Menschen töten - nicht Waffen

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
65 min bis Du die Schmiere verständigen konnest, oder 65 min bis sie in einer "eindeutigen Notwehrsituation" eintrifft? Letzteres halte ich für unglaubwürdig.

65 Minuten zwischen Anruf "110" durch meine Frau und Eintreffen der POL. Was du für unglaubwürdig hälst, ist deutsche Realität.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:

Und jthuex' Reaktion zeigt sehr anschaulich, welche Gestalten besser nie eine Waffe in die Hand bekommen sollten - nämlich solche wie er, genausowenig wie die drei beschriebenen Gewaltprotze.
<HR></BLOCKQUOTE>

Was für ein Glück für mich, dass du das nicht entscheidest.
Und wenn: spätestens in der 2. Instanz würdest du eh' verlieren.

Joachim
 
A

anonym

Guest
So viel Müll habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Wenn bei der Verteidigung von Sachwerten die Täter gegen die die Sachwerte rechtmäßig verteidigende Person gehen, dann handelt es sich nicht mehr in der Relation um Sachwerte gegen Leben, sondern Leben gegen Leben. Es ist ein Angriff gegen Leib, Leben und Gesundheit aus dem ursprünglichen Angriff gegen das Eigentum geworden. Und da ist die Verhältnismäßigkeit logischerweise eine andere. Dann verteidige ich mein Leben, ohne daß ich das provoziert habe. Denn der gegenwärtige rechtswidrige Angriff geht immer noch von den Straftätern aus, allerdings mit einer zwischenzeitlich geänderten Intention bzw. Absicht. Am besten lassen die meisten hier im Thread im Zuge eines normalen Einbruchs ihre Frau vergewaltigen und ihr Haus niederbrennen, nachdem sie bei den Tätern anläßlich des Einbruchs mit der Aufforderung zur Einstellung des Vorgehens an diese herantreten. Das ist scheinbar immer noch besser, als ein Stafverfahren wegen Notwehrexzess zu riskieren, oder ? Armes Deutschland.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dompfaff:
Ist dies so unrealistisch? Ihr würdet eine derartige, m.M. nach durchaus denkbare Eskalation aufgrund einer Sachbeschädigung in Kauf nehmen?<HR></BLOCKQUOTE>

Die "Eskalation" ist rechtens. Um die drei Gestalten ist es auch nicht schade. Um Feuerlein und was danach aus ihm wird, ist es aber schade. *Deshalb* sollte mensch es unterlassen.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Der Notwehrparagraph deckt zwar auch den Schutz von Sachwerten, die Verhältnismässigkeit muss aber gewahrt bleiben.

Falsch.

Carcano
 
A

anonym

Guest
Lieber Rugen: mir als Schwabenzwerg will doch jeder alkoholisierte GTI-Fahrer erstmal richtig eine in die Fresse hauen, schon weil ich immer so hellwach-arrogant aus der Wäsche gucke.
Du aber mit Deiner hilflos angewachsenen Abschreckungswirkung hast leicht reden: hab gestern Zeugen Deiner Riesenhaftigkeit gesprochen. Drum gehst Du cool unbewaffnet zum Streitschlichten und ich (vielleicht mal) zum Psychotherapeuten.
Neidvoll! Martin
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
jthuex: &#8222;Wart' mal, damit ich das richtig hinkriege; vor 20 Jahren hast du es nicht geschafft, dich mit einer Steyr gegen ein paar (angetrunkene) Punks durchzusetzen und mit fliehenden Fahnen das Feld geräumt, hattest die Hosen so voll, dass du nicht mal die Autonummer aufgeschrieben hast und du willst mir HEUTE, 20 Jahre später, erklären, dass meine Vorstellungen von (Selbst)Verteidigung pubertär sind?&#8220;
[[/QB]<HR></BLOCKQUOTE>


Es war, wenn ich mich recht entsinne, ein vergleichbarer Fall der vor etwa zwei Jahren Schlagzeilen in der Jagdpresse machte. Ein behinderter Rentner beobachtete zwei Männer, die sein Auto demolieren wollten. Er versuchte einzugreifen, wurde bedroht, man versuchte, ihm die Waffe zu entreißen. Es folgten ein Warnschuß und dann ein Schuß in den Oberschenkel und die sofortige Verständigung der Polizei und des Notarztes. Eigentlich ein klarer Fall. Leider kam was kommen mußte: Beschlagnahme der Waffen , Entzug des Jagdscheins, Verlust der Jagdpachtfähigkeit, Freispruch nach 6 Jahren!

