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s+w686 schrieb:
Wie verhält ich die Hausratversicherung, im falle eines Diebstahls

guck in die Versicherungsbedingungen deiner Vers.gesellschaft und befrage andere Versicherte nach ihren Erfahrungen mit dieser.
Autovers. z.B. sucht man am sinnvollsten auf dem Flur des örtlichen Amtsgerichts nach dem Ausschlussprinzip aus. :wink:
 
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aus der Reihe: Schrauben for runaways

A: nein, diese Schränke werden nicht verschraubt, weil: bringt nix, ändert nix, macht nur Arbeit!
B: ja, schrauben macht Sinn, wenn die Nadel der Badezimmerwaage nicht über 200kg zuzügl. Port und Verpackung klettert, unbedingt Eigengewicht abziehen
VdS O: ja, auch hier bringt schrauben noch was, man merke sich die magische Zahl >200<
Vds1: ab jetzt, und bei jeder höheren Stufe, ist schrauben wieder überflüssig
 
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Baumstumpfnix schrieb:
aus der Reihe: Schrauben for runaways

A: nein, diese Schränke werden nicht verschraubt, weil: bringt nix, ändert nix, macht nur Arbeit!
....

kleine Erweiterung: es gibt Modelle die neigen bei geöffneter Tür dazu vorn über zu kippen, da macht eine Verschraubung der Rückwand techn. Sinn.
 
A

anonym

Guest
Baumstumpfnix schrieb:
B: ja, schrauben macht Sinn, wenn die Nadel der Badezimmerwaage nicht über 200kg zuzügl. Port und Verpackung klettert, unbedingt Eigengewicht abziehen

Macht keinen Sinn wenn man die Anzahl der Waffen die das Gewicht verlangen würden gar nicht hat - oder die gar nicht reinpassen. :wink:
 
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gletscherpris schrieb:
- angesichts der Tatsache dass "der Gesetz" dem Jäger ohnehin weniger als 5 Kurzwaffen zugesteht -

Jatzt fang doch nicht ausgrechnet du noch an, Falschmeldungen zu verbreiten.
 
A

anonym

Guest
kuno schrieb:
Thersites schrieb:
Ich habe das schon immer so verstanden, dass ein leichteres Gewicht als 200 kg durch eine entsprechende Verankerung in dieser Größenordung sozusagen kompensiert werden muss. Das würde für mich Sinn machen.
Immerhin steht da ja auch oder, was eine eine Wahlmöglichkeit: Eigengewicht oder zusätzliche Verankerung nahelegt.

Es steht aber ganz genau drin, daß nur bei Aufbewahrung von mehr als fünf Kurzwaffen (nur um die geht es in dem Fall) das Schrankgewicht mehr als 200kg haben muß oder der Schrank entsprechend angeschraubt weren muß.
Beim lesen genau auf die Satzzeichen achten - hilft bei Gesetzestexten ungemein viel.

Dann lies auch Du. Er muß nicht mehr als 200 kg haben, sondern 200 kg und mehr, um nicht "geschraubdübelt" zu werden, wenn mehr als 5 KW drin aufbewahrt werden sollen.
 
A

anonym

Guest
solmspruefung schrieb:
gletscherpris schrieb:
- angesichts der Tatsache dass "der Gesetz" dem Jäger ohnehin weniger als 5 Kurzwaffen zugesteht -

Jatzt fang doch nicht ausgrechnet du noch an, Falschmeldungen zu verbreiten.

Braucht wohl eine entsprechende Hervorhebung... 8)
Ich sprach - im Angesicht der Tatsache dass wir uns in einem Jagdforum befinden - von JÄGER als Grundlage des Erwerbsbedürfnisses.
Mir langen 5 bei weitem nicht - müsst erst mal zählen... :oops:
KEINE DAVON ist "auf Jagd" erworben.

Wer es schafft nach aktueller Rechtslage mehr als 5 Kurze "auf Jagd" zu erwerben, demjenigen an dieser Stelle von mir ein aufrichtiges: RESPEKT!!!
 
