Rückgabe nach eGun Auktion

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Bei sowas würde ich ggfls. auch "Einschreiben mit Rückschein" oder "Einschreiben eigenhändig" in Betracht ziehen. Einwurfeinschreiben halte ich da für zu unsicher...
Sollte man nicht tun. Wieso?
Was machst Du wenn der Empfänger vor dem Postboten steht und der den Satz prägt: "Nehme ich nicht an"?
Dann geht die Sendung retour.
Da haben einige schon Fristen böse verpasst.
(Ist halt ein alter Trick)
 
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Huberte hat den rechtlichen Grundrahmen schon im zweiten Post gut beschrieben.
Ich sehe hier auch einen verdeckten Mangel, diesen kann und muss man erst nach Bekanntwerden beanstanden. Er hat eine Sache verkauft, die nicht die zugesicherte Eigenschaft hat, in diesem Fall Schussbereit ohne Mangel.

Wenn der Händler bei dir keine Einsehen hat, erster Schritt ab zum Anwalt.
Macher Händler wird dadurch wachgerüttelt, wenn das auch nicht hilft, bleibt ohnehin nur der Rechtsweg, für diesen ist ohnehin ein Anwalt nötig.

Ob dein lokaler Anwalt nun einen Unterbevollmächtigten vor Ort beauftragt oder du dir gleich einen Anwalt am passenden Gerichtsstand suchst, ist Geschmacks und oft auch eine Frage deiner Rechtsschutz.

Im ersten Schritt gibt es einen Gütetermin, findet man keine Einvernehmliche Lösung, geht es in die Kammer.
 
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FTB

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Du wurdest beschissen, naja.
Da noch mehr Lebenszeit und ggf. Geld vergeuden?
Klar, wenn du gewinnst, ist die Gegenseite dran mit bezahlen. Das dauert aber je nach Gerichtsstand Jahre. Das Geld dafür musst du vorstrecken, wenn keine gute Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Ich würde es unter Lehrgeld verbuchen, und das Gelumpe bei der Behörde zur Vernichtung abgeben.
 
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Das scheint ja ein Wohnzimmerhändler zu sein (möchte mich aber nicht festlegen), ansonsten macht so eine Zustellung per Gerichtsvollzieher in den Geschäftsräumen des Gegners unter Umständen schon ein wenig Eindruck, genau wie eine Taschenpfändung :)
Leider stehen dem Privatmann manche Spielerei der Verwaltungszustellungsordnung (zum Beispiel die Postzustellungsurkunde zur Hinterlegung im Briefkasten oder bei der Post mit automatischer Zustellung nach 7? Tagen oder das seltene Zustellen per öffentlichem Aushang) nicht zur Verfügung.

Ein Fax kann helfen, soweit die Gegenseite sowas hat oder eben persönliche Zustellung mit Zeugen oder der beschriebene Gerichtsvollzieher, der sein eigener Zeuge ist und eine Kopie des zugestellten Schreibens zieht, so daß auch der Inhalt dokumentiert ist.
 
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Du wurdest beschissen, naja.
Da noch mehr Lebenszeit und ggf. Geld vergeuden?
Klar, wenn du gewinnst, ist die Gegenseite dran mit bezahlen. Das dauert aber je nach Gerichtsstand Jahre. Das Geld dafür musst du vorstrecken, wenn keine gute Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Ich würde es unter Lehrgeld verbuchen, und das Gelumpe bei der Behörde zur Vernichtung abgeben.
Ich sehe es aber nicht ein jemanden mit sowas davon kommen zu lassen.
Rechtsstaat kann nur funktionieren wenn man auch seine Rechte einfordert
 
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Genauso sehe ich das auch.

Solchen Leuten und ihrem Gebaren muss ein Riegel vorgeschoben werden.
Sie damit durchkommen zu lassen bedeutet nur das sie immer so weiter machen.
 
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Ich persönlich lerne für mich daraus bei Händlern die ich nicht kenne nur etwas im Wert zu bestellen den ich verschmerzen kann. Auf alles was dann kommt, zumal mit unsicherem Ausgang hätte ich keinen Bock.

Stell dir vor das landet vor Gericht. Was sagt denn der Richter, der keine Ahnung hat / haben kann?
"Jau, da brauchen wir mal einen Gutachter". A) dauert das, b) kostet das.

Das sie nicht so weitermachen kann man doch mit einer Bewertung regeln.
 
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Ich sehe es aber nicht ein jemanden mit sowas davon kommen zu lassen.
Rechtsstaat kann nur funktionieren wenn man auch seine Rechte einfordert

Nicht verunsichern lassen, solche Fälle werden klar und schnell geregelt.
Das ist kein Baumangel mit fünf haken und ösen.
In meinen Augen auch völlig falsch, jemanden mit sowas davon kommen zu lassen.

Gegenstand funktioniert nicht, Verkäufer kann Instandsetzen oder Rückabwickeln.
War 10 Jahre lang teil meiner täglichen Arbeit, Onlinehandel mit Rund 40 Mio. Euro p.a., besonders bei B2B an B2C haben Gerichte wenig Lust auf Spielchen derer die mit dem Verkauf Gewinn machen wollen.
 
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FTB

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Ich sehe es aber nicht ein jemanden mit sowas davon kommen zu lassen.
Rechtsstaat kann nur funktionieren wenn man auch seine Rechte einfordert
Ist ja auch vollkommen in Ordnung wenn du das so siehst, meinen Respekt hast du dafür.
Ich hätte keine Lust, mich da noch zwei Jahre dann zu ärgern.
 
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Ich würde das Schreiben knapp, sachlich und ohne weitere Provokationen gestalten, das heizt den Streit nur weiter an und interessiert vor Gericht niemanden.

Einschreiben mit Rückschein ist eine gute Idee, ansonsten halt mit der hoffentlich vorhandenen RS-Versicherung oder einem befreundeten Anwalt das weitere Vorgehen besprechen.
 
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Und auch zum Thema Kosten nicht auf das Stammtisch Gerede hören.
Deinen Anwalt bezahlt der Gegner ebenfalls wenn er es auf eine Klage ankommen lässt und verliert.

Mein letzter Trouble in dieser Richtung ist ca. 1,5 Jahre her, der Händler meinte auch er müsste nicht 100% liefern 90% sei doch auch okay.
Der erste Schriftverkehr freundlich, der zweite auch, und im dritten sehr freundlich eine Frist gesetzt.
Diese mit dem klaren Hinweis das nach verstreichen der Frist, das ganze ohne weitere umschweife an das Gericht geht. Ab diesem Zeitpunkt nur noch maximal Forderung, keine Deals.

Mit einer kleinen Beleidigung, über dich ich bei solchen Kurzschwanzindiandern nur lache, war das Geld dann auf meinem Konto.
 
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Moin,
Imho gibt es das mit dem Anwalt vor Ort als Pflicht nicht mehr, kann aber günstiger sein als den eigenen durch die Republik zu schicken.

Aber überlege doch mal was passiert….

Der Verkäufer wird sagen, der Stift war mit bei, mein Handlanger der Mustafa kann das bezeugen.

Die anderen Mängel sind der natürlichen Abnutzung geschuldet und bei Gebraucht Verkauf so hinzunehmen.

Dann macht der Richter brav einen Vergleichsvorschlag, der dir null weiterhilft, dann gibt es ein Urteil mit dem du ebensowenig zufrieden bist.

Mach ne Anzeige wegen Betrug, Meldung bei egun, dann hat er Arbeit und es kostet Dich nur Zeit, bei rauskommen wird vermutlich genau gar nix….

Aber spannend….Berichte bitte weiter….
 

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