Renteneintrittsoptimierung

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apropos private Altersvorsorge: Ich hatte eine Unterstütungskasse in welche ich fast mein ganzes Berufsleben eingezahlt habe, vom Netto abgezweigt, und welche letztes Jahr fällig wurde. Anstatt mtl. Rentenzahlung habe ich Einmal-Auszahlung gewählt. Musste natürlich voll versteuert werden. Für die Versteuerung gibt es aber die sog. Fünftel-Regelung § 34 Estg. welche laut diesem § bei mir hätte angewendet werden müssen. Finanzamt hat aber ein Urteil des Finanzgericht Thüringen aus 2023 ausgekramt wonach das bei mir angeblich nicht gilt weil ich Wahlrecht zwischen Einmalzahlung und Rentenzahlung hatte. Im Gesetz steht davon nichts. Folglich hält sich das Finanzamt nicht an geltende Gesetze. Macht bei mir ca. 2,5 t € aus. Ich habe natürlich Einspruch eingelegt welcher seit 4 Monaten bei Finanzamt ruht. Mein Fazit: In Deutschland wird der ehrliche und fleißig Steuerzahler immer wieder in den Hintern getreten.
Antreiben kann man nur ein Pferd dass auch zieht, eines das nicht zieht brauchst auch nicht antreiben.
 
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Wieviel kostet es bzw. was genau kostet denn ?
Ich meine die Frage ernst !
Eine Pflegekraft über deutsche/polnische/rumänische/litauische Agentur [die kooperieren miteinander],
Die für 8 bis 10 Std am Tag arbeitet (davon nur 25% echte Pflege, kostet:

3.300,00 € /Monat. das nach Polen etc direkt überwiesen wird.

Verdienen tut die Pflegekraft davon ca.50%, den Rest geht an die beteiligten Agenturen.

(Also so eine Agentur aufmachen)...
Problem ist, gute Pflegekräfte finden, die etwas deutsch können. Wenn länger gearbeitet werden muss: doppelter Preis pro Monat.

Angehörige müssen dauernd vor Ort nachschauen, sonst machen die meisten was sie wollen.

Anmerkung:
...+ 350,00 € Verpflegung
= 3.650,00 € / Monat
 
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Wie kann es sein das ein Vertrag rückwirkend und einseitig verändert werden kann / darf?:mad:
Das ist kein Vertrag, oder hast du irgendwo einen Vertrag unterschrieben.... lass mal sehen.!!!
Es ist ein Geschäft...... wenn genug eingezahlt wird, kommt auch genug Leistung raus.
Wenn die Rente nicht reicht, einfach von der privaten Altersvorsorge was nehmen..... hat man uns ja seit Mitte der 70er Jahre schon wärmstens empfohlen.
Wer das nicht, oder nicht ausreichend gemacht hat..... nun ja.

HWL
 
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Das ist kein Vertrag, oder hast du irgendwo einen Vertrag unterschrieben.... lass mal sehen.!!!
Es ist ein Geschäft...... wenn genug eingezahlt wird, kommt auch genug Leistung raus.
Wenn die Rente nicht reicht, einfach von der privaten Altersvorsorge was nehmen..... hat man uns ja seit Mitte der 70er Jahre schon wärmstens empfohlen.
Wer das nicht, oder nicht ausreichend gemacht hat..... nun ja.

HWL
Lies doch erstmal was er genau geschrieben hat … und warum.

Es geht da um seine Entgeltumwandlung sprich bav. Da hat er auf alle Fälle was zu unterschrieben.

Sprich das was du da im zweiten Absatz ansprichst
 
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Das ist kein Vertrag, oder hast du irgendwo einen Vertrag unterschrieben.... lass mal sehen.!!!
Es ist ein Geschäft...... wenn genug eingezahlt wird, kommt auch genug Leistung raus.
Wenn die Rente nicht reicht, einfach von der privaten Altersvorsorge was nehmen..... hat man uns ja seit Mitte der 70er Jahre schon wärmstens empfohlen.
Wer das nicht, oder nicht ausreichend gemacht hat..... nun ja.

HWL
Blödsinn
 
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Lies doch erstmal was er genau geschrieben hat … und warum.

Es geht da um seine Entgeltumwandlung sprich bav. Da hat er auf alle Fälle was zu unterschrieben.

Sprich das was du da im zweiten Absatz ansprichst
Es war schon immer so, dass die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung voll steuerpflichtig und auch sozialversicherungspflichtig sind. Deswegen waren vorab die laufenden Beiträge ja auch von Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen verschont.
Einen solchen Vertrag musste der Arbeitgeber (a) für den Arbeitnehmer(b)abschließen.
a=Vertragsnehmer; b=Vertragsbegünstigter - der natürlich auch seinen Servus drunter setzen muss.
 
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Dann überleg mal was mit den Verträgen, von gutverdienenden Menschen über allen bbgs, nach der pauschalversteuerung passiert ist 😉
 
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Es war schon immer so, dass die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung voll steuerpflichtig und auch sozialversicherungspflichtig sind. Deswegen waren vorab die laufenden Beiträge ja auch von Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen verschont.
Einen solchen Vertrag musste der Arbeitgeber (a) für den Arbeitnehmer(b)abschließen.
a=Vertragsnehmer; b=Vertragsbegünstigter - der natürlich auch seinen Servus drunter setzen muss.
Stimmt nicht ganz.
Es kommt darauf an wann abgeschlossen wurde.
Mein Vertrag war Steuerfrei weil vor 2012 abgeschlossen.
 
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Stimmt nicht ganz.
Es kommt darauf an wann abgeschlossen wurde.
Mein Vertrag war Steuerfrei weil vor 2012 abgeschlossen.
Dann war es keine BAV. Für die galt schon immer Beiträge steuerfrei - Leistungen zu versteuern (dann aber halt nach dem niedrigeren Steuersatz auf Grund der geringeren Einkünfte nach dem Arbeitsleben (Rente)
 
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Der Staat will immer Euer Bestes , Euer Geld. 😁

Gruß Seppel
Sehr gern würde ich zustimmen, da es sich emotional richtig anfühlt. Tatsächlich sind der Staat wir und "die" Politiker sind in permanent in der Position die Fehler ihrer Vorgänger auszubessern, ohne uns zu sehr in die Tasche zu langen. Kein dankbarer Job.
 

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