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Vor längerer Zeit habe ich mit in einem Moorrevier gejagt, dessen Flächen zum Naturschutzgebiet umgewidmet wurden. Damit verbunden war das Recht der UNB die Flächen zu vernässen, also die vorhandenen Entwässerungsgräben aufzustauen und die Flächen aktiv zu bewässern. Daneben wurden noch Bewässerungsgräben mit schwerem Gerät in diese "Naturschutz Flächen" gezogen.'nabend Allerseits,
aufgrund des anhaltenden Regens steht auf weiten Teilen meines Revieres seit dem Frühjahr das Wasser und geht nicht weg. Hierbei handelt es sich um Wiesen. Das betrifft ca. 10-15% der Jagdfläche, sind aber die "Filetstücken", auf denen bislang am meisten Rehwild erlegt wurde. Dieses Jahr - nada, keine Besserung in Sicht. Auch die Wege dorthin sind mit dem Auto nicht mehr befahrbar. Ist das rechtlich betrachtet ein Grund für eine Minderung der Pacht?
Falls diese Frage schon anderswo diskutiert wurde, freue ich mich über einen Link.
WMH
Nach ca. 1 Jahr konnte ca. 50% des Revieres nicht mehr betreten werden, da Lebensgefahr durch Ein- und Versinken bestand, an Jagdausübung war nicht mehr zu denken.
Bei der Auseinandersetzung mit UNB und JB kam heraus das kein Recht an einem unvernässten Gelände bestehen würden und die Vernässung sowie Einschränkung der Jagd hingenommen werden müsse.
Die anliegenden Landwirte mit ihren vernässten Wiesen hatten natürlich noch wesentlich größere Probleme.