KW-Schießen für Jägerprüfung?

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Und wenn sie nicht gestorben sind, dann prüfen sie noch heute ...
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Die Lebenswirklichkeit spielt ja hier überhaupt keine Rolle mehr. Bei einigen hier habe ich leider langsam den Verdacht, daß es Ihnen schlicht darum geht, anderen etwas vorzuschreiben und ggf. wegnehmen zu können. Extrem bedenklich.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Thorsten Schmidt:
Quatsch, so sieht die Realität aus, frage doch einmal denjenigen, der beruflich die KW SICHER führen muß.<HR></BLOCKQUOTE>

Hört, hört. Von denen hat NIEMAND so eine Prüfung gemacht.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:


Warum überhaupt noch Jägerprüfung? Kostet nur ein Heidengeld und im Ausland gehts doch stellenweise auch ohne.
<HR></BLOCKQUOTE>

Warum immer alles oder nichts? Das ist doch keine Diskussionsbasis. Warum nicht bestehen lassen, was sich bewaehrt hat und abschaffen, was blosse Schikane ist? Aber das wird nun offtopic. vielleicht mache wir nen neuen thread im Pruefungsbereich auf?
 
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Der Sinn einer Prüfung ist es u.a. eine Streßsituation hervorzurufen und die Reaktion des Prüflings zu beobachten, ggf. auch sein Versagen. Versagt er an der Waffe kann ich als Prüfer für die Zukunft nicht ausschließen das der Prüfling bei der normalen Jagdausübung erneut versagt und dann eine Gefahr für Leib und Leben darstellt, also fällt er durch. Den gesamten Jagdschein am bestehen einer KW-Prüfung festzumachen halte ich allerdings für etwas übertrieben, da die Jagdausübung in der Regel mit Langwaffen erfolgt, die KW aber nur sehr selten zum Einsatz kommt, eine Abtrennung hielte ich für sinnvoller. Eine Pflichtteilnahme an drei Terminen mit Schießpraxis würde m.E. ausreichen. Wer dies nicht will bekommt einen Eintrag in den Jagdschein mit Erwerbssperre für Kurzwaffen, eine gesetzliche Regelung müsste allerdings vorliegen. Die Sperre kann durch nachträgliches teilnehmen an einem Kurs aufgehoben werden. Ich weiß das riecht nach noch mehr Regulierung aber das wäre es mir Wert.

MfG Abbiatico
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Abbiatico:
Der Sinn einer Prüfung ist es u.a. eine Streßsituation hervorzurufen und die ...
MfG Abbiatico
<HR></BLOCKQUOTE>

Wohl gesprochen. Vollste Zustimmung.

Waihei
Saarjäger
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saarjäger:


Der kleine aber feine Unterschied liegt m.E. darin, daß Sportschützen auf Pappscheiben schießen und Löcher bohren. Ein Jäger schießt i.d.R. auf lebende Tiere und u.U. (Notwehr) auf Menschen...


Waihei
Saarjäger
<HR></BLOCKQUOTE>

Einspruch !

Wir haben die Berechtigung zum führen von KW's zur Jagdausübung; Notwehr hat mit der
Berechtigung ertmal nichts zu tun !

.. oder ist es von einem Sportschützen; oder Bundeswehrsoldaten; Angehörigen von Sicherheitsfirmen nicht erlaubt auserhalb der inhen Rechtlich zugewiesene Räume sich auf Notwehr zu berufen ?

Also, bitte laßt den " Notwehraspekt" formel mal ausser acht; das ist jedermannsrecht !

Für führen KW's zur Jagd; die oben benanten ausnahmesitisationen haben nichts mit Jagd zu tun und sind ein vollkomen anderes Gebiet.

-----------

Ich bin während der JJ-Ausbildung von No von Kursteilnehmern gafragt worden, ob ich denen noch Nachhilfe bezüglich Waffentechnik und Handhabung geben könne, da Handhabung der KW bei uns geprüft wird.

