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NAF

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15 Mai 2011
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Habe auch noch einr Frage dazu:

Habe die lieben Kollegen in grün denn den Besuch in Rechnung gestellt?
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
NAF schrieb:
Habe auch noch einr Frage dazu:

Habe die lieben Kollegen in grün denn den Besuch in Rechnung gestellt?

Bis jetz noch nicht? Wenn die eine Rechnung senden stelle ich das ein.
 
A

anonym

Guest
kingklops schrieb:
In NRW ist die Polizei die Waffenbehörde, bei den Kreisfreien Städten ?

Da werden trotzdem i.d.R. keine Polizeivollzugsbeamten, sondern Verwaltungsbeamte und Angestellte und gelegentlich auch mal der ein oder andere PDU-Beamte sitzen.
 
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23 Mai 2009
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Volker4 schrieb:
promillo schrieb:
unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Kurzwaffen auf fünf.
Sehr schön zitiert.
Aber trotzdem, da steht nirgends, dass man einen Schrank nicht verankern muss. Gut, es steht auch nicht explizit da, das man ihn verankern muss, es kommt wie immer auf die Lesart und den eigenen Standpunkt an.
Nach meinem Verständnis muss ein Schrank verankert sein, denn nur eine physisch vorhandene Verankerung kann ein Abrissgewicht überhaupt erst unterschreiten. Ist gar keine Verankerung vorhanden, kann sie auch kein Abrissgewicht unterschreiten und der von Dir hervorgehobene Halbsatz wäre sinnlos und entbehrlich.
Mal ganz davon abgesehen, dass es für mich auch keinen Sinn ergibt, einen 30 kg schweren B-Würfel nicht zu verankern, damit ihn jeder Einbrecher ohne Probleme wegtragen kann. Da kann ich die Waffen auch gleich offen rumliegen lassen.

Ich habe das schon immer so verstanden, dass ein leichteres Gewicht als 200 kg durch eine entsprechende Verankerung in dieser Größenordung sozusagen kompensiert werden muss. Das würde für mich Sinn machen.
Immerhin steht da ja auch oder, was eine eine Wahlmöglichkeit: Eigengewicht oder zusätzliche Verankerung nahelegt.
 
A

anonym

Guest
Erst stichelst Redneck und dann kommt "tragikomische Gestalt"... :|

Mein Kommentar bezog sich genau auf die Nachfrage. :roll:

Genießer, verschraub ihn! Das ersetzt Lesen oder Gelernt-haben durch handwerkliche Tätigkeit.
Solltest Du Dich nicht entscheiden können was nun besser ist schlage ich eine 50:50 Lösung unter Ausschluß des Lesens vor. Verschraub ihn nur Montags, Mittwochs und Freitags. :lol:

Es wär aber schon mal einen Umfrage-Thread wert - angesichts der Tatsache dass "der Gesetz" dem Jäger ohnehin weniger als 5 Kurzwaffen zugesteht - wie viele Leute ihren B-Schrank angeschraubt haben weil sie glauben das zu müssen.
Vielleicht sollten sie dazu noch posten wo sie ihre Ausbildung gemacht haben.
Zumindest käme dabei eine bessere Übersicht über diverse Jagdschulen dabei raus als mit den üblichen "da war ich, war super und die Ausbilder sind echt kompetent"-Threads. :twisted:
 
Registriert
9 Mrz 2010
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2.475
gletscherpris schrieb:
Erst stichelst Redneck und dann kommt "tragikomische Gestalt"... :|

Mein Kommentar bezog sich genau auf die Nachfrage. :roll:

...

ja ich weiß, komm machhier weiter.

Sticheln ist immer mal wieder nötig, sonst fällt dir vom Kopfschütteln auch noch der Kopf ab, da ist so ein kleiner Aufreger zwischendurch gut für die Durchblutung. :wink: 8) :wink:
 
Registriert
3 Jan 2006
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7.437
Thersites schrieb:
Ich habe das schon immer so verstanden, dass ein leichteres Gewicht als 200 kg durch eine entsprechende Verankerung in dieser Größenordung sozusagen kompensiert werden muss. Das würde für mich Sinn machen.
Immerhin steht da ja auch oder, was eine eine Wahlmöglichkeit: Eigengewicht oder zusätzliche Verankerung nahelegt.

Es steht aber ganz genau drin, daß nur bei Aufbewahrung von mehr als fünf Kurzwaffen (nur um die geht es in dem Fall) das Schrankgewicht mehr als 200kg haben muß oder der Schrank entsprechend angeschraubt weren muß.
Beim lesen genau auf die Satzzeichen achten - hilft bei Gesetzestexten ungemein viel.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Wie verhält ich die Hausratversicherung, im falle eines Diebstahls
 
A

anonym

Guest
Redneck schrieb:
Sticheln ist immer mal wieder nötig, sonst fällt dir vom Kopfschütteln auch noch der Kopf ab, da ist so ein kleiner Aufreger zwischendurch gut für die Durchblutung. :wink: 8) :wink:

Folterknecht!
Es ist viel zu heiß zum Kopfschütteln oder Aufregen..! :shock: :mrgreen:
 

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