Schalldämpfer-Bewilligung für Jagdzwecke in Deutschland

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anonym

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Solms schrieb:
@higraver

Auf die Schnelle kann ich nur sagen , dass im WaffG. von einer wesentlichen Minderung des Schussknalls die Rede ist , aber nicht von einem definierten Wert, der aber unabdingbar ist um eine Strafbarkeit zu definieren

Ersteres ist richtig, das Zweite ist aber ein sog. unbestimmter Rechtsbegriff, der zwar unschön ist, aber dennoch Wirkung hat.

Nachdem ich eine Nacht åber den Begriff , unbestimmter Rechtsbgriff , gegrübelt habe und zu keinem Ergebnis gekommen bin , bitte ich das mal etwas näher im Zusammenhang mit dem aktuellen Thema zu erläutern , könnte von allgemeinem Interesse sein . Danke .
 
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foxl_01 schrieb:
...Gerade Stöberjäger ist doch einer, der andere Leute bei Gebrauch falscher Begriffe gern ins lächerliche zieht....

Kommt das so an?.....Schade!

Zumindest mein Versuch ist es, mich nur zu Dingen zu äußern, die einigermaßen beurteilen kann und das so sachlich wie möglich zu begründen. Schärfere Reaktionen versuche ich schon auf unangemessene Attacken zu begrenzen.
 
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foxl_01 schrieb:
Baffi2003 schrieb:
@foxl_01: Ich weiß nicht ob der Begriff "persönliches Ermessen" juristisch korrekt ist, da müsste ich daheim mal nachfragen, aber wie nennst du das wenn eine Einzelperson (der Sachbearbeiter) ein Bedürfnis entweder anerkennen oder verneinen kann? Natürlich hat er dabei bestimmte Richtwerte zum Entlanghangeln aber wie Stoeberjaeger schon sagt zeigt ja allein die regionale Verschiedenheit der Handhabung, wie viel "persönliches Ermessen" da dabei sein kann.Daniel


es gibt kein "persönliches" sondern nur ein "pflichtgemäßes" Ermessen. Und das ist gerichtlich nachprüfbar. Ob einem Sachbearbeiter ein SD gefällt oder nicht darf keine Rolle spielen, wenn doch, dann muss man eben klagen. Wegen Ermessensmissbrauch oder anderen Fehlern bei der Ermessensausübung. Gerade Stöberjäger ist doch einer, der andere Leute bei Gebrauch falscher Begriffe gern ins lächerliche zieht. Von daher - ruhig Blut.

Okay. Aktuell können die SB aber pflichtgemäß den SD nur ablehnen weil sie die Durchführungsverordnung dazu zwingt, richtig?
Gegen die Entscheidung des SB musst du noch gar nicht klagen. Kannst ja auch nen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen, Widerspruch einlegen und schon landet dein Antrag auf einem Schreibtisch beim Regierungspräsidium wo andere Leute ihr pflichtgemäßes (und persönliches :p ) Ermessen vielleicht anders auslegen. Klagen kannst du dann, wenn du einen Bescheid kriegst, dass dein Widerspruch abgelehnt wurde... Was bei mir irgendwann ab Ende Mai der Fall sein wird.
 
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Sobald ich etwas mehr Zeit habe und das Examen erledigt ist, werde ich einen Antrag in Hamburg stellen. Das wird wohl aber noch ne Nummer schwieriger werden, da in HH der SD unter die sachlichen Verbote fällt. Da ich aber nur in S-H jage, könnte man das ja mit ner entsprechenden Auflage regeln......

@Baffi: halte uns bitte weiter auf dem Laufenden :thumbup:
 
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anonym

Guest
Jetzt mal rein praktisch gedacht : Wäre es nicht mal an der Zeit Sb und Zweifler auf einen Schiesstand einzuladen und den Unterschied durch Berechtigte demonstrieren zu lassen ?
Das wird die meisten Fragen schon beantworten und mit einem Grossteil der Mythen und Märchen aufräumen .
Dann kann man auch bei Ablehnung eines SB , der nicht zur Vorführung erschien, viel leichter von mangelnder fachlicher Kompetenz reden .
 
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Es gibt hier im Forum einige Jäger, die es wohl für richtig ansehen, dass die Behörden in der Regel keine Erlaubnis zur Benutzung eines SD auf der Jagdwaffe erlauben. Warum soll das richtig sein? :eek:

Ist es die Sorge, die Schüsse der Jagdnachbarn nicht mehr so leicht zählen zu können?

Ist es die Sorge, dass Wilderer auch leichter an die SD kommen und verstärkt diese bei ihrem dunklen Handwerk nutzen?

Oder ist es die Sorge, dass "böse Jagdnachbarn" mit einem einem speziellen SD-bestückten Spezialgewehr immer mal wieder ein Stück Wild jenseits der Jagdgrenze erlegen würden, wenn der Schussknall minimal wäre?

Oder ist es gar "unwaidmännisch" mit vermindertem Schussknall das Wild zu erlegen?
Widersprechen SD der alten Jagdtradition?

Oder was ist es dann?

Ich finde kein vernünftiges Argument gegen die Verwendung eines SD auf der Jagd!
Wohl aber vernünftige Argumente für die Verwendung (Gehörschutz beim Jäger und dessen Hund und weniger Wildbeunruhigung durch die Schussabgabe und weniger Störung der Bevölkerung bei Abgabe von mehreren Schüssen im Revier etc....)

Oder gibt es etwa in Frankreich und Skandinavien bestimmte Probleme, die vor der Freigabe der SD für die Jagd nicht vorhanden gewesen wären?

