Pro und Contra Nachtsichtzielgerät

Was haltet ihr von der Nachtzieltechnik


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Würdest du damit sagen wollen, Schalldämpfer sind für Gesundheitsschutz/Sicherheit ok und Nachtzielgeräte sind für Gesundheitsschutz/Sicherheit nicht so ok?
Was macht die eigene Gesundheit/Sicherheit höherwertig, als die Gesundheit/Sicherheit anderer?
Mal abgesehen vom Tierleid und gezielterer Bejagung.

An der RAps-/Maiskante kann man gemeinschaftlich recht ordentlich Strecke machen. Gesamt höher als bei den folgenden Bewegungsjagden.
Das geht aber nur, wenn man auch zum Schuss kommt. Schießen kann man aber nur, wenn man auch genug sehen kann.

MAl als Beispiel was heute schonn geht, um in der Schadensfläche tätig zu werden.
Muss man nicht mögen. Es zeigt nur die Möglichkeiten.
Manch einer hat leider recht hohe Schäden. Was sagt man dem?
https://www.youtube.com/watch?v=TGPy1-aakM0
Effektiv ist es. 2 Leute. Gezielte Bejagung.
Die Drohne hilft nur beim Aufspüren. Anders wäre es so direkt auch nicht machbar.

Ich meine.....wenn jemand mit Zielfernrohr sich nicht in der Lage sieht einen sicheren Schuss abzugeben.... Sollte er den Finger gerade lassen und es bei besserem Licht versuchen. Alternativ kann man auch mal ein lichtstärkeres ZF ins Auge fassen. Auch ich habe Jagdfreunde die nicht das neueste und lichtstärkste ZF haben. Da leihe ich meine Waffe gerne aus wenn ich nicht selber sitzen will.

Weiterhin gibt es auch schon bekannte und legale Möglichkeiten der NZT die aber kaum genutzt werden. Wenn ich z.B mein Zeiss HT ZF auf 4x drehe kann ich da mit meinem in der Hand gehaltenen NSG sehr gut durchschauen. Wenn ich das jetzt zum Schuss nutzen möchte, kaufe ich mir eine Kopfhalterung und kann legal jagen.

Nicht mein Ding....aber wer möchte kann ja schon.
 
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...
" ... Wie der Jagdreferent festhält, nimmt Kärnten auch hinsichtlich des Einsatzes von Schallmodulatoren nun eine Vorreiter Funktion ein:

„Im neuen Kärntner Jagdgesetz werden Schallmodulatoren für Jagdwaffen aus gesundheitlichen Gründen erlaubt.

Was natürlich in doppelter Hinsicht Blödsinn ist, erstens wird in anderen Bundesländern schon mit Dämpfer gejagt – Kärnten ist also bestenfalls Nachzügler – und zweitens ist die Begründung für die Streichung des Verbots überflüssig wie ein Kropf…
 
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- Kameras, WBK und ggfs. NSG summiert sich aber schnell zu echten Beträgen. Es ist keine Kunst die 5.000€ Marke zu erreichen ohne das eine Sau liegt. Mit NSG hat man auch die 10.000€ Grenze schnell. Mit ein paar Kameras und einer guten WBK haben wir die 5.000€Grenze am späten Vormittag gerissen. Bei 3€ dass Kilo macht das so 1.700 Sauen - unsauber gerechnet. Im Ernst: das Vergessen viele, dass bei der Technik das Ganze sehr teuer wird
Da hast aber jetzt arg unsauber gerechnet. Bei dir wiegt dann jede Sau nur 1 Kilo... :twisted:
 
A

anonym

Guest
Es ist einfach so, das auf veränderte Wildvorkommen auch veränderte Strategien und Methoden folgen müssen.

Stimmt schon. Es gibt die Theorie, wir hätten die Sauen "schlau geschossen", weil die alten, erfahrenen Bachen laufen gelassen werden. Die Schlussfolgerung lautet: Erfahrene Bachen schiessen, dann geht das mit den dummen relativ einfach. Das ist nicht gänzlich falsch, nur richten "dumme" Sauen auch gern mal großflächig Wildschäden auch in Gegenden an, die bis dato weitgehend unbeschadet waren.

Letztendlich wird man mit NZG Erfahrungen sammeln müssen. Allerdings mal eben rund 4TEUR ausgeben, um "mal zu probieren" werde ich sicher nicht. Auch dann nicht, wenn andere zwar Erfahrungen gemacht haben und darüber reden, aber eine Erlaubnis zeitlich begrenzt würde.
 
G

Gelöschtes Mitglied 21155

Guest
Wie kommen eigentlich so viele darauf, dass ein NZG immer 4000€ plus kosten muss?
Kauft euch doch mal eine Britische Jagdzeitschrift, da sind NZG für das "foxing" ganz normal. Da gibt es Tests und realistische Preisempfehlungen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Auch das derzeit in Deutschland angesagteste Vorsatzgerät kostet nur beinahe 1/4 davon.
Es ist nur eben wegen der Nachfrage kaum zu bekommen.
https://www.qwant.com/?q=pulsar+155&client=opensearch


was aber immer noch kein Nachtsicht Ziel Gerät ist ;)

Ein Vorsatzgerät ist nichts als ein Beobachtungsgerät... ohne dahinter sitzender Zieloptik nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Ich mein ja nur....


Der Hinweis mit England war schon ganz ok :thumbup:
Oder einfach auf Youtube Foxhunting oder sonstiges anschauen.

Dort gibt es die Nachtsichtoptiken mit e i g e n e m Absehen.. d a s ist für mich dann ein Nachtzielgerät

()ok.. geben gibt es so etwas auch bei uns hier. Keine Frage!)
 
