Kontrolle

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A

anonym

Guest
Baumstumpfnix schrieb:
für in der WBK vermerkte Waffen sind Austauschsysteme, Einsteckläufe, etc in kleinerem Kaliber erlaubnisfrei und zählen nicht als zusätzliche Waffe, ein größerkalibriges Austauschsystem zählt jedoch als weitere Waffe.

Dieses >zählen< bezieht sich auf die Anzahl der für einen Jäger/Sportschützen zulässigen KW´s: also z.B. 2 KW´s mit 3 kleinerkalibrigen Austauschsystemen = 2

Hinsichtlich des >Zählens< bei einer zulässigen Tresorbeladung gilt jede/s Waffe / wesentliche Teil als Einzelwaffe: also 2 KW´s mit 3 kleiner- oder größerkalibrigen Austauschsystemen = 5

Auf die zulässige Inhaltsmenge muß man bei A-Tresoren bzgl. LW´s achten (max 10) und bei B- + VdS0 Schränken bzgl. der Anzahl der KW´s (je nach Gewichtsklasse 5 oder 10)

Das ist nicht unbedingt so, die wesentlichen Teile wurden aus anderen Gründen gleichgestellt, aber ganz bestimmt nicht wegen der Lagerung, denn auch wenn sie gleichgestellt sind, sind es eben keine ganzen Waffen, sondern nur Teile davon und mithin keine "Kurzwaffen", sondern nur "Kurzwaffenteile" oder Kurzwaffenläufe bzw. Kurzwaffenverschlüsse oder -griffstücke. Es gibt wohl Ämter, die sehen das anders, aber wenn sich die Leute das gefallen lassen, sind sie selber schuld. Feststellungsbescheid VOR der Kontrolle verlangen und notfalls dagegen angehen.
 
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Hallo,

@DWM1915: das mag zwar sein, und ist auch meine Meinung, aber halt nur eine Meinung.

http://www.bssb-ofr.de/Muell/Waffeng/Vo ... ung_IM.PDF

Siehe Punkt 1.12:

1.12 Da wesentliche Teile von Schusswaffen waffenrechtlich wie Schusswaffen zu
behandeln sind, sind Wechselsysteme oder Wechsel- oder Austauschläufe
bei der Berechnung der Höchstzahlen der Aufbewahrung in Sicherheitsbe-
hältnissen grundsätzlich zu berücksichtigen.

Die Behörden können da ersteinmal nichts machen, bis einer dagegen klagt und evtl. gewinnt.



Gruß
voyager
 
A

anonym

Guest
Geb ich Dir recht, hab ich ja auch darauf hingewiesen. Diese Regelung steht m.E. nicht im Einkalng mit geltnedem Gesetz bzw. Recht. Im Gesetz steht bei der Lagerung nunmal Lang- und Kurzwaffen und nicht aus sonstigen Gründen gleichgestellte Waffenteile. Sonst müssen sie uns auch die Schalldämpfer auf Jagdschein geben, weil die den LW gleichgestellt sind, wenn sie für die bestimmt sind. Man kann nicht das Eine so "auslegen" und das vergleichbare Andere anders, wie es einem grade paßt. Klagen, ja, das muß man dann wohl, aber man tut das dann ggf. aus einer denkbar schlechten Position heraus. Nämlich ohne Waffen und WBK, die wurden ja vorher durch sofortige Vollstreckung einkassiert. Auch hier frage ich, wo da der DJV war, als solche Regelungen erlassen wurden, die sich vorgeblich IMMER gegen Terroristen und sonstige Böse richten sollten und Jägern und Schützen niemals nie nicht das Leben erschweren sollten. Alles gelogen.
 
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DWM1915 schrieb:
Das ist nicht unbedingt so, die wesentlichen Teile wurden aus anderen Gründen gleichgestellt, aber ganz bestimmt nicht wegen der Lagerung,

Du glaubst also nicht, dass der GG mit der Regelung verhindern wollte, dass Sohnemann sich die 44er in Einzelteilen aus Papas Nachttisch kramt und auf dem Schulweg zusammenbaut? Interessante Auffassung, nur leider ziemlich an der Realität vorbei.
 
