Wenn Du Probleme vermeiden möchtest, wärs besser. Ausserdem bekommst dann Papiere für die Trophäe. Ein ausgestopfter Luchs bringt so zwischen 2000 und 4000 EurosWo steht das?
UND: Wir sind die Guten !
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Wenn Du Probleme vermeiden möchtest, wärs besser. Ausserdem bekommst dann Papiere für die Trophäe. Ein ausgestopfter Luchs bringt so zwischen 2000 und 4000 EurosWo steht das?
Oder tatsächlich schon viel Quatsch erlebt.Irgendwie haben hier einige echt viel Phantasie
Da hier nichts mehr kam, habe ich zu einer Meldepflicht in relevanten Vorschriften und im Internet gesucht. Eine Vorschrift, die eine Meldepflicht beinhaltet habe ich nicht finden können.Wo steht das?
Wenn es denn ein Luchs ist (wäre), der gehandelt werden darf (dürfte).Ein ausgestopfter Luchs bringt so zwischen 2000 und 4000 Euros
Warum behauptest Du es dann?Glaub auch, das das nirgends steht.
Der PETA Fuzzi, weil man feststellen kann (und wird) ob eine Schussverletzung post mortem geschah. Du hast eine ziemlich schlechte Phantasie, finde ich.Wer, glaubst du, steht auf der Liste der Verdächtigen ganz oben ?
Wenn es denn ein Luchs ist (wäre), der gehandelt werden darf (dürfte).
Das ist aber nicht der Fall, wenn Du den Luchs im Revier findest und ihn Dir als JAB aneignest. Du darfst ihn dann besitzen kannst ihn dir präparieren lassen, darfst ihn auch an bestimmte, empfangsbefugte Stellen überlassen nur eine Abgabe an Dritte gegen Entgelt ist und bleibt untersagt.
Warum behauptest Du es dann?
Stimmt, Du hast nicht geschrieben es stünde irgendwo, dass tote Luchse gemeldet werden müssten.Hab nicht behauptet, das das irgendwo steht.
Wer bestimmte denn nun, dass tote Luchse der Polizei gemeldet werden müssen?Als Luchsberater vom BJV kann ich euch sagen:
Meldet Risse und Sichtungen dem BJV.
Kostet nix und wenn am gerissenen Reh Luchs-DNA nachweisbar ist, gibt's ne kleine finanzielle Entschädigung.
Irgend einer Behörde musst du nix melden.
In Irgend einer Weise zu Tode gekommene Luchse müssen der Polizei gemeldet werden. Es kann dann sein, das der Kadaver untersucht wird. ABER: Der Luchs unterliegt dem Jagdrecht, somit hat der Revierpächter das Aneignungsrecht !!! Und sonst niemand ! Also nach der Untersuchung wieder Rausrücken.
Mir ist über die aktuelle Aktivität von Frau Wölfl wenig bekannt, auf der Internetseite des BJV ist aber zu lesen: "In der Vergangenheit hat Sybille Wölfl im Auftrag des LfU das Luchsmonitoring betrieben. Diese Zusammenarbeit wurde jedoch im September 2020 seitens LfU nicht mehr verlängert."Wenn du glaubst, die Frau Sybille Wölfl ist bzgl Luchs nicht mehr aktiv, täuscht du dich gewaltig !!!
Ich bestimme da gar nix. Ich bin das kleinste Rädchen in der Maschine.Stimmt, Du hast nicht geschrieben es stünde irgendwo, dass tote Luchse gemeldet werden müssten.
Du hast nur geschrieben:
Wer bestimmte denn nun, dass tote Luchse der Polizei gemeldet werden müssen?
Du als "Luchsberater vom BJV" Kraft eigener Wassersuppe?
Die "kleine finanzielle Entschädigung" bekommt scheint's auch nicht jeder. Sie bleibt wohl Revierinhabern vorbehalten, die BJV-Mitglied sind, steht auf der BJV Seite zu lesen.
Wenn Du es nicht bestimmst und es auch nirgends steht, warum behauptest Du eine Meldpflicht indem Du hier das Folgende schreibst?Ich bestimme da gar nix.
In Irgend einer Weise zu Tode gekommene Luchse müssen der Polizei gemeldet werden.