KW im Auto lassen

Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.766
Du redest dir da was ein, was weder konkret noch irgend wie nachvollziehbar ist. Unsinn wollt ich jetzt nicht schreiben!

Mach was du willst. Ist dein Ding.

Hier wird dann allerdings als Reaktion auf die dann folgende Pressenotiz mit an Sicherheit grenzen Warscheinlichkeit Orakelt das da wieder ein I*** der gesamten Jägerschaft einen Bärendienst erwiesen hat; wobei die Betietelung die sehr nahe an Idiologie liegt dann allerdings nur auf der Unkentnis der Personalunion mit Forumsteilnehmern und Unbekanter Person in Pressenotiz resultieren wird und nicht auf die Inhalte.

Also mach; ich halte dich mit Sicherheit nicht davon ab.

TM
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.462
Moin!

Nein.

Glateisunfall und Schädelprellung.


TM

Glatteisunfall bedeutet immer nicht angepasste Geschwindigkeit und damit Verschulden des Fahrers. Hätte er hingegen kurz sich auf die Bedienung des Radios konzentriert und deshalb den auf die Strasse springenden Baum übersehen, wäre das weniger schlimm gewesen ... :roll:

Soweit jedenfalls die entsprechenden Auskünfte meiner freundlichen Polizeidienststelle, als ich vor Jahren mal bei Blitzeis im 1. Gang bei Standgas von der Strasse gerutscht bin. Mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar ist das nicht unbedingt (für @kuno), aber sowas kann bei dem von @TM geschilderten Fall im Hintergund durchaus relevant geworden sein. Man müsste die Prozessakten oder wenigstens das entsprechende Urteil kennen ...

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
11 Apr 2006
Beiträge
4.565
Ich habe keinen Schimmer, was die Diskussion um die Unfallursache jetzt soll.

Solange derjenige, der die Waffe im Auto hat (hatte) und bei einem Unfall bewusstlos und handlungsunfähig wurde und man ihm derweil die Waffe aus dem Handschuhfach klauen konnte, nicht besoffen war, ist dem Manne im Punkto auf das verschwinden der Waffe kein Vorwurf zu machen.

Wer irgend etwas andere schreibt, möge das bitte anhand von nachvollziehbaren Gerichtsurteilen mit Aktenzeichen nachweisen.

Aber, das war glaube ich auch nicht die Ausgangsfrage des Threadstarters.



wmh

Jäger:cool:
 
Registriert
28 Mrz 2013
Beiträge
2.108
Mahlzeit,

letztlich ist alles blanke Theorie und es wird auf der Grundlage des Einzelfalles entschieden.
Beim Unfall der Unfall für sich und daraufhin ggf. eine Reaktion der Behörde;
beim Verschwinden einer Waffe aus dem Auto wird ebenfalls auf der Grundlage des Einzelfalles entschieden.

Ich denke, dabei sind so viele individuelle Einzelfaktoren du bedenken, dass eine pauschale Aussage über mögliche Folgen schlicht nicht möglich ist oder zumindest sehr gewagt erscheint.

Schilderungen von Fällen, von denen man mal gehört/gelesen hat sind schon deshalb mit Vorsicht zu genießen, weil es eben Hörensagen ist, zumal dann, wenn kein Aktenzeichen das Ganze nachprüfbar macht.

Hinzu kommen unvollständige Informationen, falsche oder zumindest nicht ganz richtige Informationen, das Verwischen von Fiktion und Wirklichkeit und und und...

Weiter geht es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu und innerhalb derer auch noch von Behörde zu Behörde und ggf. sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter.
Hierbei wiederum ist unerheblich, ob etwas so sein kann, weil es nicht so sein darf.

Die Behördenentscheidung wird darauf dann vor Gericht bewertet, von Gericht zu Gericht und von Richter zu Richter unterschiedlich, ebenso weiter in den folgenden Instanzen.

Was lernt uns das?

Alles Spekulation und Kaffeesatzleserei, solange nicht alles nachvollzieh- und beurteilbar auf dem Tisch liegt.
Und selbst dann kommt noch der Faktor Mensch mit all seinen Facetten hinzu.


Waidmannsheil
mit Einstein


Beuterheinländer
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.462
Moin!

Ach die Polizei, entscheidend ist was der Verkehrsrichter davon hält.

Cast, was glaubst Du, wo die sowas herhaben? Aus der Rechtsprechung ... :roll:

Zum generellen Sachverhalt hat @Beuterheinländer genug geschrieben. :thumbup:

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
2 Okt 2015
Beiträge
1.259
Wahrscheinlich hat die in Rede stehende Person (sollte das alles stimmen, was TM uns hier erzählt) keinen kompetenten Anwalt genommen und sich hinterher um Kopf und Kragen geredet.

Man sehe sich die §§ 13 und 20 StGB zum Vergleich an.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
78.521
Cast, was glaubst Du, wo die sowas herhaben? Aus der Rechtsprechung ... :roll:

Das bezweifle ich.
Ein Kollege hatte den Blitzeis-Unfall, neben dutzenden anderen.
Keine Verurteilung wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Im Gegenteil, Versicherung hat alles problemlos bezahlt inklusiver der Höherstufung seiner Schwerbehinderung dank eines Knieschadens den er davongetragen hat.
Soviel dazu.
 
