KW im Auto lassen

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Mach dir keine Gedanken, den bekommst du nicht.

Aber du kannst dir einen Ford F650/750 kaufen. Der reicht auch.
 
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Mach dir keine Gedanken, den bekommst du nicht.

Aber du kannst dir einen Ford F650/750 kaufen. Der reicht auch.

Vor ca. 5 Jahren hat ein Polnischer Händler einen Protoptypen für den Afganistaneinsatz auf
Basis der Fiat Ducato auf Mobile.de angeboten.Angeblich sind davon 8 Stück in Vorserie gebaut worden,
den Auftrag bekam aber ein Mitbewerber.Die restlichen Fahrzeuge sind dann teilweise privat verkauft worden.
VB ca.25 Riesen. Nachdem ich Erkundigungen eingezogen hatte über eine Einfuhrgenehmigung habe ich jedoch
davon abgelassen,da das Fahrzeug demilitarisiert werden muß.Dazu gehört auch die Maßnahme der Entpanzerung,
da in einer Gefahrensituation von der Polizei oder einer anderen Ordnungsmacht das Fahrzeug sicher gestoppt werden kann.
Finaler Rettungsschuß.
Schade! :shoot:
 
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...
Dazu gehört auch die Maßnahme der Entpanzerung,
da in einer Gefahrensituation von der Polizei oder einer anderen Ordnungsmacht das Fahrzeug sicher gestoppt werden kann.
Finaler Rettungsschuß.
Schade! :shoot:

...dann wäre die Übersetzung

autofahrendes Bürgerlein hat unter Vorbehalt und Irrtum zu leben

"treffend"?
 
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Ist eine Waffe wie im Beschieben Fall KW nach Unfall aus dem PKW verschwunden; Fahrerer im Koma im Krankenhaus;
KW wurde aus Handschuhfach gestohlen; WBK und in diesem Fall WaSch wegen Unzuverläsigkeit weg.

also ehrlich, bis ich dazu nen aktenzeichen habe wo ich das nachlesen kann halte ich es für nen forumsmärchen .

sollte alles ok gewesen sein ( waffe entladen , fahrer nicht unter alkohol ) und trotzdem wbk weg wäre es eins der spektakulärsten urteile zum thema waffenrecht - aber ich habe nie was darüber gehört oder gelesen und google findet auch rein gar nix.
 
Y

Yumitori

Guest
also ehrlich, bis ich dazu nen aktenzeichen habe wo ich das nachlesen kann halte ich es für nen forumsmärchen .

sollte alles ok gewesen sein ( waffe entladen , fahrer nicht unter alkohol ) und trotzdem wbk weg wäre es eins der spektakulärsten urteile zum thema waffenrecht - aber ich habe nie was darüber gehört oder gelesen und google findet auch rein gar nix.


Moin,

ich k e n n e den Fall n i c h t, kann mir aber lebhaft vorstellen, dass der Grundgedanke der Entscheidung gewesen ist, dass man als Waffenbesitzer und Autofahrer jederzeit damit zu rechnen hätte, dass "etwas Unvorhergesehenes passiert" (Unfall, andere Umstände, die plötzliches Verlassen des Fahrzeuges nötig machen) und man daher d. Handschuhfach nicht als adäquate Unterbringsform ansah.
Nicht falsch verstehen, ich halte eine solche "Denke" für falsch, ich kenne aber aus eigener Erfahrung abwegige Juristenhirne und deren Arbeitsergebnisse recht gut, schließlich bin ich selbst einer:cool:.

Möglicherweise (nur eine Vermutung!!) ging der Richter auch von bloßem Transport aus ( eher fälschlicherweise), dann würde ich das Handschufach auch nicht als geeignetes Behältnis ansehen; denn selbst ein abgeschlossenes Handschuhfach ist beim fahrbereiten Kfz, in dessen Zündschloß der Schlüssel steckt, schnellstens zu öffnen.

Ohne Aktenzeichen ist es wirklich schlecht zu beureilen, aber auf den ersten Blick kann ich bereits zwei (sicher angreifbare) Begründungen liefern.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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also ehrlich, bis ich dazu nen aktenzeichen habe wo ich das nachlesen kann halte ich es für nen forumsmärchen .

sollte alles ok gewesen sein ( waffe entladen ,...) .

Es ging um WaffSch; nicht um JaSch.

Daher nehm ich an das die Waffe geladen war.

Und somit stand damals nicht das Transportieren; sondern das Führen im Fordergrund..
jedenfals ist die Wumme nach dem Abschleppen weg gewesen; und im Nachhinein wurde die WBK eingezogen; Wiederspruch ergebnislos.
Ob dagegen geklagt wurde; kann ich nicht beurteilen.

Auf alle Fälle sind heute Widerspruchsklagen gegen Einziehung der WBK wegen ( heute) mangelnder Zuverlässigkeit überwiefgend Erfolglos.

IN diesem hier Eingangs beschrieben Fall weise ich auf den Fall hin wo einem Förster; der seine Lang-Wümme während der Arbeit im Wald im Verschlossenen PKW lagerte; seine Pappe abgegeben hat... das AZ ist übrigens in der letzten WuH nachgelesen werden...

TM

TM
 
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ok , das ist ne andere story - kein jäger sondern waffenscheininhaber und kein gericht sondern nur widerspruch.

ich kenne eine einzige person die einen waffenschein hatte. diese erlaubnis ist extrem selten. er hat ein waffengeschäft und bekam den waffenschein mit der begründung dass er eine grosse anzahl an waffen und munition transportieren muss und eine sehr hohe gefährdung hat dieser waffen beim transport beraubt zu werden . ein raub von einer grossen anzahl von schusswaffen und munition würde ein extremes risiko für die allgemeinheit darstellen.

in diesen drei jahren wurde er allerdings nicht überfallen und die behörde kam zum schluss dass seine gefährdung doch nicht so hoch ist und er keinen waffenschein benötigt somit.

kann es sein dass deiner person simpel der waffenschein nicht verlängert wurde ? wenn er dann kein jäger ist oder sportschütze wäre die wbk auch weg - er hat kein befürfnis mehr waffen zu besitzen falls er "nur" einen waffenschein hatte.
 

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