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Dumme Frage (bin zu faul, nachzuschauen ob es schon mal erörtert wurde): KW-Wechselsysteme (Verschluß, Lauf + Magazin) gelten wohl bei der Zählung bez. zugelassenem B-Schrank-Inhalt nicht als eigenständige Waffen?
Vorderladerrevolver wohl dagegen schon.
 
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gletscherpris schrieb:
[Wer es schafft nach aktueller Rechtslage mehr als 5 Kurze "auf Jagd" zu erwerben, demjenigen an dieser Stelle von mir ein aufrichtiges: RESPEKT!!!

Das war nicht das Thema, sondern der Grundsatz. Der Gesetzgeber hat es nämlich nicht verwehrt.

Übrigens bin ich sehr dicht dran. (Ohne Sportwaffe) :wink:
 
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Thersites schrieb:
Dumme Frage (bin zu faul, nachzuschauen ob es schon mal erörtert wurde): KW-Wechselsysteme (Verschluß, Lauf + Magazin) gelten wohl bei der Zählung bez. zugelassenem B-Schrank-Inhalt nicht als eigenständige Waffen?
Vorderladerrevolver wohl dagegen schon.

Alle wesentlichen Gerätschaften, die es bis in die WBK geschafft haben :wink: , zählen m.W. einzeln. Austauschsystem ebenso wie VLRevolver.
Bei einem für die WBK nicht für wichtig genug erachtetetn :cry: , zwar ein wesentliches Bauteil darstellenden, aber dennoch nicht vermerkten Einstecklauf, dürfen sich wieder einmal die Experten die Köpfchen reiben.... Isch wees et nit.
 

DHS

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Sind Wechselsysteme in kleinerem Kaliber nicht bedürfnisfrei?
Würde doch heißen, dass man sich z.B. für ne .40 ein 9x19 WS und ein KK WS holen könnte, und aber nur einen "Platz" blockiert hat, oder?
 
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für in der WBK vermerkte Waffen sind Austauschsysteme, Einsteckläufe, etc in kleinerem Kaliber erlaubnisfrei und zählen nicht als zusätzliche Waffe, ein größerkalibriges Austauschsystem zählt jedoch als weitere Waffe.

Dieses >zählen< bezieht sich auf die Anzahl der für einen Jäger/Sportschützen zulässigen KW´s: also z.B. 2 KW´s mit 3 kleinerkalibrigen Austauschsystemen = 2

Hinsichtlich des >Zählens< bei einer zulässigen Tresorbeladung gilt jede/s Waffe / wesentliche Teil als Einzelwaffe: also 2 KW´s mit 3 kleiner- oder größerkalibrigen Austauschsystemen = 5

Auf die zulässige Inhaltsmenge muß man bei A-Tresoren bzgl. LW´s achten (max 10) und bei B- + VdS0 Schränken bzgl. der Anzahl der KW´s (je nach Gewichtsklasse 5 oder 10)
 
A

anonym

Guest
6 Seiten ohne eine einheitliche Meinung
Wie kann das sein das ganze ist doch per Gesetz geregelt sollte also alles klar sein ? oder wollen die legalen das einfach nicht verstehen ?
Unter diesen umständen zeigt sich wie nötig solche Kontrollen sind
und zwar gebührenpflichtig abgestuft nach Mängelliste damit die betroffenen auch etwas lernen und
eine akzeptable Ordnung entsteht.

:D :D :D

Weidheil
julius1900
 
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Wie die das mit den unangemeldeten Kontrollen machen wollen, ist mir ein Mysterium. Ich verlasse in aller Regel das Haus so gegen 7:45 und komme seltenst vor 18:00 Uhr zurück. Meistens eher so gegen 20:00 Uhr. Da können die fünfmal unangemeldet kommen, ohne Termin geht das sogar mit gutem Willen nicht.
 

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