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Bei einer Genehmigung nach den vorherigen Voraussetzungen (Wildschaden) kam es darauf, den Antrag auch gut zu begründen. Es ist eine Stellungnahme des Jagdvorstandes notwendig gewesen. Diese auch nicht aus drei Wörtern "ich bin einverstanden". Mein Bescheid nach der alten Rechtslage ist mehrere Seiten lang. Die Jäger unserer Kreisgruppe hätten am liebsten so einen Lückentext mit ein paar Sachen zum Ankreuzen gehabt. Nur nicht das Hirn anstrengen!
So nach dem Motto: "Ich hab im letzten Jahr keine Sau erwischt, jetzt wird es aber Zeit aufzurüsten!" Das war nicht als Grund vorgesehen.
Das Ministerim hat den UJB alles vorgekaut wie es sonst selten der Fall ist. Die ganzen zusätzlichen Bedingungen sind schon alle in einer Anlage aufgelistet. Also dass sich eine UJB rechtlich "vergaloppiert" ist eigentlich nicht möglich.
Unser Sachbearbeiter hat gesagt, selten das man so eine deutliche Anweisung bekommt. Scheinbar haben einige UJB immer noch Angst, zusammen mit Minister Brunner in dieselbe Zelle gesperrt zu werden, wie es einige gern gehabt hätten.
Wie heißt es so schön:" Steig ab wenn das Pferd tot ist."
So nach dem Motto: "Ich hab im letzten Jahr keine Sau erwischt, jetzt wird es aber Zeit aufzurüsten!" Das war nicht als Grund vorgesehen.
Das Ministerim hat den UJB alles vorgekaut wie es sonst selten der Fall ist. Die ganzen zusätzlichen Bedingungen sind schon alle in einer Anlage aufgelistet. Also dass sich eine UJB rechtlich "vergaloppiert" ist eigentlich nicht möglich.
Unser Sachbearbeiter hat gesagt, selten das man so eine deutliche Anweisung bekommt. Scheinbar haben einige UJB immer noch Angst, zusammen mit Minister Brunner in dieselbe Zelle gesperrt zu werden, wie es einige gern gehabt hätten.
Wie heißt es so schön:" Steig ab wenn das Pferd tot ist."