MunErwerbsschein für 9mm?

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Nebenbei: Die gängige Praxis, z.B. bei einer eingetragenen Flinte in 12/76 auch 12/70 oder kleiner Muni zu verkaufen (alternativ: 0.357 Mg / 38 Spez, etc.), ist ebenfalls nicht lege artis und soll aus Behördensicht (zumindest in Berlin) unterbunden werden. Nur genau die Muni, die eingetragen und abgestempelt ist, soll über die Theke dürfen.
 
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Tolle Idee von dir :-( :14: :14: :14:

Ich habe eine Flinte in 12/89 (lassen wir den Jagdschein mal weg) ich bin auch Sportschütze.

Jetzt soll ich DEINER Meinung nach nur 12/89 kaufen dürfen. Solch einen Schwachsinn habe ich noch nie gelesen. Soll ich jetzt für 12/65 12/67,5 12/70 12/76 also 4 mal 15 Euro für den Stempel zahlen ??? :14: :14: :14:

Kann doch nicht sein, oder ?

Hier geht es ganz klar um das KALIBER nicht um die HÜLSE. Was 357 und 38 Sp auch ist.
 
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powder8 schrieb:
Tolle Idee von dir :-( :14: :14: :14:

Ich habe eine Flinte in 12/89 (lassen wir den Jagdschein mal weg) ich bin auch Sportschütze.

Jetzt soll ich DEINER Meinung nach nur 12/89 kaufen dürfen. Solch einen Schwachsinn habe ich noch nie gelesen. Soll ich jetzt für 12/65 12/67,5 12/70 12/76 also 4 mal 15 Euro für den Stempel zahlen ??? :14: :14: :14:

Kann doch nicht sein, oder ?

Hier geht es ganz klar um das KALIBER nicht um die HÜLSE. Was 357 und 38 Sp auch ist.

Gib Dir mal mehr Mühe beim Lesen!
Es geht kaum um meine völlig unmassgebliche Meinung sondern um eine demnächst behördlich gewünschte einzuübende Praxis, von der ich lediglich berichte.
Und ja, Du sollst für alles (KOSTENPFLICHTIGE !!!!!!!!!!!) Stempel brauchen.
Un nein, ich will das nicht.
 
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Es geht kaum um meine völlig unmassgebliche Meinung

Und auch das, was du meinst gehört zu haben ist einfach falsch!

Man sehe nur in die WaffVwV:

10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene
Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf die-
sem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z. B. .357 Mag-
num) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder
geringerer Gasdruck …, im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC). Die Waffenbehörden sind inso-
fern im Rahmen der betreffenden Erteilungsverfahren berechtigt, das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch
für die in Bezug auf die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten zu unterstellen; eine inhaltliche
Beschränkung der erteilten Berechtigung soll nur im Ausnahmefall und nur dann erfolgen; wenn im Hinblick auf einzelne
konkrete Munitionsvarianten unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft aus-
geschlossen werden kann.

Das gilt selbstverständlich genauso für erlaubnisfreien Erwerb per JS.
Also verbreite keine Schauermärchen.
 
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Man könnte meinen, daß manche Behörden vom Inhalt der VwV vollkommen überrascht wurden (oder sogar noch werden).
 
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Zugetragen hatte sich Folgendes:
Ich hatte bei einem Berliner Händler unlängst 12/70 Muni kaufen wollen (und im Verlauf auch erhalten).
In meiner WBK findet sich jedoch 12/76. Gemeinhin kein Problem.
Mein Bedürfnis wurde auch nicht angezweifelt, sondern ich solle mir doch bitte ALLE ANDEREN ZUGELASSENEN KALIBER EINZELN AUFFÜHREN UND ABSTEMPELN lassen. In Berlin sei diese Regelung im Kommen.
Es ging also ausschließlich um das abgestempelte Vermerktsein jedes weiteren (kleineren, schwächeren) zugelassenen Kalibers.
 
