Ich habe schon mal gefragt, wie hoch eine Ausgleichszahlung ausfallen müsste, um 2 Jahre früher in Voll-Rente ohne Abschläge zu gehen. Das war ziemlich viel Geld
Man kann das steuermindernd geltend machen, aber ich habe da nicht für entschieden.
Jedenfalls sind Ausgleichszahlungen kein grundsätzliches Problem, geht in beliebigen Teilschritten. Sowohl als Einmalzahlung oder monatlich oder wie auch immer man will.
Die monatlichen Zahlungen sind natürlich eher erträglich wenn man anfängt, sobald man die 35 Jahre voll hat. Vorher geht glaube ich nicht, weil es sich ja um eine vorzeitige Rente für langjährig Versicherte handelt.
Irgendwelche anderen Nachzahlungen für Fehlzeiten etc. haben damit nichts zu tun
GKV ist kein Problem, liege über der Beitragsbemessungsgrenze. Noch mehr können die nicht haben wollen Man zahlt zwar zunächst für alle Einkommensarten die GKV-Beiträge aber alles was über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird auf Antrag zurückerstattet.
Man kann das steuermindernd geltend machen, aber ich habe da nicht für entschieden.
Jedenfalls sind Ausgleichszahlungen kein grundsätzliches Problem, geht in beliebigen Teilschritten. Sowohl als Einmalzahlung oder monatlich oder wie auch immer man will.
Die monatlichen Zahlungen sind natürlich eher erträglich wenn man anfängt, sobald man die 35 Jahre voll hat. Vorher geht glaube ich nicht, weil es sich ja um eine vorzeitige Rente für langjährig Versicherte handelt.
Irgendwelche anderen Nachzahlungen für Fehlzeiten etc. haben damit nichts zu tun
GKV ist kein Problem, liege über der Beitragsbemessungsgrenze. Noch mehr können die nicht haben wollen Man zahlt zwar zunächst für alle Einkommensarten die GKV-Beiträge aber alles was über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird auf Antrag zurückerstattet.
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