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Paar andere ging fixWürde ich genau so sehen.
Sollte die Waffenbehörde Terz machen (was ich nicht glaube), dann lässt man auf sich zukommen, was dann auf einen zukommt.
Dem Finder können sie nichts und der ehemalige Besitzer ist auch raus aus der Nummer.
Der befreundete Jäger soll sich (erst mal) aus der Nummer raus halten.
Das soll der Finder (ist das der eigentliche Erbe?) mit der Waffenbehörde klären.
Oh man, wie kann sowas eigentlich passieren?
EINE Waffe könnte ja evtl. (wobei ich das schon für nahezu unmöglich halte) ,..... aber noch ein paar andere?????
Ein Freund hatte sich ein 6mm rem geliehen. Die Büchse war in einer extra WBK eingetragen.
Die beiden haben sich aus den Augen verloren.
Da man damals es nicht per Vertrag regeln musste und es keine Zeitbegrenzung wie heute von 4 Wochen gab, konnte auch keiner verfolgen wo die Spritze war.
Mein Freund hatte durch puren Zufall, 6 Jahre nach dem ableben von seinem Freund erfahren.
Einem anderen Bekannten hatte er mal Geld geliehen und als Pfand einen edlen Krieghoff Drilling in seinen Waffenschrank gestellt. Da gab es einen Vertrag, nur wer schaut als erstes alle Akten nach, wenn ein Jäger stirbt?
Man öffnet den Schrank und es ist eine zuviel
Ich hatte z. B. ein Schreiben von meinen Eltern das ich deren Waffen führen durfte und dazu eine Kopie der WBK.
Ursprünglich war es für den Transport zum Schießstand für die Ausbildung für den Jagdschein gedacht.
Es waren halt andere Zeiten.