G

Gelöschtes Mitglied 21155

Guest
Da hat er recht.
Leider sind Nachtzielgeräte verbotene Gegenstände oder? (sehr sinnfreie Regelung)
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
[h=1]Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste

[/h] (Fundstelle: BGBl. I 2002, 3999 - 4002;


.
.
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.
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1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
.

..

.
..


Irgendwo wird schon ein Unterschied sein....

Die Nachtsichtvorsätze werden neuerdings auf Antrag genehmigt, oder auch nicht

So habe ich das halt verrstanden
 
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Es gibt doch Filter, welche ohne Elektronik arbeiten und die Wellenlänge des Lichts herabsetzen. Z. B. der Dipol IR Laser hat einen solchen verbaut. Wenn es nun so einen Filter gäbe, der IR Licht im wildsicheren Bereich für das menschliche Auge sichtbar machen würde, könnte man diesen vorne in das Objektivgewinde des ZF schrauben und mit einer nicht mit der Waffe verbundenen IR torch ganz waffenrechts legal (und in RLP, Saarland ... auch jagdrechtskonform) nachts Sauen jagen. Vielleicht hat jemand hier ein bisschen mehr Ahnung von Optik als ich und kann etwas dazu sagen, ob es so einen Filter gibt (geben könnte).
 
Zuletzt bearbeitet:
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13.040

..


Irgendwo wird schon ein Unterschied sein....

Die Nachtsichtvorsätze werden neuerdings auf Antrag genehmigt, oder auch nicht

So habe ich das halt verrstanden
NAchtzieltechnik wird nicht erlaubt. Der Umgang ist und bleibt (vorerst) verboten.
Das beinhaltet bereits den Besitz. Die Strafe ist drakonisch.

Setze ich ein Vorsatzgerät vor ein Zielgerät habe ich ein Nachtzielgerät. Das ist ebenfalls verboten.

Das NAchtsichtvorsatzgerät bleibt solange legal, wie es keinerlei Verwendung mit Schusswaffen findet, also als reine Beobachtunsggeräte.

Ausnahmen gibt es derzeit lediglich bei amtlicher Beauftragung. Da geht wegen des Waffenrechts aber eben auf keinen Fall ein Nachtzielgerät. Die amtliche Beauftragung beschränkt sich derzeit auf ein Vorsatzgerät.

ICh hoffe ich habe dich etwas aufklären können.

Rein technisch ist ein Vorsatzgerät i.V.m. einem Zielfernrohr nichts anderes als ein Nachtzielgerät.
 
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5 Jul 2016
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795
Gibt es Zahlen bzw. nähere Informationen in welchen Gebieten (in Bayern) Vorsatzgeräte "mit amtlicher Beauftragung zur SW Jagd" bereits genehmigt wurden?
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

NAchtzieltechnik wird nicht erlaubt. Der Umgang ist und bleibt (vorerst) verboten.
Das beinhaltet bereits den Besitz. Die Strafe ist drakonisch.

danke.. d a s habe ich immer so verstanden!

Setze ich ein Vorsatzgerät vor ein Zielgerät habe ich ein Nachtzielgerät. Das ist ebenfalls verboten.
danke.. auch das habe ich bislang so verstanden.
Allerdings bleibt das Vorsatzgerät ein Vorsatzgerät.. und der Besitz von Selbigem ist nicht verboten.

Währenddessen Nacht Ziel Geräte auch als solches ausgewiesen und gehandelt werden.

Jedenfalls habe und verstehe ich das so.

Das NAchtsichtvorsatzgerät bleibt solange legal, wie es keinerlei Verwendung mit Schusswaffen findet, also als reine Beobachtunsggeräte.

danke.. d a s ist mir schon bisher klar gewesen. Und ich weise auch stets darauf hin !

Ausnahmen gibt es derzeit lediglich bei amtlicher Beauftragung. Da geht wegen des Waffenrechts aber eben auf keinen Fall ein Nachtzielgerät. Die amtliche Beauftragung beschränkt sich derzeit auf ein Vorsatzgerät.
danke.. a u c h das ist und war mir stets klar.

siehe Bayern!

ICh hoffe ich habe dich etwas aufklären können.
zumindest, dankenswerterweise, hast Du meine Sicht der Dinge bekräftigt / bestätigt.

Rein technisch ist ein Vorsatzgerät i.V.m. einem Zielfernrohr nichts anderes als ein Nachtzielgerät.

in Verbindung mit

d a s ist der springende Punkt für mich !

Aber so lange es rein als Vorsatzgerät gehandelt und verkauft wird, ist und wird es auch nicht mehr.

Womit wir a) wieder beim erlaubten Besitz und b) auch bei der absolut legalen Verwendung v o r einem Fernglas oder v o r einem Spektiv wären.

Und auf einer Kopfhalterung darf ich es ebenfalls frei nutzen, um damit durch meine Zieloptik zu schauen.

Nur IR Strahler darf zum Anstrahlen von Wild damit keiner verwendet werden.

Ich hoffe, dass das so korrekt ist....
 
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Auch das derzeit in Deutschland angesagteste Vorsatzgerät kostet nur beinahe 1/4 davon.
Es ist nur eben wegen der Nachfrage kaum zu bekommen.
https://www.qwant.com/?q=pulsar+155&client=opensearch

Wenn der Einsatz legal würde, würde aber bei den hiesigen teuren Optikherstellern das große Zittern losgehen. Denn dann reicht auch problemlos ein Zf, das nicht mal ein Viertel kostet, für alle jagdlichen Situationen.

Bei dem Preis und den zusätzlichen Funktionen würde ich mir das Teil auch sofort holen.

Wird also Zeit, dass sich da was tut:biggrin:
 

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