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Irgendwie reiht sich das auch in meine Erfahrung ein.
Ich habe ein gebrauchtes Zf ersteigert, die Linsen wurden nicht abgebildet aber ich hab mir nichts dabei gedacht.
Als die Ware ankam, zerkratzte Linsen festgestellt und reklamiert.
Er musste es selbstverständlich zurück nehmen. Es gab aber ne pampige Antwort von ihm und die Sperrung meines Accounts auf seinen Auktionen gratis dazu.
Sehr professionelles handeln!!!!
Da warst Du aber viel zu gnädig mit ihm. Ich wollte das ZF - ein nicht sehr häufiges Kahles KXi - behalten, den Kauf also nicht rückabwickeln. Daher habe ich ihn gefragt, ob er bereit ist, den Mangel zu beseitigen, und als er dann auf seine albernen AGB verwies, habe ich das Glas zu Kahles geschickt und ihm Gelegenheit gegeben, sich zur Kostenübernahme bereit zu erklären. Nachdem er dieses Ansinnen ziemlich unflätig zurückgewiesen hatte, habe ich ihm gesagt, dass ich den Reparaturauftrag an Kahles dann eben selbst erteile und ihn an meinem Wohnsitz-Amtsgericht auf Zahlung verklagen werde, denn das Amtsgericht am Wohnsitz des Käufers ist für solche Fälle in der Regel örtlich zuständig. Nachdem er bei seinem Anwalt war, hat er mir dann (wahrscheinlich vor Wut speiend) mitgeteilt, dass er den Reparaturauftrag an Kahles erteilt und die Kosten übernimmt.
Solche Verkäufer lernen nur, die Artikel richtig zu fotografieren und zu beschreiben, wenn es teuer für sie wird.
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