Vor mehren Jahren bin ich selbst Zeuge einer interessanten Auseinandersetzung geworden. Ein Mann wurde von einem zweiten bis in eine Unterführung verfolgt und dort gestellt. Wie nicht anders zu erwarten, beschränkte sich die Reaktion der Passanten auf wegsehen und weitergehen. Ich kam langsam auf die beiden zu. Plötzlich rief der Bedrohte &#8222;HALT&#8220;, wich zwei Schritte zurück und griff in seine Jacke. Dann zog er ein Handy aus der Tasche und gab Sekunden später seinen Standort und die Personenbeschreibung des Angreifers durch., der, total verblüfft, das Weite suchte.

Ich muß sagen, ich sympathisiere mit Feuerleins Einstellung. Ich möchte wegen eines demolierten Autos nicht das Risiko eingehen, Menschen zu verletzen oder gar zu töten. Selbst ein Drohen mit der Waffe kann schwerwiegende Konsequenzen haben, selbst wenn man formal in der Situation dazu dazu berechtigt gewesen sein sollte. Bis zum Abschluß der Ermittlungsverfahren kann man sich von Waffen und Jagdausübung wahrscheinlich verabschieden. Und solche Verfahren können dauern. Sinnvoller als eine Kurzwaffe und Schießtraining ist in solchen von Feuerlein geschilderten Situationen meiner Meinung nach ein Handy und eine gute Wegbeschreibung für de Polizei/Rettungsdienste.

BW

[ 08. Juni 2003: Beitrag editiert von: Besserwisser ]
 

steve

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:


Falsch.

Carcano
<HR></BLOCKQUOTE>

Tja, für den Juristen...für einen der dieses Studium nicht "genossen" hat und sich somit nur als "Normal-Spitzfindiger" bezeichnen darf, ist es mit dem Wörtchen "falsch" sicher nicht getan...

Aber Juristen sind nun mal keine Menschenfreunde!
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Steve
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Tja, für den Juristen...

Nein, nicht für den Juristen, sondern für den Waffenträger, der im Rahmen seiner Ausbildung gelernt haben muß, was Notwehr ist. Sollte eigentlich ganz einfach sein. Aber offensichtlich ist es noch einfacher stammtischhaft Parolen wie "Notwehr muß verhältnismäßig sein" nachzuplappern und sie so weiter zu kolportieren. Obwohl es zwischenzeitlich gar jägerspezifische Literatur dazu gibt
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Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: ob jemand sein Recht auf Notwehr wahrnimmt ist einzig seine Entscheidung. Aber wenigstens sollte er diese Selbsthilferechte im Rahmen der möglichen allgemeinen Gefahrenabwehr kennen. Und schon überhaupt nicht sollte irgendjemand anderen diese Rechte aus Gutmenschentum und political correctnes "miesmachen".
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von steve:

Aber Juristen sind nun mal keine Menschenfreunde!
icon_wink.gif

<HR></BLOCKQUOTE>

Sie sind ein Teil des Problems, nicht der Lösung. Aber tröste dich ... in der Ecke gilt mehr als in irgenteiner anderen: es gibt immer einen besseren. Und du kannst ihn MIETEN ...

Ich kann nur jedem, der Waffen führt, dringendst empfehlen, eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Die juristischen Hyänen sind gefährlicher als die "Glatzköpfigen".

Wenn du etwas zu dem Themenkreis lesen willst, frag' besser nicht Mr. C. Nimm: www.fwr.de , Rechtsecke. Interessant ist da beispielsweise das dort geschilderte Urteil des OLG Frankfurt.

WmH

Joachim

Aus Herrn C.'s Profil: "Hinweis: Dieses Mitglied gestattet keine Bewertung."
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[ 09. Juni 2003: Beitrag editiert von: jthuex ]
 
A

anonym

Guest
Also echt,

mit was man sich so alles beschäftigen kann.

Wenn die Waffe gegen einen Menschen gerichtet wird, dann muß man auch
fest entschloßen sein sie ggf. abzufeuern.

Es ist überhaupt nicht einzusehen, aus
welchem Grund man sich erst in eine solche
Lage bringen soll.

Natürlich kann man alle möglichen Phantasien
herbeischreiben.

Tatsache ist (zumindest für mich), daß
es real noch keine Situation gegeben hat,
wo ich um mein Leben Angst haben mußte.