Also hab ich mich mit dem Trupp auf dem SChießstand meines ehemaligen Sportschützenvereines getroffen; die Theorie durchgepaukt und dann gings praktisch auf die 25-m -Bahn...

Einige der Kursteilnehmer kamen zu der Erkentnis, das sie die Idee des KW-Erwerbs ertmal wegen mangelnder Fähigkeiten nicht weiter verfolgen wollten, oder noch reichlich Trainingseinheiten bräuchten...

Eine Prüfungsschießen mit KW halte ich trotzdem für überflüssig; während der Ausbildung sollte aber die Grundvoraussetzung für das Handling auch Praktisch vermittelt werden.

Andreas
 
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Das Bestehen der Jägerprüfung von der Schießfertigkeit mit der Kurzwaffe abhängig zu machen halte ich auch für Übertrieben. Pflichtschießen halte ich aber sehr wohl für angebracht. Die KW ist ja nur für den Fangschuß bzw. die Fallenjagd zulässig und auch da ist niemand verpflichtet sie einzusetzen. Sportschützen müssen zur Erlangung der Sachkunde m.W. ja auch keine bestimmte Ringzahl erreichen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von PatrickM:
Das Bestehen der Jägerprüfung von der Schießfertigkeit mit der Kurzwaffe abhängig zu machen halte ich auch für Übertrieben. Pflichtschießen halte ich aber sehr wohl für angebracht. Die KW ist ja nur für den Fangschuß bzw. die Fallenjagd zulässig und auch da ist niemand verpflichtet sie einzusetzen. Sportschützen müssen zur Erlangung der Sachkunde m.W. ja auch keine bestimmte Ringzahl erreichen.<HR></BLOCKQUOTE>

Der kleine aber feine Unterschied liegt m.E. darin, daß Sportschützen auf Pappscheiben schießen und Löcher bohren. Ein Jäger schießt i.d.R. auf lebende Tiere und u.U. (Notwehr) auf Menschen. Und wenn ich schon infolge Prüfungsangst kein vernünftiges "Trefferbild" hinbekomme, wie verhalte ich mich dann in einer stressgeladenen Notsituiation?

Waihei
Saarjäger
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saarjäger:


Der kleine aber feine Unterschied liegt m.E. darin, daß Sportschützen auf Pappscheiben schießen und Löcher bohren. Ein Jäger schießt i.d.R. auf lebende Tiere und u.U. (Notwehr) auf Menschen. Und wenn ich schon infolge Prüfungsangst kein vernünftiges "Trefferbild" hinbekomme, wie verhalte ich mich dann in einer stressgeladenen Notsituiation?

Waihei
Saarjäger
<HR></BLOCKQUOTE>

Da verhalten sich die meisten voellig anders.
Die Pruefung zu bestehen sagt darueber NICHTS aus.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:
...die Theorie durchgepaukt und dann gings praktisch auf die 25-m -Bahn...
...
<HR></BLOCKQUOTE>

Taktisch klug, um ungeübten KW-Schützen zu der Erkenntnis zu bringen, die einige der Kursteilnehmer gezogen haben.
Dass die normale "Kampfentfernung" zwischen 1 und 8 m beträgt, muss man denen ja nicht erzählen...
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:


Taktisch klug, um ungeübten KW-Schützen zu der Erkenntnis zu bringen, die einige der Kursteilnehmer gezogen haben.
Dass die normale "Kampfentfernung" zwischen 1 und 8 m beträgt, muss man denen ja nicht erzählen...
icon_wink.gif
<HR></BLOCKQUOTE>

Hat mit Taktik nichts zu tun, sondern einfach das ich auch alle wieder heil nach Hause haben wollte !

Auf Schießständen, wo mit Splitterwirkungen durch Ziele / Kugelfang zu rechnen ist, laß ich nur auf der Entfernung schießen wodrauf der Stand abgenommen ist.