A

anonym

Guest
.44-40 schrieb:
DWM1915 schrieb:
Das ist nicht unbedingt so, die wesentlichen Teile wurden aus anderen Gründen gleichgestellt, aber ganz bestimmt nicht wegen der Lagerung,

Du glaubst also nicht, dass der GG mit der Regelung verhindern wollte, dass Sohnemann sich die 44er in Einzelteilen aus Papas Nachttisch kramt und auf dem Schulweg zusammenbaut? Interessante Auffassung, nur leider ziemlich an der Realität vorbei.

Du glaubst doch wohl nicht, daß ich so blöde wäre, hier völlig losgelöst vom bisherigen Sachverhalt und vom in Rede stehenden Recht über das Thema mit Dir zu diskutieren. Glaubst Du eigentlich, daß Du es mit einem Vollidioten zu tun hast oder bist Du nicht in der Lage, die bisherige Diskussion im Kontext auch nur ansatzweise zu erfassen ?

Zur Klarstellung: Wesentliche Teile von KW gehören selbstverständlich in die entsprechend klassifizierten Schränke, aber sie sind eben nicht auf die zulässige Höchstzahl der dort aufzubewahrenden Waffen anzurechnen, so jedenfalls meine bis dahin gut begründete Rechtsmeinung. Was hat das also mit dem Nachttisch und dem Sohnemann zu tun ? Nichts. Eben.
 
A

anonym

Guest
Baumstumpfnix schrieb:
mit einem VdS1 Schrank ging man all diesen Auslegungen aus dem Weg, dann wäre es einfach egal.

Mit einem eigenen Banktresor ganz sicher auch. Aber den hat nunmal nicht jeder, und genau um diese Fälle, hpts. B-Besitzer, geht es ja gerade hier..............
 
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weiß jemand, was die Gründe für die Gleichwertigkeitsregel gewesen sind? (wesentliche Teile und fertige Waffen)

per def. lassen sich wesentliche Teile mit handelsüblichem Werkzeug ohne Nachbearbeitung zu funktionsfähigen Waffen zusammenbauen.

dumm gefragt: liegt es an der zunehmnden Anzahl an Baumärkten oder Heinwerkersendungen??
 
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anonym

Guest
Baumstumpfnix schrieb:
per def. lassen sich wesentliche Teile mit handelsüblichem Werkzeug ohne Nachbearbeitung zu funktionsfähigen Waffen zusammenbauen.

Man wollte unter anderem verhindern, daß diese wesentlichen Teile erlaubnisfrei wie alle anderen Teile bleiben, man wollte verhindern, daß sie von jedem erlaubnisfrei erworben werden können, um aus diesen wesentlichen Waffenteilen eigenständige Waffen zu machen, die auf keiner Erlaubnis erscheinen. Stichwort: Bedürfnis, aber auch Erlaubnisvorbehalt der Herstellung im weiteren.
 
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mit einem VdS1 Schrank ging man all diesen Auslegungen aus dem Weg, dann wäre es einfach egal.
Klar, natürlich, aber beispielsweise wie in meinem Fall, der ich in einer Mietwohnung wohne, bräuchte sowas für etwa 15 LW plus X und 4 KW. Sowas wiegt dann schnell 300-500kg aufwärts und stellt schon ein Problem dar.
Wer kein Haus sein Eigen nennt, ist auf "leichtere" Varianten wie die "alten" B-Schränke oder gar A-Schränke angewiesen.