Registriert
14 Aug 2013
Beiträge
377
Abgesehen davon, dass für viele der Verlust der Waffe nachrangig zum Fall ins Koma sein könnte, bleibt die Frage, wie man sich sinnvoll gegen eine Entwendung von Waffen bei Bewustlosigkeit schützen kann? B-Schrank im Kofferraum oder am Körper anketten? ;-)

Gruß
Marodeur
 
Registriert
12 Apr 2013
Beiträge
2.408
Abgesehen davon, dass für viele der Verlust der Waffe nachrangig zum Fall ins Koma sein könnte [...]

Bei einigen hier attestiere ich als Fernmediziner fortgeschrittenes Wachkoma, aber das steht auf einem anderen Blatt.

[...] bleibt die Frage, wie man sich sinnvoll gegen eine Entwendung von Waffen bei Bewustlosigkeit schützen kann? B-Schrank im Kofferraum oder am Körper anketten? ;-)

Ja aber wohin denn dann mit dem Schlüssel? Der muss ja dann im Motorraum einbetoniert sein. Und ist ein B-Schrank überhaupt ausreichend? Beim Auto handelt es sich ja um ein nicht dauerhaft bewohntes Gebäude, also sind weder B-Schrank noch KW per Dekret, ach schulligung, schon wieder "Waffengesetz" falsch geschrieben, überhaupt rechtens.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.462
Moin!

Das bezweifle ich.

Kannst Du gerne tun, ändert aber nichts an der Tatsache, dass bei der Bewertung des Unfalls Deines Kollegen im Vergleich zu meinem Fall eine Rolle spielt, ob er (oder ich) während des Eisregens unterwegs war und überrascht wurde, also nicht mehr anhalten konnte, ob er (oder ich) um die Glatteisgefahr wissend in die Regenfront reingefahren ist oder ob er (oder ich) z. B. nach dem Regen auf der glatten Strasse weitergefahren ist. :roll:

Außerdem lernen PVB ziemlich genau, wie sie was auslegen KÖNN(T)EN, auch zu Deinen Ungunsten.

Keine Verurteilung wegen nicht angepasster Geschwindigkeit.

Im OWi-Bereich wie bei einem normalen Glatteisunfall ohne Personenschaden? :roll:

Im Gegenteil, Versicherung hat alles problemlos bezahlt inklusiver der Höherstufung seiner Schwerbehinderung dank eines Knieschadens den er davongetragen hat.
Soviel dazu.

Versicherung und Ordnungsrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
25 Apr 2016
Beiträge
58
KW im Auto lassen;kein Problem!Alles nur ne Frage der Ausrüstung.Ich hoffe der hat ein Schwenkriegelschloß.
Die Polizei Hamburg u.Sachsen sind schon interessiert am "Kottimobil".Hervorzuheben ist das bewusst zivile Erscheinungsbild:sad:.

Survivor-R-1068x687.jpg

[h=1]Der Survivor R 4×4 Polizei-Edition von Rheinmetall[/h] Samstag, 10. September 2016





München / Leipzig / Berlin | Erstmals auf der internationalen Fachmesse und Konferenz für Polizei- und Spezialausrüstung „GPEC General Police Equipment Exhibition & Conference®“ im Juni 2016 stellte Rheinmetall Defence den geschützten Sonderwagen Survivor R 4×4 in der Polizeivariante vor. Der gemeinsam von Rheinmetall MAN Military Vehicles (RMMV) und der österreichischen Firma Achleitner entwickelte Survivor, bietet eine perfekt ausgewogene Mischung aus Mobilität, Schutz und Nutzlast, wie die Hersteller versprechen. Die Monocoque-Kabine bietet ein herausragendes Schutzniveau mit einem der größten Innenräume in der 15-t-Fahrzeugklasse und kann individuell auf die Bedürfnisse der Anwender abgestimmt werden. Trotz der robusten Panzerung die z. B. Beschüssen eines Sturmgewehrs AK-47 stand hält, ist das äußere Erscheinungsbild des Survivor R bewusst zivil und optisch deeskalierend ausgelegt.


 
Y

Yumitori

Guest
KW im Auto lassen;kein Problem!Alles nur ne Frage der Ausrüstung.Ich hoffe der hat ein Schwenkriegelschloß.
Die Polizei Hamburg u.Sachsen sind schon interessiert am "Kottimobil".Hervorzuheben ist das bewusst zivile Erscheinungsbild:sad:.

Survivor-R-1068x687.jpg

Der Survivor R 4×4 Polizei-Edition von Rheinmetall

Samstag, 10. September 2016




......trotz der robusten Panzerung die z. B. Beschüssen eines Sturmgewehrs AK-47 stand hält, ist das äußere Erscheinungsbild des Survivor R bewusst zivil und optisch deeskalierend ausgelegt.



N'Abend,

na ja,vielleicht im Vergleich zum T 13 Armata....

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
178
Zurzeit aktive Gäste
541
Besucher gesamt
719
Oben