Mit Vollgas in die Bleifreifalle?

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@löwenzüchter:

interessante Enmerkung von dir:

4. Wie soll das Gebot "Bleifrei" für alle Jäger durchgesetzt werden, wenn in absehbarer Zeit für seltene metrische Kaliber (z. B. 5,6 x 52R, 6,5 x 54 M, 7 x 66 v. H. oder 8 x 58 R etc.) keine Bleifrei-Fabrik-Munition zur Verfügung stehen wird? (Manche Jäger haben von diesen Patronen noch alte Fabrik-Munitionsbestände, die noch für viele Jahre reichen werden, falls einer meint, schon jetzt bräuchte man für diese Munition den gewerblichen Wiederlader :15:)
Wäre in diesen Fällen, der Zwang zur Nutzung eines gewerbliche Wiederladers juristisch durchsetzbar?
Wenn nicht - Problem der Zuwiderhandlung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ...


Das kommt mir vor wie etwa vor 40 Jahren, als "alte Sorten", wie die 8x57 JR zu den "auslaufenden Patronen" zählten und es diese neben vielen der von dir angeführten Kaliber immer noch gibt.

Eine "nette Parallele" ergibt sich bezüglich der nach §20 Waff.G. zu sichernden "Erbwaffen".
Nachdem es für bestimmte Bauarten und Kaliber von den Blockiermittel-Herstellern keine passenden "Geräte" gibt, können diese Schießeisen bis zum Verfügungstehen geeigneter Blockiereinrichtungen auch unblockiert bleiben.
Anstatt Armatix und den anderen vorzuschreiben, für jede Waffe eine Blockierung anbieten zu müssen, nimmt man auf deren Ertragssituation Rechnung, wo sich das für die rechnen darf.
Industriefreundlichkeit vs Sicherheitszwängen
Eulenspiegel und Münchhausen lassen grüßen.
Aber - wir wollen nicht zu sehr OT werden.
 

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