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Moin,
um derlei Fehlinterpretationen der UVV bzw. dem Wortlaut entgegenzuwirken hat die Jurisprudenz doie Menschheit dazu zu erziehen versucht, über den Sinn und Zweck einer Norm nachzudenken und nicht sklavisch am Wortlaut zu kleben, falls die Befolgung desselben zu Sinnwidirgkeiten führen müsste.
Ich bin mir des Schutzzweckes der Norm durchaus bewust, werde allerdings in einem Öffendlichen Forum nicht darüber berichten wie ich diesen interpretiere :no: (obwohl ich als angehender Sicherheitsingenieur dazu in der Lage wäre)
Die leere Kammer unter dem Hahn eines m o d e r n e n Revolvers macht diesen nicht sicherer, als mit geldener Kammer.
Konstruktionsbedingt kann sich ein Schuss ausschließlich dann lösen, wenn der Abzug bis zum Anschlag durchgezogen ist/wird.
100% D´accord
Die in jedem Fall sicherste Trageweise einer Kurzwaffe ist "am Mann" i n einem sauber für das Waffennmodell gefertigten Holster.
Oder ungeladen in der Jagdtasche
Habe die Ehre und
Waidmannsheil
Selbsverständlich gebe ich Dir (Wie fast immer) vollkommen Recht:cheers:
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