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Dazu ist folgendes zu sagen:

Der (für Behörden bindenden Vorschrift) aus der zitierten WaffVwV wird von den neuen Vordrucken auch Rechnung getragen.
Alte Vordrucke nachzustempeln wäre vorauseilender Gehorsam. Unnötig. Die Rechtsauffassung war schon immer im weitergefassten Sinne.

Es gibt sogar eine WaffVordruckVwV.
 
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Der Füxxer schrieb:
Zugetragen hatte sich Folgendes:
Ich hatte bei einem Berliner Händler unlängst 12/70 Muni kaufen wollen (und im Verlauf auch erhalten).
In meiner WBK findet sich jedoch 12/76. Gemeinhin kein Problem.
Mein Bedürfnis wurde auch nicht angezweifelt, sondern ich solle mir doch bitte ALLE ANDEREN ZUGELASSENEN KALIBER EINZELN AUFFÜHREN UND ABSTEMPELN lassen. In Berlin sei diese Regelung im Kommen.
Es ging also ausschließlich um das abgestempelte Vermerktsein jedes weiteren (kleineren, schwächeren) zugelassenen Kalibers.

Ist so in der VwV nicht vorgesehen, sondern genau andersherum.
 
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Ich verstehe das Problem nicht. In den aktuellen und auch in den neuen Formularen heißt es:

"Berechtigt zum Erwerb und zum Besitz von für die Waffe bestimmter oder zugelassener Munition"

Diese Formumlierung schließt nach meinem Verständnis kürzere Hülsen oder auch schwächere Kaliber (Beispiel 38sp. zu 357 Mag) ein. Oder habe ich da etwas übersehen?

Und: Waffenrecht ist Bundesrecht, also kann nicht in Berlin etwas anderes gelten als auf Helgoland oder in Garmisch.
 
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solmspruefung schrieb:
Da heißt es höllisch aufpassen. Als Jäger kann man ja durchaus auch Munition für nicht in der eigenen WBK eingetragene Waffen haben.
Aber dazu gehört eben auch die lückenlose Erlaubnis in Form des Jagdscheins.

Ich als doch schon älteres Semester habe 2003 natürlich den Besitz von Altmunition als undifferenzierte Art und Menge von Langwaffenmunition gemeldet.

Aber ich frage mich heute noch, wie diese seltsamen Regelungen zum Munitionsbesitz und zum Munitionsverlust damals die Lobbyverbände passieren konnten.
 
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Der Füxxer schrieb:
Es geht kaum um meine völlig unmassgebliche Meinung sondern um eine demnächst behördlich gewünschte einzuübende Praxis, von der ich lediglich berichte.
Und ja, Du sollst für alles (KOSTENPFLICHTIGE !!!!!!!!!!!) Stempel brauchen.
Der Füxxer schrieb:
Mein Bedürfnis wurde auch nicht angezweifelt, sondern ich solle mir doch bitte ALLE ANDEREN ZUGELASSENEN KALIBER EINZELN AUFFÜHREN UND ABSTEMPELN lassen. In Berlin sei diese Regelung im Kommen.

Ich fürchte, Du bist nicht ganz auf dem Laufenden.

Soweit ich das mitbekommen habe, wurden die gasdruckschwächeren Kaliber bis dato auf Wunsch gebührenfrei dazugetragen. Seit Inkrafttreten der WaffVwV wird das wohl nicht mehr gemacht, weil nicht mehr notwendig.
 
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Blick in die Glaskugel:
in nicht allzu ferner Zeit wird es, ähnlich der Krankenversichertenkarte die beim Arzt durchs Lesegerät gezogen wird, die WBK / Jagdschein als Scheckkarte geben, die alle relevanten Daten enthält und beim Händler durchs Lesegerät gezogen wird und u.a. auch die zulässigen Patronensorten vorgibt, usw.
 
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Prämienwunsch schrieb:
...die alle relevanten Daten enthält und beim Händler durchs Lesegerät gezogen wird und u.a. auch die zulässigen Patronensorten vorgibt, usw.
Klar, 100% fälschungssicher - versteht sich. :18: :18: :18:
 

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