Außer mal mit einen angeschweißten Keiler.
Aber da war ich ja schließlich auch selber
schuld.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19:
So viel Müll habe ich schon lange nicht mehr gelesen. .....Das ist scheinbar immer noch besser, als ein Stafverfahren wegen Notwehrexzess zu riskieren, oder ? Armes Deutschland.<HR></BLOCKQUOTE>

Tja...Land des TÄTERschutzes und der Kuschel-Rechtsprechung: die Saat geht auf!
Gruß
 
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@Carcano:

Auf die Gefahr hin, jetzt mental in die Birkenstockecke geschoben zu werden: Doch, auch um die wäre es schade. Um fast jeden Menschen.

Tja, lieber C., ich blicke verzweifelt auf die Regale neben und über meinem Schreibtisch und stelle fest, daß sich neben diversen kaufmännisch relevanten Gesetzestexten bloss je ein Kommentar zum BGB und zum HGB dort befinden, ich Dir bei der Frage "Notwehr und Verhältnismässigkeit" somit hilflos ausgeliefert bin.

Ich weiss, daß die Grenzen der Notwehr aus Angst etc. überschritten werden dürfen, darum geht es hier aber wohl nicht. Aber auch wenn Notwehr die Art der Verteidigung ist, welche erforderlich ist, um einen Angriff zu stoppen, so frage ich mich doch, ob Feuerlein so einfach davongekommen wäre, wenn er geschossen hätte.

@Misha, einverstanden, aber auch Schützen werden häufig zu psychischen Wracks, auch wenn sie rechtmässig gehandelt haben.

@Jthuex: Ich sehe mit aufrichtiger Anerkennung, daß Du Deinen Standpunkt überdacht und in die richtige Richtung verändert hast, wenn auch nur ein Stück. In einem öffentlichen Forum ist so etwas immer ein Zeichen von Stärke. Ich verneige mich.

Ich persönlich verweise in diesem Zusammenhang lieber auf den klugen Beitrag von Rugen: Deeskalation ist immer besser als vorschnelle Konfrontation, solange es um SACHWERTE geht. Leute, wir reden über einen Haufen Blech! Wer seine Waffe auf einen Menschen richtet und abfeuert, und sei es aus Notwehr, der wird sich hernach sein Leben lang mit diesem Tag, dieser Stunde, Minute und Sekunde beschäftigen und in sehr vielen Fällen psychisch an der Last zerbrechen. Das scheint vielen hier nicht klar zu sein.

Was die ganzen Bedrohungsszenarien angeht: Wer sich in diesem Land ernsthaft und real bedroht fühlt, und sei es als häufig allein im dunklen Wald pirschender Jäger, der sollte sich Hilfe suchen, ganz ehrlich. Die Art Gefahren, über die hier ständig gesprochen wird, und die einer Schusswaffe zur Verteidigung bedürfen, sind in Deutschland ganz einfach nicht in signifikanter Menge gegeben. Auch nicht für Jäger. Und wer sich eine Glock oder Sig zulegt, weil er sich von Kriminellen umgeben fühlt, der macht früher oder später dann vielleicht auch dummes Zeug mit seinem Faustfeuereisen und zückt dieses in einer Situation, die durch einen Schritt zur Seite viel besser gelöst wäre.

Und ja, ich ziehe mir in diesem Zusammenhang in der Tat lieber eine rosa Latzhose an als ich mir einen Cowboyhut aufsetze. Wer dies nicht tut, über dessen Urteilsvermögen und Eignung zum legalen Waffenbesitz in einem Land mit funktionierendem Sicherheits- und Rechtssystem sowie real niedriger Rate von Gewaltkriminalität muss ernsthaft nachgedacht werden.

Vorschlag zur Güte: Bevor die Glock zum Einsatz kommen muss, würde es da nicht auch eine Dose Pfefferspray tun, sichtlich zur Schau gestellt? Ich würde behaupten wollen, daß ein derartiges Instrument in Feuerleins Situation hilfreicher gewesen wäre als die Steyr, da die Hemmschwelle zum Einsatz - und somit vielleicht auch die Abschreckungswirkung - viel niedriger ist als bei einer Schusswaffe.

Wer führt so etwas ständig mit sich?

Dompfaff

[ 09. Juni 2003: Beitrag editiert von: Dompfaff ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von fox01:
Natürlich kann man alle möglichen Phantasien
herbeischreiben.

Tatsache ist (zumindest für mich), daß
es real noch keine Situation gegeben hat,
wo ich um mein Leben Angst haben mußte.

Außer mal mit einen angeschweißten Keiler.
Aber da war ich ja schließlich auch selber
schuld.
<HR></BLOCKQUOTE>

Das kann ich nur unterschreiben. Hier wird von einigen eine absolute Ausnahmesituation als akute Situationsbeschreibung in deutschen Wäldern verkauft.

