[Niedersachsen] Pachtminderung durch anhaltendes Wasser

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... aufgrund des anhaltenden Regens steht auf weiten Teilen meines Revieres seit dem Frühjahr das Wasser und geht nicht weg. Hierbei handelt es sich um Wiesen. Das betrifft ca. 10-15% der Jagdfläche, sind aber die "Filetstücken", auf denen bislang am meisten Rehwild erlegt wurde. Dieses Jahr - nada, keine Besserung in Sicht. Auch die Wege dorthin sind mit dem Auto nicht mehr befahrbar. Ist das rechtlich betrachtet ein Grund für eine Minderung der Pacht? ...
Hm - mal unabhängig vom Bundesland und nur aus einer gewissen Logik betrachtet:
Der Pachtvertrag räumt einem quasi das Recht auf eine jagdliche Bewirtschaftung ein.
Wie man diese Bewirtschaftung gestaltet, obliegt den Pächtern ... genauso die Verpflichtung,
die sie dafür eingehen.
Theoretisch ist die überschwemmte Fläche immer noch bejagbar.
Denkbar wären u.A. Enten und Gänse - deren Saison ist aber später im Jahr.
Dass auf dieser Fläche Rehwild seht bzw. stehen muss, ist nicht Bestandteil eines Pachtvertrags.
Von daher fehlt die Grundlage zur Minderleistung betreffend des Pachtvertrags.
Die Thematik 'Höhere Gewalt' sei soweit völlig unberücksichtigt.
-
Aus der Ferne denkbar ist lediglich, wenn jemand Drittes kausal verantwortlich wäre, dass sich
diese Überflutungssituation nicht ändert, weil er z.B. einen Damm gebaut hat.
Damit wären aber nicht die Jagdgenossen die Ansprechpartner ... .
 
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Vorsicht. Die überfluteten Flächen unterliegen dann doch nicht mehr dem Jagdrecht , sondern dem Fischereirecht . 😆
Dann darf der JAB die Fläche auch nicht mehr nutzen, wenn er keinen Jahresfischereischein und die Fischereiprüfung besitzt .
Sonst wäre das ja Fischwilderei .
Gefährlich , Gefährlich 😉
 
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Vorsicht. Die überfluteten Flächen unterliegen dann doch nicht mehr dem Jagdrecht , sondern dem Fischereirecht . 😆
Dann darf der JAB die Fläche auch nicht mehr nutzen, wenn er keinen Jahresfischereischein und die Fischereiprüfung besitzt .
Sonst wäre das ja Fischwilderei .
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Sorry - nur Quatsch ... subjektiv nicht mal für den Humor tauglich :rolleyes:
 
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Auch wenn ich hier zu viel Meinung nur wenig Ahnung beitragen kann, halte ich die Frage nicht für so abwegig.

Der Pachtvertrag ist erstmal ein Pachtvertrag wie jeder andere auch, inklusive Regelungen zum Mangel der verpachteten Sache bzw. hier natürlich des verpachteten Rechts (analog der Regelungen zum Mietrecht). Wenn also das Pachtrecht nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, sind Gewährleistungsrecht denkbar.

So liegt bspw. ein Mangel des Pachtobjekts iSv Abs. 2, § 536 Abs. 1 vor, wenn Rotwild entgegen der vertraglichen Regelung in einem Hochwildrevier nicht zum Standwild gehört (BeckOGK/Schlinker, 1.7.2024, BGB § 581 Rn. 193).
Auch daraus zeigt sich, dass es auf ein Verschulden der Verpächter dabei gerade nicht ankommt (wenn meine Mietsache durch eine Naturgewalt gestört wird, würde ich die Miete ja auch mindern können).

Es kommt also darauf an, ob es eine Abweichung der Soll-Beschaffenheit des Pachtrechts von der Ist-Beschaffenheit gibt. Das lässt sich ohne den Pachtvertrag zu kennen nicht genau sagen aber erscheint mir eher unwahrscheinlich.
Wie richtig beschrieben wurde, kann ich auf der Fläche ja noch die Jagd ausüben, wenn auch anders als gewohnt. Dazu werden die Überschwemmungen ja auch nur vorrübergehend sein. Solche Naturgewalten sind wohl im gewissen Umfang zu dulden. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.

Wenn der Pächter dies ernsthaft prüfen lassen möchte, würde ich den Gang zu einem spezialisierten Anwalt empfehlen. Danach ist aber natürlich Essig mit den Verpächtern...
 
