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anonym
Guest
...Ohne das W-Gesetz wortgetreu zu formulieren, sind Waffen-Besitzer in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass Waffen nicht abhanden kommen können! ...
Ja. Und wie sich der Gesetzgeber diese Vorsorge vorstellt hat er im Gesetz formuliert.
Und da steht weder etwas von Mindestgewicht bei weniger als 6 KW, noch etwas von weiter reichenden Maßnahmen wie Alarmanlage, Hund, Wachschutz, Klapperschlangen, Sprengfallen, Urlaubsverzicht, abwechselnder Nachtwache oder ähnlichem Zinober.
Der Gesetzgeber könnte sich - was die Verschärfung des Waffengesetzes betrifft - doch tiefentspannt zurücklehnen. Das macht der deutsche Michel doch freiwillig und ganz selbstständig.