apropos private Altersvorsorge: Ich hatte eine Unterstütungskasse in welche ich fast mein ganzes Berufsleben eingezahlt habe, vom Netto abgezweigt, und welche letztes Jahr fällig wurde. Anstatt mtl. Rentenzahlung habe ich Einmal-Auszahlung gewählt. Musste natürlich voll versteuert werden. Für die Versteuerung gibt es aber die sog. Fünftel-Regelung § 34 Estg. welche laut diesem § bei mir hätte angewendet werden müssen. Finanzamt hat aber ein Urteil des Finanzgericht Thüringen aus 2023 ausgekramt wonach das bei mir angeblich nicht gilt weil ich Wahlrecht zwischen Einmalzahlung und Rentenzahlung hatte. Im Gesetz steht davon nichts. Folglich hält sich das Finanzamt nicht an geltende Gesetze. Macht bei mir ca. 2,5 t € aus. Ich habe natürlich Einspruch eingelegt welcher seit 4 Monaten bei Finanzamt ruht. Mein Fazit: In Deutschland wird der ehrliche und fleißig Steuerzahler immer wieder in den Hintern getreten.