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Halt halt halt,
so stand´s vielleicht in der schwed. Vorwärts, Stürmer, Prawda oder sonstigen sozialist. Journaille.
Da die Königin bürgelicher Herkunft war, durfte er sie, laut Hausgesetz, nicht heiraten, ohne auf alle zukünft. Ämter, inkl. Krone zu verzichten. Er war der einzige Sohn seines Vaters (Kronprinz Carl Gustavs, der 1948 bei einem Sportflugzeugabsturz ums Leben kam, als der jetzige König gerade mal ein paar Monate alt war). Bis 1979 waren, lt. schwed. Verfassung, nur männl. Nachkommen berechtigt die Krone zu erben. Beide Onkel Carl Gustavs hatten eine Bürgerliche geheiratet und waren somit, nach Hausgesetz und Willen des alten Königs Gustav Adolfs VI. (1882-1973, König seit 1950) von der Thronerbfolge ausgenommen.
Als der alte König Ende ´73 starb und sein Enkel Carl Gustav den Thron bestieg, konnte er als Chef des Hauses Bernadotte das Hausgesetz dahingehend ändern, auch bürgerlich heiraten zu können.
Die Heirat hatte bis 1976 gedauert, da auch die Verfassung vom Reichstag dahingehend geändert werden mußte. Die neue, geänderte Verfassung trat im Juni 1975 in Kraft. Bei der Gelegenheit wollte der damalige Premierminister Palme am liebsten die Monarchie ganz abschaffen.
Durch die Popularität des jungen Königspaares, v.a. der Königin, wäre aber ein sozialist. Staatsstreich nie und nimmer vorm Volk, sprich vorm Wähler, zu rechtfertigen gewesen.
Grüße
Sirius
so stand´s vielleicht in der schwed. Vorwärts, Stürmer, Prawda oder sonstigen sozialist. Journaille.
Da die Königin bürgelicher Herkunft war, durfte er sie, laut Hausgesetz, nicht heiraten, ohne auf alle zukünft. Ämter, inkl. Krone zu verzichten. Er war der einzige Sohn seines Vaters (Kronprinz Carl Gustavs, der 1948 bei einem Sportflugzeugabsturz ums Leben kam, als der jetzige König gerade mal ein paar Monate alt war). Bis 1979 waren, lt. schwed. Verfassung, nur männl. Nachkommen berechtigt die Krone zu erben. Beide Onkel Carl Gustavs hatten eine Bürgerliche geheiratet und waren somit, nach Hausgesetz und Willen des alten Königs Gustav Adolfs VI. (1882-1973, König seit 1950) von der Thronerbfolge ausgenommen.
Als der alte König Ende ´73 starb und sein Enkel Carl Gustav den Thron bestieg, konnte er als Chef des Hauses Bernadotte das Hausgesetz dahingehend ändern, auch bürgerlich heiraten zu können.
Die Heirat hatte bis 1976 gedauert, da auch die Verfassung vom Reichstag dahingehend geändert werden mußte. Die neue, geänderte Verfassung trat im Juni 1975 in Kraft. Bei der Gelegenheit wollte der damalige Premierminister Palme am liebsten die Monarchie ganz abschaffen.
Durch die Popularität des jungen Königspaares, v.a. der Königin, wäre aber ein sozialist. Staatsstreich nie und nimmer vorm Volk, sprich vorm Wähler, zu rechtfertigen gewesen.
Grüße
Sirius