Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Auslegung gerichtsfest ist.Es gibt meines Wissens noch kein Urteil, sondern nur eine zur Zeit geltende Auslegung der Tierschutz-Hundeverordnung.
Dann wird es wohl auf die oben erwähnten Ausnahmeregelungen und weitere Detailierung der Bürokratie hinauslaufen...