KW im Auto lassen

Registriert
3 Dez 2013
Beiträge
888
Bei den Krähen bin ich noch unter Plan, aber das wird jetzt auch in Angriff genommen.
Eine andere Frage: Für mich ist es bequemer, eine Einbahnstraße verkehrt herum zu fahren. Darf ich das?
Darf ich das, wenn ich langsam fahre? Und was ist, wenn ich langsam und ganz rechts fahre?

Es ist mir einfach unbegreiflich, wie jemandem solch Basiswissen fehlen kann.
So, hab mir gerade ein Bier aufgemacht, leider ham die Kinder die Chips letztes Wochenende aufgegessen.
 
A

anonym

Guest
Bei den Krähen bin ich noch unter Plan, aber das wird jetzt auch in Angriff genommen.
Eine andere Frage: Für mich ist es bequemer, eine Einbahnstraße verkehrt herum zu fahren. Darf ich das?
Darf ich das, wenn ich langsam fahre? Und was ist, wenn ich langsam und ganz rechts fahre?

Es ist mir einfach unbegreiflich, wie jemandem solch Basiswissen fehlen kann.
So, hab mir gerade ein Bier aufgemacht, leider ham die Kinder die Chips letztes Wochenende aufgegessen.

Das wird am Wochenende wieder lustig [emoji23]


Gruß Tins

Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Registriert
8 Jan 2013
Beiträge
180
§13 Abs. 11 AWaffV:

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Näheres, auch bzgl. Vollzugshinweis und anderer in diesem Zusammenhang interessanter und wichtiger Aspekte siehe:

www.jagd-bayern.de/.../JiB_7_10_Waffenrecht_Aufbewahrung_01.pdf
"So sichern Sie Ihre Waffen- und jagdrechtliche Zuverlässigkeit" von Werner Bayer, Polizeibeamter und Dozent für Sicherheitsrecht an der Fachhochschule Polizei in Bayern.


NB: Wie bereits angesprochen, wenn Dir eine Waffe abhanden kommen sollte, dann gute Nacht Marie! Da wünsch ich Dir viel Glück und v.a. einen guten Anwalt!
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anonym

Guest
Es gibt 2 Aufbewahrungen für KW

entweder im Schrank/Würfel etc (sofern zulässig)

oder am Mann/Frau . Punkt
 
Registriert
11 Aug 2012
Beiträge
3.908
Hm, hm, hm.

Es hört sich ja erstmal soweit alles ganz richtig und in Einklang mit dem Wortlaut der einschlägigen Gesetzestexte & Vorschriften an, aaaaaaaber:

War da nicht letztens mal der Revierförster/Pächter/sonstwie Jagdausübungsberechtigte, der in seinem Revier das Auto verliess um die Kirrung/den Hochsitz/was auch immer zu kontrollieren, und dabei seine Büchse im Auto liess?
Kam der grüne Oberlehrer vorbei, halben Herzkasper wegen Anblick von bösen Waffen gekriegt, Polizei gerufen, Zuverlässigkeit und damit Jagdschein und eben auch die Plempen weg.
(Ich gebe das aus meiner Erinnerung wieder, ohne Gewähr!)

Also ich würde einen Teufel tun und die im Revier im Auto lassen, allein schon weil ich die da ohne Rücksichtnahme auf seltsame Aufbewahrungsvorschriften ("Drei Handgriffe! Ah, ja!") nach Gusto führen kann.
 
Registriert
11 Apr 2006
Beiträge
4.565
Achtung Satire-- Achtung Satire...

Das einzige was du machen kannst, wenn sie dir die KW aus dem Auto klauen:

Hau dir mit 'nem Holzknüppel selber eine Beule auf den Hinterkopf und wenn du wieder wach wirst, ruf die Polizei an und sag dass du überfallen wurdest und man dir .....:unbelievable:

Dann könntest du plausibel das Verschwinden der KW erklären, aber dann musst du vorher dafür sorgen, dass deine LW, die du mitführst auch verschwindet.:p

Achtung: Dieser Beitrag ist Satire und keine Anleitung zu einer (vorgetäuschten) Straftat !!!!!



wmh

Jäger:cool:
 
Y

Yumitori

Guest
Moin zusammen,

nach Durchsicht des thread frage ich mich (bzw. den threadstarter):
1.) Wie kann man mit solchem (Un-)Wissen durch die Jägerprüfung kommen ?
2.) Hat hier möglicherweise die Ausbildung versagt ?
3.) Oder etwas anderes ?