Martin
 
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ad DWM1915
klingt logisch und ist auch in gewisser Weise nachvollziehbar, dann wäre die >Tresorzählung< quasi ein nicht beabsichtigtes (?) Nebenprodukt dieser Regelung, die eigentlich anderes regelemtieren wollte.
oder die Gleichstellungsregelung wurde absichtlich so umfassend ohne Einschränkung formuliert, damit alle Unwägbarkeiten diesbzgl. außen vor bleiben, also, mit anderen Worten, wo gehobelt wird, fallen nun einmal auch Späne; und die Tresorzählungsregel wäre somit einer dieser Späne, möglicherweise nicht beabsichtigt, aber nun einmal passiert.
Die Hardliner dürfen sich über diese offenen Formulierungen freuen.

ad P.O.A.
ja, hast Recht, 300 kg und mehr ist schon eine Hausnummer! Aber erst ab VdS1 läßt einen der Gestzgeber in einiger Ruhe. Bei den Kellern von (anonymen) Mietshäusern und der Gleichstellung mit nicht dauerbar genutzten Gebäuden ist auch ein VdS1 Schrank schon nicht mehr für alle Fälle ausreichend. Da kann einem der Hut hochgehen..
 
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Weiss nicht ob es schon wo gepostet wurde: Thema Kontrolle der eingetragenen Waffen: siehe Absatz 2!

Kontrolle Waffenaufbewahrung, neues Urteil

Das VGH Mannheim hat in einem aktuellen Urteil die bisherige Handhabung der meisten Waffenbehörden bestätigt. Hierzu auszugsweise eine Kopie:

VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 3.8.2011, 1 S 1391/11

Leitsätze

1. Schon ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 und 2 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten kann die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen.

2. Im Rahmen der verdachtsunabhängigen Waffenkotrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG darf festgestellt werden, ob die erforderlichen Waffenschränke vorhanden sind, ob diese den Sicherheitsanforderungen entsprechen, und ob die Waffen eingelagert sind, die in den Waffenbesitzkarten vermerkt sind.

3. Beim Widerruf von Waffenbesitzkarten ist als Streitwert unabhängig von der Zahl der widerrufenen Waffenbesitzkarten grundsätzlich der Auffangwert zugrunde zu legen, wobei in dem Auffangwert zugleich die erste eingetragene Waffe mit enthalten ist. Für jede weitere Waffe ist entsprechend Nr. 50.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Erhöhung um 750,-- EUR vorzunehmen (Änderung der Rspr.).

Aus den Gründen:

§ 36 Abs. 3 WaffG ermöglicht eine Nachschau, aber keine Durchsuchung. Die Behördenmitarbeiter dürfen feststellen, ob die erforderlichen Waffenschränke vorhanden sind, ob diese den Sicherheitsanforderungen entsprechen, und ob die Waffen eingelagert sind, die in den Waffenbesitzkarten vermerkt sind. Dies beinhaltet einen Abgleich der in den Waffenbesitzkarten eingetragenen mit den aufgefundenen Waffen (vgl. Bauer/Fleck, GewArch 2010, 16 <19>; Soschinka/Heller, NVwZ 2009, 993 <995>).

HJS 110829

 
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Ahäm:
Da ich mehr als 5 KW im B-Schrank (Leergewicht ca 140 kg) habe, verweise ich ggfls. auf die sichtbaren Schrauben an der Rückwand und im Boden.

Die Typen die neulich bei meinem Bekannten waren, hat er als eher schmächtig beschrieben. Die hätten ihn voll wie er ist (ich meine den Schrank :lol:) noch nicht mal unangeschraubt bewegen können.
Kann mal jemand Abreißkraft definieren?
Und in welcher Richtung, und mit Federwaage?
 
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Nabend.
Ich und meine Kollegen wurden hier schon als "Blockwart" betitelt. Na dankeschön :16:
Und ich will Euch jetzt mal erzählen, wie wir unsere Kontrollen durchführen:

Ort: Bayern

Jeder zu kontrollierende Waffenbesitzer wurde angeschrieben, auf vier Seiten über die Lage informiert und um Rückantwort gebeten.
Pro Sachbearbeiter sollen im Monat 5 bis 10 Kontrollen durchgeführt werden. Das macht bei uns minimal 6,5 Kontrollen im Monat bei ein paar Tausend Waffenbesitzern.

Das Ministerium empfiehlt (noch) angemeldete Kontrollen und eine Konzentration auf Altbesitzer und Erben.

