... aufgrund des anhaltenden Regens steht auf weiten Teilen meines Revieres seit dem Frühjahr das Wasser und geht nicht weg. Hierbei handelt es sich um Wiesen. Das betrifft ca. 10-15% der Jagdfläche, sind aber die "Filetstücken", auf denen bislang am meisten Rehwild erlegt wurde. Dieses Jahr - nada, keine Besserung in Sicht. Auch die Wege dorthin sind mit dem Auto nicht mehr befahrbar. Ist das rechtlich betrachtet ein Grund für eine Minderung der Pacht? ...
Hm - mal unabhängig vom Bundesland und nur aus einer gewissen Logik betrachtet:
Der Pachtvertrag räumt einem quasi das Recht auf eine jagdliche Bewirtschaftung ein.
Wie man diese Bewirtschaftung gestaltet, obliegt den Pächtern ... genauso die Verpflichtung,
die sie dafür eingehen.
Theoretisch ist die überschwemmte Fläche immer noch bejagbar.
Denkbar wären u.A. Enten und Gänse - deren Saison ist aber später im Jahr.
Dass auf dieser Fläche Rehwild seht bzw. stehen muss, ist nicht Bestandteil eines Pachtvertrags.
Von daher fehlt die Grundlage zur Minderleistung betreffend des Pachtvertrags.
Die Thematik 'Höhere Gewalt' sei soweit völlig unberücksichtigt.
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Aus der Ferne denkbar ist lediglich, wenn jemand Drittes kausal verantwortlich wäre, dass sich
diese Überflutungssituation nicht ändert, weil er z.B. einen Damm gebaut hat.
Damit wären aber nicht die Jagdgenossen die Ansprechpartner ... .