Habe die Ehre und
Waidmannsheil

@klausfausf: :cheers:
 
Y

Yumitori

Guest
Gehen wir mal davonaus, der TS ist wirklich Jungjäger - dannhat er entweder einen schlechten Lehrgang besuchtoder bei einem normal "guten" Lehrgang viel gefehlt oder nicht aufgepasst... .

Möglicherweise will er auch einfach nur mal einen weiteren Beitrag schreiben...

Vielleicht will er einfach auch nur in Stöckchen werfen, weil das mit dem Thema "Kurzwaffe" ja auch immer hervorragend klappt.

Bei j e d e r der denkbaren Möglichkeiten wurde in meinen Augen nicht zu Ende gedacht.

Wir stellen uns mal - nicht janz dumm, aber vor:
Ein Jäger geht zur Jagd , offenbar auf Wild , bei dem er die Möglichkeit einer Nachsuche, die eine KW sinnvoll macht, bereits im Auge hat.
Zum Ansitz direkt will er ein bestimmtes Jagdwerkzeug nicht mitnehmen, wenngleich er seine Notwendigkeit im Auge behalten will bzw.muss.
Ich unterstelle jetzt mal, er hat behufs Jägerns ne ganze Menge Zeugs im Rucksack, H. Löns hat dasmal prima beschrieben:
Pullover, Spektiv, Thermos, Butterbrote usw. usf. .
Denn die (etwa 1kg schwere) KW ließe die Last so schwer geraten, dass er das Jagdwerkzeug bequemerweise im Wagen lassen möchte. Nicht aber den anderen Firlefanz.

Was ich sagen will, ist folgendes:
Wer die Möglichkeit eines (und sei es auch nur passiven, also nur im Dabeihaben bestehenden) KW-Einsatzes in Betracht zieht, die FFW aber lieber im Wagen lassen möchte (wo er sie - wenn auch höchst unpraktisch und manchmal für die Visierung der Waffe schädlich) leicht im Rucksack - zusammen mit dem Restgerödel - mit f ü h r e n könnte, hat nichtrihtig nachgedacht,bevor er zur Jagd aufbrach.

Klar, rein theoretisch kann der gedachte Jägersmann am liebsten nur mit Büchse und Fernglas sowie Reservemunition unterwegs sein wollen.
Kann ich gut verstehen (wenngleich ich aus Erfahrung weiß, dass die KW in einem guten Holster so wenig stört, dass man sie schlicht nicht mehr spürt); Ich bin da fast so drauf wie Kai-Uwe Denker, so ursprünglich wie möglich will ich jagen.
F ü r m i c h gehört die FFW jedoch dazu. Und wenn ich zum Ansitz gehe, liebe Leute, man s i t z t oder hockt, kann es da auf etwa 1kg ankommen ?
Es sei denn, ich m a g die KW (FFW) nicht, generell. Dann brauche ich bei der Nachsuche aber jedenfalls ein geeignet langes und schweres Messer u n d würde mir erst gar keine KW anschaffen.
Vielleicht hat der TS abr auch die falsche KW angeschafft, eine mit der er nicht zurecht kommt, zu groß, zu schwer, zu laut, zu tödlich :cool:....
Da hilft dann nur, zu prüfen, ob man überhaupt eine haben will und welche gut wäre. für die eigenen Bedürfnisse.

So, lieber TS (von dem ich glaube, dass Du nur ein Stöckchen hattest werfen wollen), nun musst Du Dich entscheiden, welchen meiner Gedankengänge Du für einen weiteren thread aufzunehmen gedenkst - ( wer in der community kennt diesen Satz noch aus "Herzblatt" ?)

habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
Registriert
31 Jul 2011
Beiträge
554
Servus,


Macht es einen Unterschied wenn man das Auto in Sichtweite hat (vom Ansitz aus)?


