der Versender hat das zu regeln.
Wenn es ein gewerblicher Verkäufer war ja, ein privater kann es tun, er darf sich rechtlich gesehen auch zurücklegen (solange nichts besonderes vereinbahrt wurde).
§ 447 Bürgerliches Gesetzbuch... Versandrisiko trägt der Käufer beim Kauf von Privat.