powder8 schrieb:Tolle Idee von dir :-( :14: :14: :14:
Ich habe eine Flinte in 12/89 (lassen wir den Jagdschein mal weg) ich bin auch Sportschütze.
Jetzt soll ich DEINER Meinung nach nur 12/89 kaufen dürfen. Solch einen Schwachsinn habe ich noch nie gelesen. Soll ich jetzt für 12/65 12/67,5 12/70 12/76 also 4 mal 15 Euro für den Stempel zahlen ??? :14: :14: :14:
Kann doch nicht sein, oder ?
Hier geht es ganz klar um das KALIBER nicht um die HÜLSE. Was 357 und 38 Sp auch ist.
Es geht kaum um meine völlig unmassgebliche Meinung
10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene
Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf die-
sem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z. B. .357 Mag-
num) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder
geringerer Gasdruck …, im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC). Die Waffenbehörden sind inso-
fern im Rahmen der betreffenden Erteilungsverfahren berechtigt, das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch
für die in Bezug auf die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten zu unterstellen; eine inhaltliche
Beschränkung der erteilten Berechtigung soll nur im Ausnahmefall und nur dann erfolgen; wenn im Hinblick auf einzelne
konkrete Munitionsvarianten unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft aus-
geschlossen werden kann.
Der Füxxer schrieb:Zugetragen hatte sich Folgendes:
Ich hatte bei einem Berliner Händler unlängst 12/70 Muni kaufen wollen (und im Verlauf auch erhalten).
In meiner WBK findet sich jedoch 12/76. Gemeinhin kein Problem.
Mein Bedürfnis wurde auch nicht angezweifelt, sondern ich solle mir doch bitte ALLE ANDEREN ZUGELASSENEN KALIBER EINZELN AUFFÜHREN UND ABSTEMPELN lassen. In Berlin sei diese Regelung im Kommen.
Es ging also ausschließlich um das abgestempelte Vermerktsein jedes weiteren (kleineren, schwächeren) zugelassenen Kalibers.
solmspruefung schrieb:Da heißt es höllisch aufpassen. Als Jäger kann man ja durchaus auch Munition für nicht in der eigenen WBK eingetragene Waffen haben.
Aber dazu gehört eben auch die lückenlose Erlaubnis in Form des Jagdscheins.
Der Füxxer schrieb:Es geht kaum um meine völlig unmassgebliche Meinung sondern um eine demnächst behördlich gewünschte einzuübende Praxis, von der ich lediglich berichte.
Und ja, Du sollst für alles (KOSTENPFLICHTIGE !!!!!!!!!!!) Stempel brauchen.
Der Füxxer schrieb:Mein Bedürfnis wurde auch nicht angezweifelt, sondern ich solle mir doch bitte ALLE ANDEREN ZUGELASSENEN KALIBER EINZELN AUFFÜHREN UND ABSTEMPELN lassen. In Berlin sei diese Regelung im Kommen.
Klar, 100% fälschungssicher - versteht sich. :18: :18: :18:Prämienwunsch schrieb:...die alle relevanten Daten enthält und beim Händler durchs Lesegerät gezogen wird und u.a. auch die zulässigen Patronensorten vorgibt, usw.