Mohlzeitn
..in verschlossener Geldkassette ? (falls der Metallschrank nicht ausreicht)
:bye:
mir schon klar
aber der gezeigte Schrank hat mindestens mit Ankerdübelschrauben im Boden verschraubt zu sein.. nur damit den keiner weg trägt :thumbup:An die Wand gedübelte Geldkassette, bitte. Für soviel Paranoia haben wir immer Zeit. :biggrin:
Für Hohn und Spott besteht - angesichts der zahlreichen Ungereimtheiten in WaffG und AWaffV - auch hier m. E. kein Anlass.
Die oben angeführten Erläuterungen der AWaffV beziehen sich auf die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition. Aus der Ursprungsfrage ergibt sich nicht, dass das der problematisierte Sachverhalt sein soll, oder ob es um die bloße Aufbewahrung von Munition geht.
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fragefred schrieb:ich habe Munition in einem B Schrank gelagert, war aber der Meinung, dass es dafür nur eines verschlossenen Behältnisses bedarf.
Nun sagte mir jemand, dass Munition zwingend in einem Stahlblechbehältnis gelagert werden muss.
Der ganze Kokolores zum tausendsten Mal mit dem blöden IKEA Schrank ist überflüssig.
warum ? darf man da keine 1000 Schuss SChrot reinstecken ?
Flex die Beine ab und du kannst 300 kg und mehr reinpacken.
Warum auch.kann dann ja keiner mehr wegschleppen :?
:biggrin:
Ich hatte mal 9 mm Para in der 200er Dose (knapp 20 cm hoch, Durchmesser etwa wie auf dem Bild), mit zusätzlichem Plastikdeckel zum Wiederverschließen.Ich brech zusammen....:thumbup::biggrin::biggrin:
Ja Himmihergottkreuzsakrament, mit welcher Leseschwäche hat man es hier zu tun?
Wo steht da was von bloßer Aufbewahrung. Der ganze Kokolores zum tausendsten Mal mit dem blöden IKEA Schrank ist überflüssig.
Und die Bestimmung bei der Aufbewahrung von Munition in einem B.Schrank ist bei aller Ungereimtheit in den einschlägigen Gesetzen so eindeutig wie sonst kaum.
Nur manche Zeitgenossen sind noch nicht mal in der Lage, einen einfachen Text zu lesen.