Muss man einen Luchs im Revier den Behörden melden?

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Leute.... beruhigt euch..... WER will einem nachweisen was man in seinem Revier gesehen hat ?... Wenn ich auf dem Hochsitz hocke und mir kommt n Rudel Wölfe, kann mir KEIN MENSCH beweisen, dass ich diese gesehen habe.... also was soll´s ? mit solchen vorauseilenden Kadavergehorsam holt man sich doch nur " unliebsames Volk " ins Revier.... sonnst nix !
 
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Gesetzt den Fall, das man melden muss.

Speicherkarten können defekte aufweisen, Risse können verschwinden, Trittsiegel werden verwaschen oder vielleicht läuft ein Erholungssuchender drüber?

Alles schon passiert...
Und mißinterpretieren kann man ja auch vieles...
 
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Leute.... beruhigt euch..... WER will einem nachweisen was man in seinem Revier gesehen hat ?... Wenn ich auf dem Hochsitz hocke und mir kommt n Rudel Wölfe, kann mir KEIN MENSCH beweisen, dass ich diese gesehen habe.... also was soll´s ? mit solchen vorauseilenden Kadavergehorsam holt man sich doch nur " unliebsames Volk " ins Revier.... sonnst nix !


Es spricht nichts dagegen Informationen über Wölfe weiterzugeben. Die sind ja nun keineswegs selten. Und ein mehr (Meer?) an Meldungen bringt uns dem Ziel näher, dass die Grauen doch endlich regulär bejagt werden können.

Aber bei tatsächlich seltenen Arten, würde ich es mir zweimal überlegen wem ich was weitergebe.


rechy
 
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Die „Naturschützer“, insbesondere die Heerscharen an NABU-Mitgliedern (alleine in Ba-Wü über 100.000) könnten, wenn sie denn wollten, mit allereinfachsten Mitteln maximale Wirkung erzielen. Tun sie aber nicht. Beispiel 1: Himalaya-Springkraut. Eingeschleppter Flora-Verfälscher, leicht zu finden und zu identifizieren (Zeitpunkt der Blüte), Vorkommen fast nur entlang von Fliessgewässern. Jährlich zwei Aktions-Samstage, bei denen ALLE Nabu-Mitglieder mitwirken beim Ausreissen der Pflanzen, und das Problem hätte sich bald erledigt.
Beispiel 2: freilaufende Hauskatzen. Hier könnte der Nabu was Sinnstiftendes tun, Geld genug haben sie ja (lt. den jährlichen Geschäftsberichten, zu denen der Nabu als gemeinnütziger Verein verpflichtet ist, geben die nur noch 35% ihres Budgets für Naturschutzmassnahmen aus. Der grösste Teil mit 65% geht in die Verwaltung). Tun sie aber nicht, dabei würde die Eindämmung der Katzenplage zu signifikanten Erfolgen bei Vögeln und Kleinsäugern führen.
 
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Als Luchsberater vom BJV kann ich euch sagen:
Meldet Risse und Sichtungen dem BJV.
Kostet nix und wenn am gerissenen Reh Luchs-DNA nachweisbar ist, gibt's ne kleine finanzielle Entschädigung.
Irgend einer Behörde musst du nix melden.
In Irgend einer Weise zu Tode gekommene Luchse müssen der Polizei gemeldet werden. Es kann dann sein, das der Kadaver untersucht wird. ABER: Der Luchs unterliegt dem Jagdrecht, somit hat der Revierpächter das Aneignungsrecht !!! Und sonst niemand ! Also nach der Untersuchung wieder Rausrü

Es spricht nichts dagegen Informationen über Wölfe weiterzugeben. Die sind ja nun keineswegs selten. Und ein mehr (Meer?) an Meldungen bringt uns dem Ziel näher, dass die Grauen doch endlich regulär bejagt werden können.

Aber bei tatsächlich seltenen Arten, würde ich es mir zweimal überlegen wem ich was weitergebe.


rechy
wer sein Plappermäulchen nicht halten will, der soll machen was er will... schon mein verstorbener Vater sagt mal : " Bub , man muss auch mal s´Maul halten können und nich alles in die Welt rausposaunen ! " renne eh schon zu viele Leut im Wald rum ! ... recht hat er ghabt !
 
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Nur was macht man, wenn du nicht alleine in deinem Revier jagst und du z.B. als Pächter oder ein paar andere sehr wohl das Maul halten können aber andere überhaupt nicht?
 
