Kurzwaffe im Nachlass gefunden

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Schwachsinnige Diskussion.

Die Waffe existiert offiziell nicht mehr. Bei Verlustmeldung vor 6 Jahren beim Tod, kommt die aus dem Register und ist nicht mehr existent.
Wenn sie jetzt wieder auftaucht wird sie eingezogen und vernichtet, dann stimmen die Bücher wieder.
So schnell wie möglich melden, das Ding einpacken und zur unteren Waffenbehörde persönlich vorbeibringen.
 
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Dass wieder aufgefundene, ehemals "verlustige" Waffen zwingend vernichtet werden kann ja auch nicht sein, sonst gäbe es u.a. § 12 Abs. 1 Nr. 4 b WaffG nicht.

Die Waffe ist ja nicht als "gestolen", sondern "nur" als "abhandengekommen" gemeldet...

Auf jeden Fall liegt das zivielrechtliche Eigentum an der Waffe beim Erben, daher sollte man gegenüber der Waffenbehörde auch auf keinen Fall auf das Eigentum an der Waffe verzichten (außer natürlich wenn´s wirklich nur wertloser Schrott ist).

Auch wenn die Waffenbehörde die Waffe nach der gem. § 37c WaffG zwingend erforderlichen Anzeige erstmal sicherstellt (nicht einzieht - wichtiger Unterschied!) muss eine wirtschaftliche Verwertung auf jeden Fall möglich sein, auch wenn´s wohl keine Erben-WBK für das Teil mehr geben wird...

Im Endeffekt steht alles was man in diesem Fall wissen muss in § 37c Abs. 2 WaffG


Man kann dann gegenüber der Waffenbehörde einen Berechtigten angeben, der die Waffe übernimmt...

Oder man bietet der Behörde im Rahmen der Anzeige gleich an, die Waffe erst einmal bei der berechtigten Person XY in Verwahrung zu geben und nimmt der Behörde damit in Bezug auf die Sicherstellung gleich den Wind aus den Segeln.
Die Waffenbehörden sind doch auch froh, wenn sie so wenig Arbeit wie möglich mit solchen Fällen haben...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Schwachsinnige Diskussion.

Die Waffe existiert offiziell nicht mehr. Bei Verlustmeldung vor 6 Jahren beim Tod, kommt die aus dem Register und ist nicht mehr existent.
Die Waffe existiert in den Datenbanken, wo sie zur Fahndung zwecks Sicherstellung ausgeschrieben wurde.
Wenn sie jetzt wieder auftaucht wird sie eingezogen und vernichtet, dann stimmen die Bücher wieder.
So schnell wie möglich melden, das Ding einpacken und zur unteren Waffenbehörde persönlich vorbeibringen.
Als Unberechtigter würde ich zweifellos nicht mit der Waffe in der Tasche bei den Behörden aufschlagen. Die wird durch die Polizei abgeholt und fertig.

wipi
 
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Unsinn.
Die Polizei hat hier im Bundesland nichts mit Waffen zu tun, außer daß sie selbst welche haben. In Hessen sind die Landkreise und die dort ansässige untere Waffenbehörde zuständig.
Einpacken, hinfahren, am Besten telefonisch vorher Termin machen. Abgeben.
Hier wird die Kanone eingezogen und wenn auch nur um beim LKA untersucht zu werden ob damit ein Verbrechen stattgefunden hat, dann Vernichtung.
 
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Unsinn.
Die Polizei hat hier im Bundesland nichts mit Waffen zu tun, außer daß sie selbst welche haben. In Hessen sind die Landkreise und die dort ansässige untere Waffenbehörde zuständig.
Einpacken, hinfahren, am Besten telefonisch vorher Termin machen. Abgeben.
Hier wird die Kanone eingezogen und wenn auch nur um beim LKA untersucht zu werden ob damit ein Verbrechen stattgefunden hat, dann Vernichtung.
Dann sollte dort mal jemand gegen diese Praxis klagen. Die Landkreise sind dann auch 24/7 erreichbar?
Einpacken und hinfahren ist Wonach erlaubt?
 
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Da rufst du morgens an, schilderst den Fall und dann werden sie geholfen.

Der Erbe ist nicht berechtigt, also Aufbewahrung plus Waffensicherung usw. Die tun ihm einen Gefallen, wenn das Ding vernichtet wird.
 
