...und das ist die offizielle PM zu den Vorfällen im Stadtbruch. Wohl kein Ruhmesblatt für die Jägerei....:
"Umweltministerium
UM
Pressemitteilung
Umweltminister Methling stoppt Kormoranabschuss
07.07.05
Datum:
127/05
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Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Prof. Dr. Wolfgang Methling hat den Abschuss von Kormoranen gestoppt. „Im Auftrag des Umweltministeriums hat das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) den zuständigen Landkreis Ostvorpommern gebeten, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen die in der Genehmigung erteilten Auflagen einzuleiten. Sollten sich bei den Ermittlungen Anhaltspunkte für strafrechtliches Verhalten ergeben, wird diesen selbstverständlich nachgegangen und wenn nötig, die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Gleichzeitig wird die Praxis zur Regulierung des Kormoranbestandes überprüft“, teilte Minister Methling heute in Schwerin mit. Er bedauere die Vorfälle im Anklamer Stadtbruch. Auch habe er Verständnis für die Proteste von Naturschutz- und Umweltverbänden sowie von Privatpersonen aus dem In- und Ausland. „Wogegen ich mich jedoch verwahre ist die Unterstellung, im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern finden wilde Vogelmassaker statt. Mecklenburg-Vorpommern ist kein Land des Vogelmordes, sondern bleibt ein Land des Vogelschutzes. Das gilt auch für Brut- und Rastvogelarten, deren Populationszunahmen uns zum Teil Sorgen bereiten, wie Gänse, Schwäne, Kraniche und einige Rabenvögel.“
Zum Hintergrund des Abschusses von mehr als 6.000 Kormoranen im Anklamer Stadtbruch:
1. Die Kormoranbestände in Mecklenburg-Vorpommern haben in den letzten 15 Jahren immer weiter zugenommen. Gab es 1989 lediglich 4.000 Brutpaare, waren es 1992 über 6.000 Brutpaare, Ende der 90-iger Jahre bereits über 9.000 Brutpaare und heute sind es mehr als 12.000 Brutpaare. Kormorane haben eine hohe Reproduktionsrate und bis auf einige Greifvögel keine natürlichen Feinde.
2. Kormorane sind Fischfresser. In welchem Umfang durch Kormorane Schäden am Fischbestand hervorgerufen werden, ist in der Fachwelt umstritten. Unbestritten ist jedoch, dass jeder ausgewachsene Kormoran ca. 400 Gramm Fisch pro Tag verzehrt.
3. Die Landesregierung M-V hat sich in der Koalitionsvereinbarung deshalb verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Schäden in der Fischereiwirtschaft durch Kormorane „deutlich minimiert werden. Dazu ist es erforderlich, die diesbezüglichen naturschutz- und jagdrechtlichen Regelungen zu erneuern und aufeinander abzustimmen“. Auf dieser Grundlage wurde die Kormoranverordnung vom 15. August 2003 erlassen und eine Arbeitsgruppe Kormoran (AG Kormoran) gebildet. In ihr sind neben dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium auch der NABU, die Fischereiverbände sowie die Landesverbände der Angler und der Jäger vertreten. In der AG wird über Konzepte und Maßnahmen zur Begrenzung der Kormoranbestände beraten.
4. In dieser AG Kormoran wurde im April 2005 unter anderem auch der Antrag der Fischereigenossenschaft „Haffküste e. G.“ zum Abschuss von Ästlingen im Anklamer Stadtbruch eingehend erörtert. Um den drastischen Anstieg des Kormoranbestandes in diesem Gebiet zu begrenzen, wurde daraufhin durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen erteilt. Dies erfolgte jedoch mit konkreten Auflagen für die Art und Weise des Abschusses. Danach waren folgende Auflagen einzuhalten:
- Es ist nur der Abschuss von Ästlingen (noch flugunfähige Jungvögel, die das Nest bereits verlassen haben und auf den Ästen sitzen) gestattet.
- Die Tiere sind durch gezielten Einzelschuss zu töten (was den Einsatz von Schrot ausschließt).
- Der Beschuss darf nur bei solchen Lichtverhältnissen erfolgen, die ein zweifelsfreies Erkennen und die Nachsuche verletzter sowie das Bergen der getöteten Tiere zulassen. Es darf nur auf Tiere geschossen werden, die letztlich auch geborgen werden können, ggf. sind entsprechend abgerichtete Jagdhunde einzusetzen.
Umweltminister Methling: „Bei Einhaltung all dieser Auflagen ist gesichert, dass die Tiere tierschutzgerecht, d. h. ohne unnötige Qualen getötet werden, weil ein Schuss nur dann zulässig ist, wenn die Tötung gezielt möglich ist. Ferner durfte nach den Auflagen nur dann geschossen werden, wenn die Bergung gesichert ist. Die behördlichen Feststellungen haben erhebliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass offenbar gegen diese Auflagen verstoßen wurde. Weitere Ausnahmegenehmigungen werden deshalb nicht erteilt.“
Die AG Kormoran hat sich in ihrer heutigen Beratung mit den Vorfällen im Anklamer Stadtbruch beschäftigt. Alle Mitglieder haben ihr Bedauern über diesen Vorfall geäußert und sich für eine lückenlose Aufklärung ausgesprochen. Bis dahin sollen keine weiteren Ausnahmegenehmigungen erteilt und die bisherige Praxis der Begrenzung der Kormoranbestände überprüft werden."
ULE
[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: the dogfather ]