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Ich stimme voll zu bei Luchs, Wildkatze, Goldschakal, Otter, Biber und auch bei Schwarzstorch und Adler den Mund zu halten - bzw. erstmal zu überlegen.

Beim Wolf sieht das aber ganz anders aus. Die Jäger haben ein großes Interesse daran, den (zu)
starken Wolfsbestand zu dokumentieren und dann ggf. Maßnahmen einzuleiten. Es ist völlig kontraproduktiv Wolfssichtungen zu unterschlagen. Es sind einfach zu viele um noch das besondere Interesse zu wecken.
 
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Schön wär´s.

Aber vielleicht kommts noch so weit bei uns.
Wäre ein absolutes Novum, wenn ein Bauer nicht mehr mitgehen darf, aber dann dafür "Gloaheisler" die gerade mal 10 ha Wald haben wenn überhaupt.
 
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also.... wenn ich was sehe, aber offiziell nicht sehe und deshalb auch nicht weiterplappere, dann kann auch niemand feststellen, dass etwas nicht mehr da ist, weil´s man nicht mehr sieht... klingt doof, is aber so..
 
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Eine Meldung zu einem vertrauenswürdigen, fachlich versierten Sachbearbeiter würde ich dagegen auch ohne besondere Pflicht abgeben.
Der UNB kann man eine Luchsbeobachtung bedenkenlos melden. Die haben selbst NULL Interesse daran dass ein Luchsnachweis publik wird und werden im Gegenteil ggf. eher versuchen, dort den Druck rauszunehmen.

Die Meldung ist für die UNB deshalb wertvoll, weil bei größeren Bauprojekten - Eisenbahn, Straßenbau usw. - darauf zurückgegriffen werden kann. Der Projektträger wird dann verpflichtet, die Möglichkeit eines Luchsvorkommens bei der Planung in Betracht zu ziehen. Er muss dann sicherstellen, dass den Luchsen durch die Planung kein Schaden droht und der Behörde darüber Rechenschaft ablegen. Das gilt natürlich nicht nur für den Luchs, sondern auch für alle anderen geschützten und seltenen Arten wie z.B. den Schwarzstorch.

Die Meldedaten - die sog. Artenschutzkartierung "ASK" - sind natürlich nicht öffentlich und können nur von wenigen Behörden eingesehen werden. Von daher keine Sorge dass plötzlich Hinz und Kunz durchs Revier poltern wenn man der UNB eine interessante Beobachtung mitteilt.
 
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Als Luchsberater vom BJV kann ich euch sagen:
Meldet Risse und Sichtungen dem BJV.
Kostet nix und wenn am gerissenen Reh Luchs-DNA nachweisbar ist, gibt's ne kleine finanzielle Entschädigung.
Irgend einer Behörde musst du nix melden.
In Irgend einer Weise zu Tode gekommene Luchse müssen der Polizei gemeldet werden. Es kann dann sein, das der Kadaver untersucht wird. ABER: Der Luchs unterliegt dem Jagdrecht, somit hat der Revierpächter das Aneignungsrecht !!! Und sonst niemand ! Also nach der Untersuchung wieder Rausrücken.
Wo steht das?
 
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Der UNB kann man eine Luchsbeobachtung bedenkenlos melden. Die haben selbst NULL Interesse daran dass ein Luchsnachweis publik wird und werden im Gegenteil ggf. eher versuchen, dort den Druck rauszunehmen.

Die Meldung ist für die UNB deshalb wertvoll, weil bei größeren Bauprojekten - Eisenbahn, Straßenbau usw. - darauf zurückgegriffen werden kann. Der Projektträger wird dann verpflichtet, die Möglichkeit eines Luchsvorkommens bei der Planung in Betracht zu ziehen. Er muss dann sicherstellen, dass den Luchsen durch die Planung kein Schaden droht und der Behörde darüber Rechenschaft ablegen. Das gilt natürlich nicht nur für den Luchs, sondern auch für alle anderen geschützten und seltenen Arten wie z.B. den Schwarzstorch.

Die Meldedaten - die sog. Artenschutzkartierung "ASK" - sind natürlich nicht öffentlich und können nur von wenigen Behörden eingesehen werden. Von daher keine Sorge dass plötzlich Hinz und Kunz durchs Revier poltern wenn man der UNB eine interessante Beobachtung mitteilt.

:ROFLMAO:
Grau, theurer Freund, ist alle Theorie,
Und grün des Lebens goldner Baum!
 

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