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Sorry - nur Quatsch ... subjektiv nicht mal für den Humor tauglich :rolleyes:

Ja, leider ist das objektiv für humorlose Zeitgenossen nicht tauglich .

Und wenn man vor dem Erstellen eines Fadens kurz nachdenkt , erspart man sich die Zeit der Erstellung.

Hat schnell mal jemand einen Reseveranstalter verklagt , weil es im Urlaub geregnet hat ?
Darf doch überhaupt nicht sein. Auf allen Fotos die zu der Ferienanlage zu finden sind , scheint doch immer die Sonne .
Ist das auch ein Mangel ?

Das ist doch genau die gleiche Situation..... also kurz überlegen ... ob ein Waffenschrank lackiert werden darf , oder ob er dann die Zulassung verliert
 
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Dem einen saufen die Wiesen ab, beim nächsten haust ein sog. Downburst und hat fast den kompletten Waldbestand weg. So geschehen beim Nachbarn im August 2019.
Wie kommet man auf die Idee da eine Jagdpachtminderung zu erwarten?
 
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Dem einen saufen die Wiesen ab, beim nächsten haust ein sog. Downburst und hat fast den kompletten Waldbestand weg. So geschehen beim Nachbarn im August 2019.
Wie kommet man auf die Idee da eine Jagdpachtminderung zu erwarten?

Na , dann fehlen doch auch die Einstände , die Wilddichte wird geringer die Strecke wird kleiner ..... Pachtminderung 😂
 
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Na , dann fehlen doch auch die Einstände , die Wilddichte wird geringer die Strecke wird kleiner ..... Pachtminderung 😂
Mal übertrieben gesagt, zahlst du 20€/ha Wald, aber nur 5€ für Feld/Wiese und co. und plötzlich fehlen dir 50ha Wald, weil Kahlschlag oder ähnliches. Dann ist es zumindest eine Überlegung Wert wenn du noch fast nen Jahrzehnt pachtest, ob man die Fläche nicht ggf, anders zu bewerten hat.
 
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Mal übertrieben gesagt, zahlst du 20€/ha Wald, aber nur 5€ für Feld/Wiese und co. und plötzlich fehlen dir 50ha Wald, weil Kahlschlag oder ähnliches. Dann ist es zumindest eine Überlegung Wert wenn du noch fast nen Jahrzehnt pachtest, ob man die Fläche nicht ggf, anders zu bewerten hat.
Auch wenn aktuell aufgrund einer Kalamität oder einer regulären Holzernte keine Bäume auf einem Waldgrundstück stehen, bleibt dieses Wald.

Guillermo

p.s. Wenn ich mir da so manche Beiträge hier oder im Spendenfaden anschaue, kann ich nur den Kopf schütteln. Da sind Manche wohl mit Dagobert Duck verwandt.
 
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Mal übertrieben gesagt, zahlst du 20€/ha Wald, aber nur 5€ für Feld/Wiese und co. und plötzlich fehlen dir 50ha Wald, weil Kahlschlag oder ähnliches. Dann ist es zumindest eine Überlegung Wert wenn du noch fast nen Jahrzehnt pachtest, ob man die Fläche nicht ggf, anders zu bewerten hat.

Wird bei euch so die Pacht berechnet?
 
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Mal übertrieben gesagt, zahlst du 20€/ha Wald, aber nur 5€ für Feld/Wiese und co. und plötzlich fehlen dir 50ha Wald, weil Kahlschlag oder ähnliches. Dann ist es zumindest eine Überlegung Wert wenn du noch fast nen Jahrzehnt pachtest, ob man die Fläche nicht ggf, anders zu bewerten hat.
Auch wenn aktuell aufgrund einer Kalamität oder einer regulären Holzernte keine Bäume auf einem Waldgrundstück stehen, bleibt dieses Wald.

Guillermo

p.s. Wenn ich mir da so manche Beiträge hier oder im Spendenfaden anschaue, kann ich nur den Kopf schütteln. Da sind Manche wohl mit Dagobert Duck verwandt.
Die Jagdpacht ist ja auf mind. 9 Jahre ausgelegt. Selbst wenn jetzt die Einstände weg sein sollten -Solche Kahlflächen gewinnen in den kommenden Jahren deutlich an Attraktivität! Äsung und Deckung werden in zwei drei Jahren und danach den "Verlust" bis dahin mehr als wett machen.



Aber natürlich auch nur, wenn man den Wildbestand soweit im Griff hat, dass nicht alles gezäunt werden muss... ;)
 

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