nachsuchegespann

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Die anerkennung von Schweißhundführern ist bei uns in den AB zum Jagdgesetz geregelt:
Zu § 28 (Schweißhundführung)

28.1.1 Eine Schweißhundführerin oder ein Schweißhundführer kann durch die Jagdbehörde nur unter folgenden Voraussetzungen nach Anhörung des Jagdbeirats bestätigt werden:

- die Antrag stellende Person muss mindestens zwei Jagdjahre einen Schweißhund der Rassen Hannoverscher Schweißhund, Bayerischer Gebirgsschweißhund oder Dachsbracke oder bei entsprechender Eignung einen anderen Jagdhund einer anerkannten Jagdgebrauchshunderasse auf Schweiß geführt haben,
- der zu führende Hund muss in das Zuchtbuch seiner Rasse eingetragen sein und eine Vorprüfung oder eine Verbandsschweißprüfung (20-Stunden-Übernachtfährte) bestanden haben und
- die Brauchbarkeit des Hundes muss durch mindestens acht erfolgreiche erschwerte Nachsuchen, davon eine laute ausdauernde Hetze mit sicherem Stellen oder Niederziehen, jeweils in den beiden vorangegangenen Jagdjahren nachgewiesen und durch Zeugen belegt sein.

28.1.2 Die Bestätigung bleibt gültig, solange die Schweißhundführerin oder der Schweißhundführer mindestens acht erfolgreiche erschwerte Nachsuchen mit einem geprüften Schweißhund im Jagdjahr durchführt. Die Schweißhundführerin oder der Schweißhundführer hat einen Leistungsnachweis für das abgelaufene Jagdjahr nach dem Muster der Anlage 5*) zu führen und auf Anforderung der Jagdbehörde vorzulegen.

28.1.3 Verliert eine bestätigte Schweißhundführerin oder ein bestätigter Schweißhundführer ihren oder seinen erfahrenen Schweißhund aus Altersgründen oder durch Unfall und muss einen jungen Hund einarbeiten, so kann sie oder er auf Antrag eine vorläufige Bestätigung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie oder er seit mindestens fünf Jahren anerkannt war und die Voraussetzungen nach Nummer 28.1.1 mit Ausnahme des letzten Spiegelstrichs vorliegen. Für die vorläufige Anerkennung reicht aus, wenn der Hund pro Jagdjahr in den ersten drei Jahren nach bestandener Vorprüfung oder Verbandsschweißprüfung (20-Stunden-Übernachtfährte) mindestens vier erfolgreiche Nachsuchen, davon eine laute ausdauernde Hetze mit sicherem Stellen oder Niederziehen, durch Zeugen belegt, erbringt.

28.1.4 Die Jagdbehörden teilen der anerkannten Landesjägerschaft Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummern der Schweißhundführerinnen und Schweißhundführer sowie die geführte Hunderasse nach Bestätigung zur zentralen Veröffentlichung mit. Desgleichen ist bei einem Widerruf der Bestätigung zu verfahren.
 
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8 Aug 2010
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ok
muss man ziehmlich gut sein.
Hab ne Alpenländische Dachsbracke und wollt mal wissen ob man besondere sachen können muss und so wie es aussieht muss der hund da einiges können.
 
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fang man erstmal mit nem Lehrgang und ner Prüfung an, (wenn du sie noch nicht hast).
Dann Fotoapparat und vorgedruckte Beglaubigungsformulare in die Tasche und bei den Bekannten Werbung machen, dassu mal Nachsuchen darfst. Die sollen das dann schriftlich bezeugen. Wenn Du gut bist, spricht sich das rum. Musst halt nur immer (!) erreichbar sein und immer (!) Zeit haben. Lehnst Du 2X ab, ruft der dich nicht mehr an.

Innerhalb der Reviere, brauchst Du keine Bestätigung. Da reicht die Prüfung des Hundes.
 
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8 Aug 2010
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ich geh schon seit en paar wochen in die welpenschule (sie ist erst 4 monate alt)
danach geh ich zu einem lehrgang für die Gebrauchshundeprüfung.
 
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oh mann, dann bist du ja so weit wech, wie ein Bobbycarfahrer vom Führerschein. Viel Erfolg weiterhin.
 
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Wildmeister, Deine Ausführungen treffen für Niedersachsen zu, aber der Junge lebt im südl. Ba-Wü!!
 
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es fängt an mit jagdschein,
alles andere kommt danach. :wink:
 
A

anonym

Guest
FSK 300 schrieb:
Wildmeister, Deine Ausführungen treffen für Niedersachsen zu, aber der Junge lebt im südl. Ba-Wü!!

ja in BW, da ticken die Uhren eh völlig anders.
Da gibt es die hervorragenden Schwärzwälder Schweißhunde....
Spitzen Hunde.... :roll:

Mich würde einmal interessieren woher Du die Alpenl.-Dachsbracke hast...?
Vom Verein Dachsbracke ganz sicherlich nicht.....
Aber da Du ja von GP sprichst....! Oder doch...?

Und wofür erwirbst Du einen Schweißhund, wenn Du von der Materie überhaupt keinen Dunst hast...?
Auf welche Wildarten willst Du denn.... Nachsuchen... :?:
Rehwild und Wilde Schweine...! Rotwild ist in BW eh nur im black forest noch in Restbeständen vorhanden.

Wh R.B. Hw.
 
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8 Aug 2010
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hab den hund über den verein dachsbracke bekommen
hab den Jagdschein
und hab von der materie natürlich ahnung aber wenn du keine sinnvolle antworten hast, dann LASS ES DOCH EINFACH !!
es ist doch eig egal auf welche wildarten man nachsucht denn meine frage war: OB MAN BESONDERE ANFORDERUNGEN HABEN MUSS DAMIT MAN ALS ANERKANNTES NACHSUCHEGESPANN GILT
 

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