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PRESSEMITTEILUNG 3. November 2014
Nr. 211/2014
| Bleifreie Jagdmunition ist ein Beitrag zum Verbraucherschutz und gut für die Umwelt
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Minister Alexander Bonde: „Bleifreie Munition bei der Jagd bewährt sich“
Bilanz im Staatswald ist positiv
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„Die Jäger im Staatswald gehen mit gutem Beispiel voran und erlegen das Wild im Staatswald nur noch mit Munition, die kein Blei mehr enthält. Die Erfahrungen unserer Jäger sind dabei sowohl mit Blick auf den Tierschutz als auch auf die Waffentechnik positiv“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Alexander Bonde, am Montag (3. November) in Stuttgart. Im Staatswald werde versuchsweise seit einem halben Jahr nur noch bleifreie Munition eingesetzt.
Untersuchungen der Bundesanstalt für Risikoforschung (BfR) und von Vogelschutzeinrichtungen hätten zuvor die Risiken für Mensch und Umwelt durch die Verwendung bleihaltiger Munition aufgezeigt. Die BfR warne insbesondere Kinder, Schwangere und Risikogruppen vor dem Verzehr von Wildfleisch, das mit bleihaltiger Munition erlegt wurde. In Vogelschutzstationen seien Greifvögel angeliefert worden, die mutmaßlich durch die Aufnahme von bleihaltigen Wildabfällen schwer erkrankt waren.
„Wildfleisch ist ein hochwertiges Nahrungsmittel, Blei hat darin nichts verloren. Es ist auch eine Belastung für unsere Umwelt“, sagte Bonde. Daher habe das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bereits 2013 zusammen mit dem Landesjagdverband Baden-Württemberg beschlossen, dass ab 2016 Schalenwild wie Reh, Wildschwein und Hirsch nur noch mit bleifreier Munition erlegt werden solle. Dies werde auch einvernehmlich im neuen Jagdgesetz geregelt, welches derzeit novelliert werde. Im Staatswald werde vorab für die Umstellung auf die neue Munition eingehend Erfahrung gesammelt.
„An diesem Beschluss wollen wir festhalten, auch wenn die EU-Kommission aus wettbewerbsrechtlichen Gründen derzeit Kritik am Verbot bleihaltiger Munition äußert“, sagte Bonde. Durch das bestehende Jagdgesetz sei Bleimunition bei der Wasservogeljagd schon seit vielen Jahren in fast allen Bundesländern und zahlreichen europäischen Staaten gesetzlich verboten ist, ohne dass es wettbewerbsrechtliche Probleme gebe. Die Kritik der EU-Kommission sei deshalb nicht nachvollziehbar.
Die bisherigen Erfahrungen seien auch mit Blick auf den Tierschutz erfolgreich. Es zeige sich, dass das Wild durch die neue Munition genau so zuverlässig getötet werde wie mit bleihaltiger Munition. „Viel entscheidender für die tierschutzgerechte Erlegung als die Frage der Munition ist die Übung der Jägerinnen und Jäger im Umgang mit ihren Waffen. Daher darf nach der Novelle des Jagdgesetzes nur noch auf Tiere in Bewegung geschossen werden, wenn vorher auf dem Schießstand geübt wurde“, sagte der Minister abschließend.
Hintergrundinformationen:
Das BfR hat von 2011 bis 2014 im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einem Projekt die „Lebensmittelsicherheit von jagdlich gewonnenem Wildbret“ untersucht und die gewonnenen Erkenntnisse in einem Ergebnisbericht zusammengefasst. Dieser Ergebnisbericht ist hier abrufbar:
www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/04_Jagd/_texte/BleifreieJagdgeschosse.html
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat Ende September 2014 dem Landtag die Novelle des Jagdgesetzes vorgelegt. In dem neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ist das Verbot bleihaltiger Munition vorgesehen (§ 31 Abs. 1 Nr. 4 und 5).
Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung,
- „Schalenwild mit Munition, deren Inhaltsstoffe ein nachgewiesenes Risiko für eine Gefährdung der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Verzehr des Wildbrets besitzen, zu erlegen, ausgenommen ist der Fangschuss“. Diese Regelung ist neu und trägt den Ergebnissen der BfR-Studie Rechnung.
- „mit Bleischrot die Jagd an und über Gewässern auszuüben“.
Diese Vorschrift ist in Baden-Württemberg seit 2002 geltendes Recht. Andere Bundesländer haben entsprechende Regelungen.
Die Europäische Kommission hat die Notifizierung des Gesetzentwurfs des JWMG zum Anlass genommen, sogenannte „Bemerkungen“ zu den geplanten Vorschriften zu bleihaltiger Munition mitzuteilen. Die Kommission ist der Auffassung, dass Deutschland durch das Verbot gegen die europäische REACH-Verordnung verstoßen würde. Es besteht die Auffassung, dass nach den Bestimmungen dieser Verordnung (Artikel 69 Absatz 4) zuvor ein Dossiers zur Gefahrenermittlung durch Blei erarbeitet und der ECHA (European Chemicals Agency) vorgelegt werden müsse. Aufgrund der sehr umfangreichen Ergebnisse der BfR-Studie erscheint dies entbehrlich.
Schleswig-Holstein hat im Mai 2014 ein Verbot bleihaltiger Munition verabschiedet, das 2015 in Kraft tritt. Der Landtag hat zuvor ebenfalls eine kritische Rückmeldung der EU-Kommission erhalten. Die Bundesregierung plant derzeit eine Änderung des Bundesjagdgesetzes, in der ähnlich wie in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, die Verwendung bleihaltiger Munition bei der Schalenwildjagd und der Jagd an Gewässern verboten werden soll. Die Bundesregierung stützt sich dabei ebenfalls auf die BfR-Studie.
Weitere Informationen sind außerdem hier abrufbar:
www.mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/jagd-im-staatswald-ab-2014-bleifrei-1/