Rückgabe nach eGun Auktion

BAL

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Ergänzend zum Teufelsmoorer:
Ich hatte mal ähnliches und habe einen Anwalt bemüht. Der hat auch böse Briefe geschrieben, welche der Verkäufer ignoriert hat. Dann geht's halt vor Gericht. Dachte ich. Weil ich aber einen Anwalt in meiner Gegend beauftragt hatte der jetzt nicht mal eben zum Gerichtsstand am anderen Ende der Republik reisen wollte, hätte ich den Anwalt wechseln und einen am Gerichtsstand des Verkäufers anheuern müssen. Das wiederum hätte meine Rechtschutzversicherung nicht mitgemacht => ich habe es als Lehrgeld verbucht.

Bin kein Experte in solchen Dinge, gebe hier nur meine persönliche Erfahrung wieder.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ergänzend zum Teufelsmoorer:
Ich hatte mal ähnliches und habe einen Anwalt bemüht. Der hat auch böse Briefe geschrieben, welche der Verkäufer ignoriert hat. Dann geht's halt vor Gericht. Dachte ich. Weil ich aber einen Anwalt in meiner Gegend beauftragt hatte der jetzt nicht mal eben zum Gerichtsstand am anderen Ende der Republik reisen wollte, hätte ich den Anwalt wechseln und einen am Gerichtsstand des Verkäufers anheuern müssen. Das wiederum hätte meine Rechtschutzversicherung nicht mitgemacht => ich habe es als Lehrgeld verbucht.

Bin kein Experte in solchen Dinge, gebe hier nur meine persönliche Erfahrung wieder.

Ich hatte vor kurzem noch ein Verfahren am Hacken; mein Anwalt hat vor Ort einen anderen Anwalt kontaktiert und beauftragt, welcher dann mit mir vor Gericht erschien.
(Allerdings ohne Rechtsschutzversicherung.)


CdB
 
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Ergänzend zum Teufelsmoorer:
Ich hatte mal ähnliches und habe einen Anwalt bemüht. Der hat auch böse Briefe geschrieben, welche der Verkäufer ignoriert hat. Dann geht's halt vor Gericht. Dachte ich. Weil ich aber einen Anwalt in meiner Gegend beauftragt hatte der jetzt nicht mal eben zum Gerichtsstand am anderen Ende der Republik reisen wollte, hätte ich den Anwalt wechseln und einen am Gerichtsstand des Verkäufers anheuern müssen. Das wiederum hätte meine Rechtschutzversicherung nicht mitgemacht => ich habe es als Lehrgeld verbucht.

Bin kein Experte in solchen Dinge, gebe hier nur meine persönliche Erfahrung wieder.
Ich dachte der Anwalt bei dir vor Ort kontaktiert dann einen mit Zulassung am jew. Gerichstsstand?
 
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Dann hat am Ende der Verkäufer entweder Geld plus Ware oder er verweigert einfach die Annahme, macht man das mehrfach, wird das für den (Rück-) Versender teuer. Wer bei der Anbahnung des Geschäfts schon so schmutzig spielt, zieht hinterher recht sicher die Quarzsandhandschuhe an.
Deshalb setzt sich bei mir immer der Macher durch. Wenn man es richtig gemacht haben will muss man es eh immer selber machen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
@Coureur de Bois und @Bollinger ja, keine Ahnung... von diesem Anwaltsgezuppel verstehe ich nicht viel und der Beauftragte hat nix in der Richtung vorgeschlagen.
Wieder was gelernt!
So gings mir auch, einerlei, ich hab mal nachgesehen wie das mit dem Gerichtsstand geregelt ist. Da wird es auch noch interessant; nach juristischer Person und natürlicher Person als Schuldner ist entweder dern Gericht zuständig oder das eigene. Man kommt also im Zweifel nicht um eine Klärung vorab herum. Und da würde ich immer zum Anwalt in der Nähe gehen.
Der Streitwert ist auf jeden Fall hinreichend es nicht auf sich beruhen zu lassen.


CdB
 
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Alternativ Anzeige bei der Polizei wegen Betruges, was es ja ist. Manch einer kommt dann in die Gänge...
 
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BAL

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Der Kollege scheint Fachmann für den Vertrieb von Abfall zu sein.
Aktuell hat er drei laufende Auktionen, in einer wird ein JSA IR 415 Wärmebildgerät angeboten. Zustand laut Verkäufer: Leichte Gebrauchsspuren.
jsa415-2.JPG
Für mich sieht es so aus, als wurde das Okular gegen ein anderes ausgetauscht. Zumindest sieht das Original irgendwie anders aus:
jsa415.JPG
 
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Alternativ Anzeige bei der Polizei wegen Betruges, was es ja ist. Manch einer kommt dann in die Gänge...

Ich würde den Vorbesitzer und den Verkäufer (in einer Mail) anschreiben und Ihnen mitteilen, das nun rechtliche Schritte folgen und das Ganze dann ggf. von einem Gericht entschieden wird. Schreib etwas von "unzuverlässiger Person" dabei, das hilft ihnen ggf. bei der Entscheidungsfindung

Gib Ihnen eine Woche Bedenkzeit und dann "Feuer frei" !
 
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Ich würde den Vorbesitzer und den Verkäufer (in einer Mail) anschreiben und Ihnen mitteilen, das nun rechtliche Schritte folgen und das Ganze dann ggf. von einem Gericht entschieden wird. Schreib etwas von "unzuverlässiger Person" dabei, das hilft ihnen ggf. bei der Entscheidungsfindung

Gib Ihnen eine Woche Bedenkzeit und dann "Feuer frei" !
Vorbesitzer ist leider unbekannt, die Waffe stand in der Händler WBK.

Guter Hinweis, das mit unzuverlässig kann ich dem Schreiben noch anfügen.
 
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Ich würde den Vorbesitzer und den Verkäufer (in einer Mail) anschreiben und Ihnen mitteilen, das nun rechtliche Schritte folgen und das Ganze dann ggf. von einem Gericht entschieden wird. Schreib etwas von "unzuverlässiger Person" dabei, das hilft ihnen ggf. bei der Entscheidungsfindung

Gib Ihnen eine Woche Bedenkzeit und dann "Feuer frei" !
Hm, überlege gerade. Email, oder beser Einwurfeinschreiben? Ich würde zu letzterem tendieren.
 
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Bei sowas würde ich ggfls. auch "Einschreiben mit Rückschein" oder "Einschreiben eigenhändig" in Betracht ziehen. Einwurfeinschreiben halte ich da für zu unsicher...
 

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