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Ich brech zusammen....:thumbup::biggrin::biggrin:
Und meine Aussagen sind nach meiner Waffenrechtskenntnis korrekt -
Natürlich geht auch ein B-Schrank ( sofen nicht mit den für diese Munition geeigneten Waffen zusammen )
in Frage steht hier nicht das Gesetz: das kenne ich und das regelt auch nichts Entsprechendes. es geht um diese AWaffV. Diese steht unter dem Gesetz und ist auch sicherlich diskussionsfähig.
Große Güte, bei einem deart ausgelutschten Thema und nachdem alles bereits beantwortet ist wird man doch wohl mal ein wenig Scherzen dürfen.Mich nervts nur tierisch das Leute sich über den Fragesteller lustig machen und quasi keine Antworten geben.
Große Güte, bei einem deart ausgelutschten Thema und nachdem alles bereits beantwortet ist wird man doch wohl mal ein wenig Scherzen dürfen.
ich aber schon....Wir sind doch nicht zum Spaß hier!!!
nö... gar nichtOch Gipfl, so miesepetrig?
genau so wie man A-schrank und B-schrank definiert hat....
"Munition" ist definiert. Die Aufbewahrung ebenso. Fertig.....
..in verschlossener Geldkassette ? (falls der Metallschrank nicht ausreicht)Einfach einen metallschrank kaufen mit schloss gesamte munition rein und fertig :roll: