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anonym
Guest
Solms schrieb:@higraver
Auf die Schnelle kann ich nur sagen , dass im WaffG. von einer wesentlichen Minderung des Schussknalls die Rede ist , aber nicht von einem definierten Wert, der aber unabdingbar ist um eine Strafbarkeit zu definieren
Ersteres ist richtig, das Zweite ist aber ein sog. unbestimmter Rechtsbegriff, der zwar unschön ist, aber dennoch Wirkung hat.
Nachdem ich eine Nacht åber den Begriff , unbestimmter Rechtsbgriff , gegrübelt habe und zu keinem Ergebnis gekommen bin , bitte ich das mal etwas näher im Zusammenhang mit dem aktuellen Thema zu erläutern , könnte von allgemeinem Interesse sein . Danke .