Kurzwaffe im Nachlass gefunden

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Oder,,,, erstmal dem unberechtigten Jäger die KW übergeben und dann so gegen halb 12 die blau/weisse Kaschperltruppe über den Fund informieren und den jetzigen Standort der "verlorenen" KW mitteilen.
Mit Glück werden dann gleich 2 Häuser nach verlorenen Waffen durchsucht.
 
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Das ist ja die Crux. Unterschied Langwaffe- Kurzwaffe betr. Erwerb, Eintragung, Führen, Aufbewahren usw...
Ein Jäger darf nicht mal die Kurzwaffe an einen berechtigten Kumpel verleihen und der bewahrt sie auf.
Lass Dir das von der Behörde am besten schriftlich absichern...vorher keine Aktion !
Bist du dir da ganz sicher?
Kann sich nicht ein Inhaber einer WBK auch ohne Voreintrag von einem Kumpel die Kurzwaffe leihen (mit Leihschein)?
Ich meine, genau so steht das im WaffG. Der § 12 liefert da weitere Erkenntnisse.
 
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Nein, meines Wissens gilt das nur für Langwaffen-Verleih.
Habs mir eingefleischt. Kurzwaffe nie verleihen !
Mein Vater war z.B. extra als Berechtigter hinten auf der WBK eingetragen, damit er den auf mich eingetragenen Revolver im Revier auch führen durfte. So haben wir das (damals) mit der Waffenbehörde (Polizei kreisfreie Stadt) geregelt.
 
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@Vaui:

Wende dich an einen Fachanwalt für Waffenrecht, der kann dir die aktuelle Situation inkl. möglicher Handlungsalternativen aufzeigen und hat vielleicht einen vergleichbaren Fall gehabt, der nicht allzu lange zurückliegt.

Hier im Forum wirst du sehr wahrscheinlich keine rechtlich belastbare Beratung bekommen.
 
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tja, wenn Du meinst, ich glaube nicht das es falsch ist. Denn es wurde auch so gelehrt bei der Jägerprüfung.
Wir haben die Eintragung extra so gemacht und waren damit glücklich.
Und ich gebe meine Kurzwaffe niemals aus meiner Hand. Punkt !

Vermutlich wurde das geändert.

Ich finde bei spontanem Googlen: Verleih Kurzwaffe an WBK-Inhaber ist möglich, für 4 Wochen !
 
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Ein Blick in´s Gesetz erleichtert (wie immer) die Rechtsfindung:

§ 12 Abs. 1 WaffG unterscheidet bei der Leihe nicht zwischen Lang- oder Kurzwaffe.

Es gibt nur einen Unterschied: Für die Langwaffenleihe genügt ein gültiger Jagdschein (§ 13 Abs. 4 WaffG) für die Kurzwaffenleihe muss zwingend eine WBK vorhanden sein (ein passender Voreintrag ist seit der WaffG-Änderung 2003 jedoch nicht mehr nötig)...

§ 12 WaffG
(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1 als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a)lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

b)vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
erwirbt;
 
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Ich würde als Finder einer solchen Waffe die Polizei anrufen und die Sache melden. Evtl. geben die telefonisch auch grünes Licht die Waffe vorübergehend einem Berechtigten zu überlassen bis zur Klärung.

Ansonsten sollen sie die Waffe abholen und bei sich einlagern bis der Fall geklärt ist.
 
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@TT22 zu dumm, daß der Berechtigte in aktuellen Fall vor Jahren verstorben ist.

Das ist richtig, der ursprüngliche WBK-Inhaber ist verstorben.

Wobei ggf. auch der rechtmäßige Erbe als "Berechtigter" zählen kann, auch wenn er noch keine Erben-WBK beantragt hat (jedenfalls gem. der WaffG-Kommentierung). "Berechtigter" ist erst mal jeder, der die Waffe legal besitzt. Ob das in diesem Fall auch so ist, oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

Erben besitzen die geerbten Waffen grundsätzlich erst einmal legal und müssen binnen eines Monats eine Erben-WBK beantragen; selbst wenn sie diese Frist verpassen werden die Waffen nicht sofort illegal (nur der Rechtsanspruch auf die Erben-WBK unter der erleichterten Bedingungen erlischt)...

Die Frage ist eben, ob die Frist im vorliegenden Fall quasi neu beginnt, weil die Waffe ja beim ursprünglichen Erben gar nicht "greifbar" war.



Es ging mir auch eigentlich nur darum, dass hier plötzlich fälschlicherweise behauptet wurde, man dürfe Kurzwaffen per se nicht (ver)leihen...
 
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Also die allerwichigste Sache ist doch, dass die Waffe nicht am Sa oder So, sondern natürlich erst am Mo oder gar erst morgen früh gefunden wurde, damit niemand auf die Idee kommt, dass eine böse KW bis zu zwei Tage bei einem Nichtberechtigten herumlag, nachdem sie zwei Jahrzehnte unbeaufsichtigt herumlag :-)
Als Jäger wäre ich sehr vorsichtig, irgendetwas an mich zu nehmen und "vorübergehend" aufzubewahren, nein, das macht man nicht. Man slenst denkt drei Sekunden drüber nach und findet nix Schlimmes dran, der Staatsanwaltschaft und im Nachgang die Waffenbehörde haben dann drei Monate oder auch drei Jahre Zeit, sich tolle Sachen auszudenken.
 
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Was kostet eine gebrauchte Kw heutzutage?

Bevor man da irgendwelche Ämter aufweckt, käme das Fundstück in Einzelteilen erst unter den Holzspalter und dann in die nächsten Müllcontainer könnte ich mir vorstellen.
 
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Was kostet eine gebrauchte Kw heutzutage?

Bevor man da irgendwelche Ämter aufweckt, käme das Fundstück in Einzelteilen erst unter den Holzspalter und dann in die nächsten Müllcontainer könnte ich mir vorstellen.
Ich denke, das hängt vom Modell ab, von virtuell gar nix (Umschreibegebühr schon zu viel) bis fünfstellig ist ja alles möglich. Trotz der Umweltbelastung wäre eine Entsorgung der Einzelteile in Wasser sicher die bessere Lösung.
 
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Was kostet eine gebrauchte Kw heutzutage?

Bevor man da irgendwelche Ämter aufweckt, käme das Fundstück in Einzelteilen erst unter den Holzspalter und dann in die nächsten Müllcontainer könnte ich mir vorstellen.

Ihr habt ja echt Empfehlungen, da fehlen einem die Worte!!!!

Was glaubt Ihr wohl, wenn das rauskommt!! Irgendeiner wird Euch dabei sicher beobachten, wenn nicht die liebe Frau, der ihr das ganze brühwarm nachts im Bett erzählt habt. .... dann ist die "Kacke" aber mächtig am Dampfen.

Die Entsorgung über die Waffenbehörde kostet nix, abgeben und gut ist. Was jetzt nicht bedeuteten soll, dass die Witwe mit dem Fundstück um den Hals ins Bürgerbüro läuft, dass wäre die schlechteste Möglichkeit.
 

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