Also argumentiert bitte möglichst sachlich gegen die Verwendung eines SD auf der Jagd!
 
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@ Baffi

ich kenne den Verwaltungsrechtsweg in BW nicht. Auch in BY ist nicht in allen Fällen ein Widerspruch notwendig, es gibt Bescheide, die nur durch Klage angefochten werden können. Deswegen hab ichs vereinfachend unter "Klage" zusammengefasst. Wenn das Ermessen persönlich wäre, müsstest du ja auch gegen den SB Klage bzw. Widerspruch erheben... ;)

Viel Erfolg!

Gruß
 
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anonym

Guest
Löwenzüchter schrieb:
Also argumentiert bitte möglichst sachlich gegen die Verwendung eines SD auf der Jagd!

Ich nicht mehr, da es sowieso hier keiner hören will und ich die allgemeine sinnbefreite Selbsterfreuung nicht weiter stören möchte.

Edit wegen unsachlichen Bemerkungen und Provokation. Mod Fex
 
A

anonym

Guest
Stelzbock schrieb:
Löwenzüchter schrieb:
Also argumentiert bitte möglichst sachlich gegen die Verwendung eines SD auf der Jagd!

Ich nicht mehr, da es sowieso hier keiner hören will und ich die allgemeine sinnbefreite Selbsterfreuung nicht weiter stören möchte.

Edit wegen unsachlichen Bemerkungen und Provokation. Mod Fex

Ich bedauere, dass meine kritische Meinungsäußerung hier mal wieder zu Zensur und schriftlicher Verwarnung führt.

Was nicht passt, wird ignoriert, zensiert oder zerredet.

Toller Thread, wirklich!

Stelzbock, der hier nun wirklich nicht mehr stört, wie schon in dem nicht zensierten Fragment seines ursprünglichen Beitrags zu lesen ist.
 
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higraver schrieb:
Nachdem ich eine Nacht åber den Begriff , unbestimmter Rechtsbgriff , gegrübelt habe und zu keinem Ergebnis gekommen bin , bitte ich das mal etwas näher im Zusammenhang mit dem aktuellen Thema zu erläutern , könnte von allgemeinem Interesse sein . Danke .

Hierist erstmal Futter.
 

admin

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Stelzbock schrieb:
Stelzbock schrieb:
Löwenzüchter schrieb:
Also argumentiert bitte möglichst sachlich gegen die Verwendung eines SD auf der Jagd!

Ich nicht mehr, da es sowieso hier keiner hören will und ich die allgemeine sinnbefreite Selbsterfreuung nicht weiter stören möchte.

Edit wegen unsachlichen Bemerkungen und Provokation. Mod Fex

Ich bedauere, dass meine kritische Meinungsäußerung hier zu Zensur und schriftlicher Verwarnung führt.

Vielleicht solltest Du Dir mal die Forenregeln durchlesen
viewtopic.php?f=61&t=75222
Anhand dieser Regeln wird hier auch moderiert Provokationen und Beleidigungen haben hier nichts zu suchen.
Eine Kritik an der Moderation halte ich für unangebracht.
Bei weiteren Fragen oder Beschwerden bitte PN, wir wollen hier nicht zu sehr ins OT rutschen.

Danke und WMH
Admin
 
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Stelzbock schrieb:
Löwenzüchter schrieb:
Also argumentiert bitte möglichst sachlich gegen die Verwendung eines SD auf der Jagd!

Ich nicht mehr, da es sowieso hier keiner hören will und ich die allgemeine sinnbefreite Selbsterfreuung nicht weiter stören möchte.

Edit wegen unsachlichen Bemerkungen und Provokation. Mod Fex

Wo hast Du denn bitte sachlich argumentiert? Eine Behauptung andauernd zu wiederholen macht sie noch lange nicht wahr. Es sind kaum handfeste oder auch nur sachliche Argumente gegen Schalldämpfer gekommen.
Das lag alles entweder im Auge des Betrachters (und war auf wirklich höchstem niveau) "ich will nicht, dass jemand seine waffe damit verschandelt" "ich will nicht, dass jemand aussieht wie ein navy seal".

Es waren in sich schon unsinnige Thesen dabei wie "es gehört verboten weil es laut gesetz praktisch verboten ist".

Es waren vage Behauptungen wie "damit wird das wildern erleichtert" oder "das ist nicht waidgerecht, weil das Wild keine Chance hat den Schussknall zu hören und sich so der reihe nach abschießen lassen muss". Behauptungen also die nicht nur nicht belegt wurden, sondern weitgehend widerlegt sind.
Dazu lässt sich eigentlich auch der Standpunkt "Schalldämpfer gehören weiterhin verboten, weil der schussknall schon nicht so schlimm ist." zählen.

Es waren einige Aussagen dabei die man mit etwas gutem Willen und einiger Überarbeitung um sie sachlicher zu formulieren als Gegenargument gegen eine Schalldämpferpflicht auf der Jagd durchgehen lassen könnte. Darum ging und geht es hier aber überhaupt nicht. Argumente gegen die freiwillige Verwendung von Schalldämpfern auf der Jagd waren das alles nicht.
 
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....und der schützende "tesa-streifen" am laufende würde auf einem sd vermutlich viel besser kleben!
:D

Sd sollte frei gegeben werden! Beim rauchen wird ein riesen bahnhof gemacht, es besteht gurtpflicht beim autofahren und bei thema sd sind wir gesetzlich gezwungen unsere gesundheit zu schädigen? Ist imho nicht nur dumm, sondern unverschämt!
Es soll verwenden wer möchte, warum kann es in deutschland denn nicht einfach mal einfach sein??

Wmh
Micha
 
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