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Hatte einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis aber ohne das die KW mal eingetragen war. Polizei angerufen abgeholt kein Problem. War im BaWü

Bin mal gespannt wie das hier ausgeht
 
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War der Fall des TS denn nun in Hessen ? :unsure:
In NWR sind auch Polizeibehörden die Waffenrechts-Behörden !
 
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Nur, weil die Waffenbehörden z.B. in Hessen in den Gemeinden/Kreishäusern sitzen und dort angestellt sind, bedeutet das doch nicht, dass... die Polizei gar nix mit Waffen etc. .... sie sind halt nicht für Eintragen/Austragen/Abgabe/Beantwortung waffenrechtlicher Fragen etc. zuständig.

Wenn sich ein Bürger beschwert, dass hinterm Haus geschossen wird, dann kommt ja auch nicht die Waffenbehörde, sondern die Polizei.
 
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Das Thema gab es dieses Jahr schon mal hier im Forum.
Wenn ich mich recht erinnere gab es da Ärger, weil derjenige mit einer solchen Waffe eben direkt auf die Behörde oder Polizei gegangen ist.

Kurzfassung des Fachanwalts?? war, Waffe an Ort und Stelle liegen lassen, Behörde verständigen, Weisung abwarten.
 
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Das Thema gab es dieses Jahr schon mal hier im Forum.
Wenn ich mich recht erinnere gab es da Ärger, weil derjenige mit einer solchen Waffe eben direkt auf die Behörde oder Polizei gegangen ist.

Kurzfassung des Fachanwalts?? war, Waffe an Ort und Stelle liegen lassen, Behörde verständigen, Weisung abwarten.
War eine böse Falle im (vorletzten? ) Waffen-Amnestie-Gesetz. Wer Schwarzwaffen besaß, konnte zumindest wegen des Besitzes nicht bestraft werden. Wer dann allerdings die Waffe persönlich zu den Ämtern brachte, konnte Ärger wegen unerlaubtem Führen bekommen...
 
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War eine böse Falle im (vorletzten? ) Waffen-Amnestie-Gesetz. Wer Schwarzwaffen besaß, konnte zumindest wegen des Besitzes nicht bestraft werden. Wer dann allerdings die Waffe persönlich zu den Ämtern brachte, konnte Ärger wegen unerlaubtem Führen bekommen...

Genau und ich für meinen Teil sehe mich zwar als Jäger und Sportschütze berechtigt meine Waffen und Waffen deren Herkunft klar bestimmt ist zu transportieren und gegeben falls auf der Jagd zu führen. Von allem anderen lasse ich hübsch die Finger und verständige die Behörde.

Wozu in solchen Situationen Hektik aufkommen lassen, da ist keine Gefahr in Verzug, da hat man alle Zeit der Welt und definitiv keinen Grund sich Ärger einzuhandeln für Dinge die man nicht selbst verschuldet hat.
 
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Nach 5 Seiten kommt raus,daß niemand trotz strengstem Waffengesetz so richtig weiß,wie er sich verhalten soll.Vom Raushalten bis zum ja nicht in einen 0-Behältnis bis die Behörde kommt , ist alles vertreten.:D Vielleicht wäre dann die Option "zurück in die Truhe auf den Spitzboden" und warten,bis die nächste Generation das Ding dann erneut findet,noch zu diskutieren ? Dumm stellen ist doch am einfachsten.Was ich nicht weiß,ist nicht.Na und wenn das Ding aus Gold ist,könnte man es noch heimlich einschmelzen.....
 
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Ich muss die ganze Zeit schon schmunzeln. Wenn das bei mir der Fall wäre, würd ich unter der Woche ganz entspannt bei meinem Sachbearbeiter der Behörde anrufen. Der ist nämlich supernett, sehr kompetent und würde mir genau sagen, was zu tun wäre. Er hat mir auch schon mal Tips gegeben, falls ich mal vorhabe, eine Kurzwaffe zu erwerben. So ungern ich Ämter auch mag. Über diesen Beamten lass ich nix kommen und das ist der Tenor von allen die ich kenne welche hier im Kreis Waffen besitzen. Finde das sollte ruhig auch mal gesagt werden.
 

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