Ich habe bisher zwei Situationen erlebt in denen Zivilcourage gefordert war. Und da war weit und breit kein Baum. Einmal Nachmittags in einer Fussgängerzone und ein andermal Nachts in einem U-Bahnhof. In beiden Situationen hat ein energisches und selbstsicheres Auftreten die Situation bereinigt und kein provozierendes S&W gefummel.

Und zum Thema Notwehr. Die Juristen müssen mir da sicherlich zustimmen, aber letztlich entscheidet der Richter ob Notwehr vorlag. Und im Gerichssaal sehen die Gefahren plötzlich ganz anders aus.

Gruß

Brackenjäger
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dompfaff:

Land mitfunktionierendem Sicherheits- und Rechtssystem
<HR></BLOCKQUOTE>

Wir haben hier zwar keine russischen Verhältnisse, aber aus der Bemerkung schliesse ich, dass Dir die nähere Bekanntschaft mit unserem "Sicherheits- und Rechtssystem" bisher erspart geblieben ist. Abgesehen davon, dass ich Jurist bin, bin ich seit über 20 Jahren Mitglied im "Weissen Ring" und kann auch aus diesem Engagement über Deine These nur resigniert lächeln; unterhalte Dich mal mit Opfern von Gewalt- und sonstigen Straftaten.
Auf die Gefahr, dass jthuex mich wieder des Wedelns mit dem Schwanz zeiht
icon_wink.gif
(sooo lang ist er übrigens auch nicht), betone ich nochmal, dass auch ich der Meinung bin, dass ich Vermeidung kritischer Situationen ("Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um") und ggf. Deeskalation, Flucht usw. für das "Mittel der Wahl" halte. Ich würde aber in bestimmten extremen Situationen z.B. auch Schusswaffengebrauch, Einsatz von Hieb- und Stichwaffen, Benutzung des Pkw gegen agressive gefährliche Straftäter nicht ausschliessen.
P.S.
Durch die Presse geistert z.Zt. der Bericht über ein junges Mädchen, das in einer Fussgängerzone am hellichten Tage brutal vergewaltigt wurde; die StA soll gg. mind. 8 Personen wg. unterlassener Hilfeleistung ermitteln. Was hättest Du gemacht, wenn Du ein effektives Verteidigungsmittel bei Dir gehabt hättest ?
Warten bis Die Polizei kommt ? Dem Täter gut zureden ? Ohne Waffe ein Handgemenge mit dem jungen gut durchtrainierten Mann riskiert (evtl. dann mit Orden posthum) ? Oder z.B. - lassen wir mal die "Schuss"-waffe, die ja wohl ein besonderes Tabu darstellt - ihm die nächsterreichbare Latte so (sogar von hinten) auf den Schädel gedonnert, dass der bis zum Eintreffen der Polizei keinen Schaden mehr anrichten kann ?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Brackenjäger:

Das kann ich nur unterschreiben. Hier wird von einigen eine absolute Ausnahmesituation als akute Situationsbeschreibung in deutschen Wäldern verkauft.
<HR></BLOCKQUOTE>

Brackenjäger,

in 25 Jahren im Wald gab es noch nie ein Problem mit Leuten, dass eine Waffe benötigte.

Bisher habe ich fünf Mal die Glock gezogen, gestorben sind drei Rehe und zwei Wildschweine. Alles Opfer von Verkehr und schlechten Schützen.

Wer eine Waffe auf einen Menschen richtet, nimmt billigend seinen Tod in Kauf; direkt durch den Schuß oder indirekt durch Folgen der Verletzung. Selbst ein Streifschuß kann später Thrombosen verursachen, die den Angeschossenen dann doch noch in die Hölle schicken.

Will jemand dieses Risiko nicht auf sich nehmen, soll er keine Waffe auf einen Menschen richten.

Was Pfefferspray, CS Gas, Elektroschocker, Schlagstöcke u.ä. betrifft, so muss man/frau auch damit umgehen können und genau wissen, wann es Zeit zum Kämpfen und Zeit zum Laufen ist (drei Jahre Taxifahren in einer Garnisionstadt mit Amins lehren das ganz schnell.)

Aber all das hat NICHTS mit Jagd zu tun.

WmH

Joachim

Hab nochmal drübergelesen ... für Dr. C. und Misha: das "billigen in Kauf nehmen" war nicht juristisch sondern moralisch gemeint.

[ 10. Juni 2003: Beitrag editiert von: jthuex ]
 

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