Der UNB kann man eine Luchsbeobachtung bedenkenlos melden. Die haben selbst NULL Interesse daran dass ein Luchsnachweis publik wird und werden im Gegenteil ggf. eher versuchen, dort den Druck rauszunehmen.
Die Meldung ist für die UNB deshalb wertvoll, weil bei größeren Bauprojekten - Eisenbahn, Straßenbau usw. - darauf zurückgegriffen werden kann. Der Projektträger wird dann verpflichtet, die Möglichkeit eines Luchsvorkommens bei der Planung in Betracht zu ziehen. Er muss dann sicherstellen, dass den Luchsen durch die Planung kein Schaden droht und der Behörde darüber Rechenschaft ablegen. Das gilt natürlich nicht nur für den Luchs, sondern auch für alle anderen geschützten und seltenen Arten wie z.B. den Schwarzstorch.
Die Meldedaten - die sog. Artenschutzkartierung "ASK" - sind natürlich nicht öffentlich und können nur von wenigen Behörden eingesehen werden. Von daher keine Sorge dass plötzlich Hinz und Kunz durchs Revier poltern wenn man der UNB eine interessante Beobachtung mitteilt.