Mischling als Beihund

Registriert
16 Sep 2019
Beiträge
104
Zugelassen sind alle Hunde, auch Hunde ohne Papiere. Alle teilnehmenden
Hunde müssen geimpft (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose,
Zwingerhusten, Tollwut) und gechipt bzw. tätowiert sein

Zitat aus der Durchführungsverordnung zur Brauchbarkeitsprüfung des Öjv.
Nix von wegen phänotypisch einer Jagdhunderasse angehören.
Vielleicht probier ich das ja tatsächlich auf diesem weg. Rein hypothetisch natürlich.
 
Registriert
17 Dez 2020
Beiträge
3.781
Wenn Du meinst, kannste Deine Zuverlässigkeit gerne aufs Spiel setzen.
Wurde doch mittlerweile gerichtlich entschieden dass eine nachsuche mit einem nicht geprüften Hund nicht den allgemeinen Grundsätzen der deutschen Waidgerechtigkeit entspricht.
Dies wurde explizit so durch den Richter festgehalten, auch wenn der Delinquent in diesem Fall auch noch andere Verstöße begangen hat.


 
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
14.931
Dieses Urteil bezieht sich auf einen Hund, der nach seiner Rasse (so lese ich das heraus) die übliche Brauchbarkeitsprüfung hätte ablegen können.
Somit trifft es nicht auf die Fragestellung des Threads zu.

Das bereits erwähnte Regensburger Urteil hingegen bezieht sich auf so einen Fall.
Es geht letztlich um den "Unterbau", der rechtlich in den einzelnen Bundesländern geschaffen wurde - oder auch unterlassen wurde ihn zu schaffen.

Das von Dir verlinkte Urteil fußt IMHO wesentlich darauf, dass der Hund in der Praxis erwiesenermaßen nicht gut genug war.
 
Registriert
16 Sep 2019
Beiträge
104
Hier möchte doch außerdem niemand mit einem nicht geprüften Hund nachsuchen?
Also ich jedenfalls nicht.

Ich freue mich, dass hier viele wider Erwarten sachlich und beim Thema bleiben. Danke.
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
8.364
Große Keule mit dem Waffenrecht basierend auf der Prüfungsverordnung von privaten Vereinen? :ROFLMAO:

Mach Dich nicht lächerlich und lies die vorhergehende Threadseite nochmal - oder "endlich mal"?
Immer langsam, ich geh von meinen "landesrechtlichen" Gegebenheiten aus.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass wir genügend anerkannte Jagdhunderassen zur Verfügung haben, dass man auf Experimente oder die "Etxravaganz" mancher Waidgenossen getrost verzichten können.
 
Registriert
18 Feb 2013
Beiträge
5.472
Ich finde, dass man da schon unterscheiden darf zwischen jemandem der aus Extravaganz eine exotische Rasse zur Jagd anschafft und dann heult weil die Zulassung zur Prüfung nicht klappt und Hunden, die durch irgendwelche Zufälle zu Jägern kommen (oder vor dem Schein da waren) und in seltenen Fällen überraschende Fähigkeiten zeigen, die der Führer dann nicht brach liegen sehen will.
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
8.364
Wenn "eine" positive Eigenschaft ausreicht um die jagdl. Brauchbarkeit zu bewältigen? Wenn es überhaupt zur Zulassung kommt. Ich weiß, da ist Frauchen/oder Herrchen immer überzeugt von...
 
Registriert
5 Jul 2012
Beiträge
2.568
Leute, es geht hier um die Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild nach jeweiligem LJG.

Ich habe die rechtliche Situation in Bayern in Verbindung mit der Prüfungsordnung des ÖJV Bayern dargestellt.

Weder erhebt dies den Anspruch, anderen LJG zu genügen, noch der (hierbei unwesentlichen) Meinung des BJV, DJV oder JGHV. Es geht um die rechtliche Bewertung.

Ich persönlich bin auch bei den Jagdhunderassen und gegen Hütehunde auf der Jagd, aber rechtlich gibt es in BY Möglichkeiten. Nachsuche ist, Stöbern ist wg fehlendem Fährten-Laut nicht möglich.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
123
Zurzeit aktive Gäste
344
Besucher gesamt
467
Oben