munition im Stahlblechbehältnis

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Für Hohn und Spott besteht - angesichts der zahlreichen Ungereimtheiten in WaffG und AWaffV - auch hier m. E. kein Anlass.

Die oben angeführten Erläuterungen der AWaffV beziehen sich auf die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition. Aus der Ursprungsfrage ergibt sich nicht, dass das der problematisierte Sachverhalt sein soll, oder ob es um die bloße Aufbewahrung von Munition geht.
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Ja Himmihergottkreuzsakrament, mit welcher Leseschwäche hat man es hier zu tun?

fragefred schrieb:
ich habe Munition in einem B Schrank gelagert, war aber der Meinung, dass es dafür nur eines verschlossenen Behältnisses bedarf.
Nun sagte mir jemand, dass Munition zwingend in einem Stahlblechbehältnis gelagert werden muss.

Wo steht da was von bloßer Aufbewahrung. Der ganze Kokolores zum tausendsten Mal mit dem blöden IKEA Schrank ist überflüssig.

Und die Bestimmung bei der Aufbewahrung von Munition in einem B.Schrank ist bei aller Ungereimtheit in den einschlägigen Gesetzen so eindeutig wie sonst kaum.
Nur manche Zeitgenossen sind noch nicht mal in der Lage, einen einfachen Text zu lesen.
 
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oder zwei Holzklötze in der Mitte passend drunter....
 
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Habe 5000 Schrot und nochmals 1000 verschiedene LW und KW Muni drin

Steht auf seinen Beinen, aber die einlegeböden sind verstärkt


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JMB

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Nachdem jetzt alles geklärt ist ...

Ich brech zusammen....:thumbup::biggrin::biggrin:
Ich hatte mal 9 mm Para in der 200er Dose (knapp 20 cm hoch, Durchmesser etwa wie auf dem Bild), mit zusätzlichem Plastikdeckel zum Wiederverschließen.
Die Papierbanderole hab' ich abgemacht und die Dose verschlossen neben der Pistole abgestellt.
Ein anderer fragte mit Blick auf die Dose "Was haste denn da?"
"Bockwürstchen. Ist immer lang auf'm Stand, da krieg' ich Hunger. Wenn Du magst nimm Dir eins raus."


Das Gesicht hättet Ihr sehen sollen! :biggrin:


WaiHei


P.S.:
Geldkassetten müssen nur angedübelt werden, wenn sie keine 200 Kg wiegen, aber ob jetzt leer oder voll ... :what:
 
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Tschuldigung, aber im Moment weiß ich nicht so recht, wer hier auf dem Schlauch steht:

In dem zitierten Text

"ich habe Munition in einem B Schrank gelagert, war aber der Meinung, dass es dafür nur eines verschlossenen Behältnisses bedarf.
Nun sagte mir jemand, dass Munition zwingend in einem Stahlblechbehältnis gelagert werden muss."

Steht, dass Munition in einem B-Schrank aufbewahrt wird (was ja völlig unstreitig i.O. ist). Das Wort Waffe kann ich da nicht finden. Es soll leute geben, die in B-Schränken ausschließlich Munition lagern.



Ja Himmihergottkreuzsakrament, mit welcher Leseschwäche hat man es hier zu tun?



Wo steht da was von bloßer Aufbewahrung. Der ganze Kokolores zum tausendsten Mal mit dem blöden IKEA Schrank ist überflüssig.

Und die Bestimmung bei der Aufbewahrung von Munition in einem B.Schrank ist bei aller Ungereimtheit in den einschlägigen Gesetzen so eindeutig wie sonst kaum.
Nur manche Zeitgenossen sind noch nicht mal in der Lage, einen einfachen Text zu lesen.
 
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Wer redet denn von Waffen? Der sateras hat doch das erst ins Spiel gebracht mit der Überkreuzlagerung, was auch wieder im Falle des gefragten erlaubten Behältnisses nicht zutraf, es sei denn der Helfred hat Munition in der Aktentasche, die nicht zu den dort stehenden Waffen gehört.

Nochmal :

Helfred war verwundert, dass er seine Munition nicht im B-Schrank in einer Aktentasche aufbewahren dürfe (Ausnahme s.o.), sondern einer ihm gesagt hat, es müsse schon ein Stahlblechbehälter sein. Und genau das steht in §13 AWaffV so glasklar, dass man es einfach nicht überlesen kann.

Dann verlagerte sich der Trööt zum tausendsten Male auf die generelle Aufbewahrung von Munition und der sattsam bekannte IKEA Schrank kam wieder aufs Tapet.

So und jetzt zitiert tausendmal die Gesetzestexte, ich bin hier raus.
 

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