MunErwerbsschein für 9mm?

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Gerichtlich ist dieser Sachverhalt erstmal anders entschieden worden.
Wurde aber zur Revision zugelassen:

Urteil: 9mm ohne Munerwerbsschein


Schon in einem anderen Thread von Carcano erwähnt.


Ich denke hier sollte es unbedingt auch stehen, weil obiges Urteil der Rechtsauffassung vieler Vorposter entgegensteht.





Plott
 
A

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Plott Hound schrieb:
Ich denke hier sollte es unbedingt auch stehen, weil obiges Urteil der Rechtsauffassung vieler Vorposter entgegensteht.
Nicht mehr, nachdem die zugelassene Berufung schließlich Erfolg hatte... :)

C.
 
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Ich werde mir jetzt sogar auf die Langwaffen WBK den Munerwerb eintragen lassen. Der Teufel wills und ich versemmele die Verlängerung des Jagdscheins um ein paar Tage, dann wäre ich dran. Passieren wird da wohl nicht gleich was, aber man weiß ja nie.
 
A

anonym

Guest
solmspruefung schrieb:
Passieren wird da wohl nicht gleich was,

Doch, leider. Wie ich jetzt erst erfahren habe. Jagdschein zum 01.04. nicht gelöst, HD im Mai im Zuge einer scheinbar schmerzenden Fachaufsichtsbeschwerde beim Innenministerium eines Bundeslandes !!!! , 16er Patronen ohne Besitzberechtigung gefunden und beschlagnahmt, Verfahren eingeleitet. Umstände des Falles schikanös nach vorangegangenem Handeln einer Behörde ohne jede Rechtsgrundlage und auch sonst völlig unverhältnismäßig. Dagegen richtete sich die Beschwerde, in deren Folge man dann die Grundrechte meinte brechen zu müssen. Mit Erfolg, aus Sicht der beteiligten Behörden, jetzt kann man dem Jäger und Waffensammler richtig schön ans Bein treten, die Erlaubnisse (und die Waffen) könnten damit auf Jahre weg sein. Und ausweislich dieses geschilderten Vorgehens werden sie das auch, da wette ich drauf, eine bessere Steilvorlage konnten die nicht bekommen. Also immer schön JS lösen oder MES abstempeln lassen, darauf besteht nach der VwV jetzt Rechtsanspruch, wie Du ja schon gesagt hast.
 
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DWM1915 schrieb:
solmspruefung schrieb:
Passieren wird da wohl nicht gleich was,

Doch, leider. Wie ich jetzt erst erfahren habe. Jagdschein zum 01.04. nicht gelöst, HD im Mai im Zuge einer scheinbar schmerzenden Fachaufsichtsbeschwerde beim Innenministerium eines Bundeslandes !!!! , 16er Patronen ohne Besitzberechtigung gefunden und beschlagnahmt, Verfahren eingeleitet. Umstände des Falles schikanös nach vorangegangenem Handeln einer Behörde ohne jede Rechtsgrundlage und auch sonst völlig unverhältnismäßig. Dagegen richtete sich die Beschwerde, in deren Folge man dann die Grundrechte meinte brechen zu müssen. Mit Erfolg, aus Sicht der beteiligten Behörden, jetzt kann man dem Jäger und Waffensammler richtig schön ans Bein treten, die Erlaubnisse (und die Waffen) könnten damit auf Jahre weg sein. Und ausweislich dieses geschilderten Vorgehens werden sie das auch, da wette ich drauf, eine bessere Steilvorlage konnten die nicht bekommen. Also immer schön JS lösen oder MES abstempeln lassen, darauf besteht nach der VwV jetzt Rechtsanspruch, wie Du ja schon gesagt hast.

Wie verhält es sich dann mit dem Munitionsbesitz als Wiederlader, wenn ich die Verlängerung des Jagdscheins verpennt habe.
 
A

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Guest
Schlamper schrieb:
Wie verhält es sich dann mit dem Munitionsbesitz als Wiederlader, wenn ich die Verlängerung des Jagdscheins verpennt habe.

§ 27 (1a) SprengG

Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
 
A

anonym

Guest
Schlamper schrieb:
Wie verhält es sich dann mit dem Munitionsbesitz als Wiederlader, wenn ich die Verlängerung des Jagdscheins verpennt habe.

Wäre unser Waffen- und Sprengstoffrecht "irgendwie logisch" müsste die Frage wohl eher lauten "Wie verhält es sich mit der §-27-Pappe, wenn ich keinen Jagdschein löse?".
Solange du eine §-27-Erlaubnis hast, hast du auch die Berechtigung zum "Erwerb und Besitz" deiner selbstgeladenen Munition.
 
A

anonym

Guest
Das kommt von der Ignore-Funktion :) Da gibt Hasi Antworten, die jemand Anderes schon längst gegeben hat. Oder vielleicht ist es nicht mal das, sondern die alte Forumsthese, dass zwar wieder mal alles gesagt wurde, aber noch nicht von Jedem. Also, wer will noch mal, wer hat noch nicht.......... :18:
 
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haeschen schrieb:
Schlamper schrieb:
Wie verhält es sich dann mit dem Munitionsbesitz als Wiederlader, wenn ich die Verlängerung des Jagdscheins verpennt habe.

Wäre unser Waffen- und Sprengstoffrecht "irgendwie logisch" müsste die Frage wohl eher lauten "Wie verhält es sich mit der §-27-Pappe, wenn ich keinen Jagdschein löse?".
Solange du eine §-27-Erlaubnis hast, hast du auch die Berechtigung zum "Erwerb und Besitz" deiner selbstgeladenen Munition.

Vollkommen absurd wird es leider , wenn die Pappe den Zusatz erhalten hat
" wird auf Munition für Schusswaffen beschränkt, für die Ihnen- auf Ihre Person bezogen-auch eine waffenrechtliche Munitionserwerbserlaubnis vorliegt.
Der Zusatz ist zwar anfechtbar wird aber dennoch von der Behörde so gehandhabt.

Wat nu ? :14:
 

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