folter untersagt.

Was würdest du tun?
 
Registriert
25 Dez 2008
Beiträge
3.214
harm schrieb:
Ich definiere mal folter im Fall Gäfgen:

Ennigkeit „rückte mit dem Gesicht ganz dicht an mich, packte mich an der Schulter, sagte: Das hier ist kein Spiel, kein Spaß. Ein Fachmann ist im Hubschrauber unterwegs, der sieht aus wie ein biederer Familienvater. Aber er wird dir Schmerzen zufügen, wie du noch nie welche hattest. Der hinterlässt keine Spuren. Zwischendurch machte er das Geräusch von Hubschrauberrotoren nach.“

Und weiter habe der Polizist gedroht: „Wir stecken dich mit zwei Negern in eine Zelle. Die f*ck*n dich in den ***** und schlagen dich zusammen und du musst ihre Schwänze lutschen.“

Aussagen von Gäfgen, die z.T. ganz klar bestritten wurden.... Oder glauben wir jetzt rein sicherheitshalber Gäfgen mehr als Daschner und Co.?

Ehrlich, unter Folter verstehe ich etwas anderes.... Ich bleibe dabei, Daschner hat richtig gehandelt, auch wenn er Recht gebrochen hat. Und ich wünsche mir für zukünftige Fälle (die es leider geben wird) noch mehr solche Leute mit Arxxx in der Hose.

Petra
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
122
Zurzeit aktive Gäste
474
Besucher gesamt
596
Oben