A
anonym
Guest
Nur zur Klarstellung, obwohl es schon reichlich diskutiert wurde:
- Der Schalldämpfer ist in Hessen nicht verboten. Das ist richtig.
- In anderen Bundesländern ist er auch nicht verboten. Das Waffengesetz ist ein Bundesgesetz und dort ist geregelt, dass der Schalldämpfer erlaubnispflichtig ist. Er ist den Waffen gleichgestellt, für die er bestimmt ist. Es wird in der Regel ein besonderes Bedürfnis von den Behörden verlangt, ist dem Gesetz so aber nicht zu entnehmen.
- Einige Landesjagdgesetz führen den Schalldämpfer unter den sachlichen Verboten. Daher kommt die Formulierung der Schalldämpfer wäre verboten, es ist aber nur die jagdliche Verwendung untersagt.
- Die Genehmigungspraxis der einzelnen Länder - und dort auch der Landkreise - unterscheidet sich erheblich. Es mag teilweise eine Rolle spielen, ob das Landesjagdgesetz die Verwendung zulässt oder nicht. Schwachsinn ist es allemal, da der Ort der Jagdausübung nicht an den ort des Wohnsitzes gebunden ist.
Gehörschäden etc. mögen bei der Genehmigung helfen, aber auch das ist totaler Schwachsinn. Das klingt so, als ob der Schalldämpfer eine Medizin gegen Gehörschäden ist. Er heilt aber nichts, sondern dient der Prävention. Wenn der Gehörschaden schon existiert, wird durch den Schalldämpfer evtl. eine Verschlechterung unwahrscheinlicher, Sinn macht die Verwendung aber vorher.
WH
Ringo
sorry hatte es nicht so ausführlich geschrieben.
;-)
Wegen der Genehmigung hatte ich auch mit unserem SB lange diskutiert.
Warum muss erst ein Hörschaden entstehen um einen SD erwerben zu dürfen :what:
Und warum muss ein Voreintrag in die WBK eingetragen werden, wenn der SD den Waffen gleich gestellt ist, für die er bestimmt ist. Ich brauche zum Erwerb einer LW nur den Jagdschein. Der SD wurde wie eine Kurzwaffe behandelt.
Es ist auch völlig egal wo du den SD einsetzt, solange in den einzelnen Ländern dieser nicht unter die sachliche Verbote zählt. Heisst du kannst ihn in den Ländern einsetzen, wo er nicht verboten ist. Ich kenne nicht alle Landesjagdgesetze, aber in Bayern und Niedersachsen steht es zumindest deutlich unter den sachlichen Verboten.
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