Die Scheiben sind 1x1 Meter groß, wen gute, geübte Schützen auf 25 m mehrfach die 2cm große "10" treffen, dann sollten ungeübte nach einweisung und längerem Training schon in der lage sein die Scheibe zu treffen. Antrenierte Schießfehler sind vom Trefferbild auf 25 m aber ebsser auszuwerten um die Fehlbedinungen zu korregieren,bei ! Aufgesetzten Schüssen" wirds schwieriger.

Ver auf 25 m Trifft, der trifft auch auf 10.

Andreas
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:


Einspruch !

Wir haben die Berechtigung zum führen von KW's zur Jagdausübung; Notwehr hat mit der
Berechtigung ertmal nichts zu tun !

.. oder ist es von einem Sportschützen; oder Bundeswehrsoldaten; Angehörigen von Sicherheitsfirmen nicht erlaubt auserhalb der inhen Rechtlich zugewiesene Räume sich auf Notwehr zu berufen ?

Also, bitte laßt den " Notwehraspekt" formel mal ausser acht; das ist jedermannsrecht !

Für führen KW's zur Jagd; die oben benanten ausnahmesitisationen haben nichts mit Jagd zu tun und sind ein vollkomen anderes Gebiet.

Andreas
<HR></BLOCKQUOTE>

Hallo Namensvetter,

bitte lies meinen Einwand nochmals und verstehe! Eine Bundeswehrangehöriger hat zu Hause keine Waffe, zumindest nicht außerhalb der Schweiz. Dies trifft auch i.d.R auf Angehörige von Sicherheitsfirmen zu (Geldtransporte, Objektschutz). Das Thema Waffeneinsatz zu Hause in Notsituation hatten wir schon paarmal. Bitte einschlägige Rechtssprechnung beachten.

Nicht ich bringe den Notwehraspekt hier hinein. Das ist doch immer wieder der Aufhänger der KW-Befürworter. Auch dass hatten wir schon zu Genüge. Sollte aber hier nicht Kernthema sein.

Der Einsatz einer KW bei der Jagd bezieht sich immer auf den Schuß auf lebendes Wild (Bau,- Fallenjagd, Nachsuche). Und wenn mir schon jemand an anderer Stelle klarmachen will, dass es waidgerecht ist, Teilmantel von Vollmantelgeschoß zu unterscheiden, so ist doch der sachgerechte Einsatz einer KW umso höher anzusiedeln. Oder etwa nicht?

Waihei
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@andreas

"wer auf 25 m die 10 trifft, trifft sie auch auf 10 m"

Allzu viele FangschÜsse auf 10 m dürften in einem langen Jägerleben kaum zusammenkommen.

Schon das "zuverlässige" Treffen eines Bierdeckel auf 5 (fünf)meter ist eine nicht zu unterschätzende anforderung. Wers nicht glaubt, der solls ganz einfach mal "nur so" versuchen.

Der Vorteil der KW liegt daran, an krankes (angeschossenes/angefahrenes) Wild auf Armlänge heranzukönnen, aber es nicht berühren zu müssen. Ob dann auf den dünnen Hals eines Rehkitzes oder "hinter den Teller" einer Sau geschossen wird, soll mal außen vor bleiben.

FS-Entfernungen mit der KW liegen nach meiner Erfahrung bei unter 5 m. Habe meine KW (9mm Para)etwam 10x für mich oder meine Kameraden eingesetzt.

Einen Treffernachweis auf 25 m hätte es nicht bedurft. Viel mehr ist der sichere Umgang "in Eifer des Gefechts" von Bedeutung, als auf 25 oder 10 m die Zehn zu treffen. Das gleiche sehe ich für die Berechtigung zum Führen einer KW durch Jäger.
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Was Berechtigungen angeht, reiße ich einen neuen Thread von der deutschen Eiche.
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