Vielen Dank

Selbstverständlich! Wenn das Auto in Sichtweite ist, gibt es mit der mitgenommenen Langwaffen - sicherer Kugelfang vorausgesetzt - immer die Möglichkeit, den frevelhaften Täter auf frischer Tat letal der Wildbahn zu entnehmen....


Gesendet von iPad mit Tapatalk
 
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.600
Achtung Satire-- Achtung Satire...

Das einzige was du machen kannst, wenn sie dir die KW aus dem Auto klauen:

Hau dir mit 'nem Holzknüppel selber eine Beule auf den Hinterkopf und wenn du wieder wach wirst, ruf die Polizei an und sag dass du überfallen wurdest und man dir .....:unbelievable:

Dann könntest du plausibel das Verschwinden der KW erklären, aber dann musst du vorher dafür sorgen, dass deine LW, die du mitführst auch verschwindet.:p

Achtung: Dieser Beitrag ist Satire und keine Anleitung zu einer (vorgetäuschten) Straftat !!!!!



wmh

Jäger:cool:

Reicht nicht.

Wen die Plempe weg ist; war die Aufbewahrung nicht Zuverlässig genug.

Waffe im Auto; Fahrer nach Unfall im Koma; Waffe weg : Zuverlässigkeit entzogen.

Wer seine Waffe im Auto lagern will; sollte sich gedanken über fest Instalierten Waffentresor machen... wieweit er sein Auito dann noch schützen mußß; steht auf einem anderen Blatt.

Einzige bisher mir bekannte ausnahme vom Safe bei Waffenverwahrung : Nötige Hotelaufenthalte.


Ich selber bin mit dem Waffenfutteral ( Verschlossen) an der BAB-Raststätte aufs WC gegangen; weil mir der Parkplatz des PKW zu unsicher war und von der Raststätte nicht einsehbar. Die Scheriffs die gerade einen Kaffee schlürften haben zwar die Augenbrauen gehoben; sind aber nicht weiter tätig geworden.

TM
 
Registriert
4 Dez 2008
Beiträge
2.812
Gehen wir mal davonaus, ...

Hm, mal ein paar Gedanken

Ansitzjagd - evtl. Nachsuche, zur Nachsuche wird als erstes benötigt ein ausgebildeter Hund, sollte der TS die Nachsuche selber durchführen und einen solchen besitzen, sollte er soviel Erfahrung haben und sich die Eingangsfrage mit der KW sparen oder selber erklären können.

Ist er sog. "Jungjäger, Gelegenheitsjäger" etc. und holt für die Nachsuche einen Profi, wird der Ihm schon erklären wo er mit seiner KW bleiben darf.

Also, Stöckchen . . .oder die Redaktion hat neue Praktikanten die für Trafic sorgen sollen.
 
Registriert
31 Dez 2013
Beiträge
376
Bleibt mal bei Thema.

@ Threadstarter:

Es ist prinzipiell ( und da sind sämtliche "Ausnahmesituationen" wie Schüsseltreiben, ups, was in der Wohnung vergessen, KW nervt beim rumschleppen ) incl. eine GANZ DUMME IDEE eine Waffe unbeaufsichtigt irgendwo rumliegen zu lassen. Egal in welchem Zustand oder Behältnis sich diese Waffe befindet. Egal wie angeblich erlaubt es auch ist. Ist das Ding aus irgendeinem Grund weg, bist du total am Arsch. Punkt. Da hilft kein Diskutieren mehr, kein Klagen, kein Gar nix. Dann gibst du Scheine und Eisen ab und das Vergnügen ist vorbei.

Halt dich einfach an das was auf jeden Fall funktioniert: Die Waffe bleibt am Mann. Und der Mann im Revier. In sämtlichen anderen Fällen ist die Waffe entweder im Schrank oder unter direkter Aufsicht eines Berechtigten ( wenn du das nicht bist, mit Leihschein ) während eines Transportes zum / vom Revier bzw. Schießstand bzw. anderer, deinen Bedürfnissen entsprechender Tätigkeiten. Und das wars auch schon.

Und wir diskutieren jetzt bitte nicht wieder das verschlossen / unverschlossen Thema.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
147
Zurzeit aktive Gäste
490
Besucher gesamt
637
Oben