Die Besuche werden bei uns generell unangemeldet durchgeführt, das macht Arbeit beim anfahren, aber da wir aufgeräumte Tresore für erstrebenswert, eine Fehlerquote von 0% jedoch für unrealistisch halten, nehmen wir das gerne in Kauf. Falls angemeldete Kontrollen Pflicht werden sollten, werde ich auf meiner örtlichen Polizeidienststelle sofort den Terminplaner für die Blitzgeräte einfordern.

Altbesitzer und Erben sind natürlich extrem ahnungslos und hatten bis vor zwei Jahren zur Hälfte noch nicht mal an einen Tresor gedacht und hatten auch noch jede Menge Munition und.ein Großteil hat im Krieg noch gekämpft .........aber, nachdem die Erben und Altbesitzer angeschrieben wurden, haben die jede Menge Munition abgegeben, Tresore gekauft oder die Waffen gleich verscherbelt. Die informierten Altbesitzer sind bei Kontrollen hervorragend aufgestellt, auch weil sie sich grundsätzlich weniger mit den Waffen, Ladezuständen, der Munition oder dem aufsperren des Schrankes beschäftigen. Weniger km im Jahr, weniger Strafzettel wegen schnellem Fahren. Grob gesagt. Im übrigen haben die meisten Altbesitzer nur einen lummeligen 22er Einzellader von Voere oder eine 6,35mm Pistole. Da sind 10 Langwaffen und 5 KW bei unbegrenztem Munitionserwerb doch interessanter zum prüfen.

Uhrzeiten: sind gesetzlich bereits definiert und großzügig. Samstag um 12.00 und Freitag um 20.40 Uhr haben wir auch schon gemacht, ist kein Problem. Rentner kommen tagsüber, Berufstätige idealerweise abends und samstags. Morgens geht übrigens auch.

Ergebnis: Leut, Leut, Leut, geht mal in Euch. Wir sprechen bei locker der Hälfte aller Kontrollen mündliche Verwarnungen aus. Schlecht gelaunte Menschen können da auch ne Owi schreiben. Nochmal: HÄLFTE
Was sind das für Fälle?
- illegale Waffen bzw. das überlassen derselben
- Munition falsch gelagert
- Waffen falsch gelagert
- geladene Waffen

Da werden Perkussionsrevolver vorsätzlich in A-Schränke gepackt, weil B-Fach zu klein. Da stehen Schweden Mauser im Kleiderschrank, weil A-Schrank zu klein. Da ist Munition die man nicht haben dürfte, weil die Waffe längst verkauft ist.
Da ist die Waffe von der freundlichen Witwe gegenüber, welche nur noch den Verschluss abschießen kann, aber sie wollte das Ding loshaben. War was mit einer WBK oder so?
Da sind Kriegsfunde vom Vater oder Beute vom Opa oder irgendetwas, was mehrschüssig ist und schießt, aber uralt ist. Da war doch was mit der WBK, oder?

Wer macht die Fehler:
Wir haben bisher nur illegale Waffen bei Jägern gefunden. Das sollte zu denken geben. Echte Statistk ist das nicht, aber mein Erfahrungswert.
Munition und Waffen lagern alle gleichberechtigt falsch, aber, Sportschützen schneiden erstaunlich gut ab.
Ältere Menschen machen mehr Fehler als jüngere Menschen. Ältere Menschen kennen auch noch ganz andere Gesetze und Zeiten als jetzt. Gewohnheiten sind stark.

Wieso macht der Jäger so viele Fehler:
Jäger haben meinem Gefühl nach einen höheren Altersdurchschnitt als Schützen.
Jäger nutzen ihre geladene Waffe stundenlang auch OHNE zu schießen. Schützen fahren leer zum Stand, lassen durch und fahren wieder leer zur Familie.
Jäger sitzen meist sehr lange alleine (bei Schützen ist fast immer was los) und das auch noch zu ungewöhnlichen Zeiten und bei schlechtem Wetter. Müde Menschen, oder durchnässte Menschen machen natürlich mehr Fehler beim Ladezustand einer Waffe.
Jäger inserieren gerne ihr Hobby über Geländewägen, grüne Kleidung und riesenhafte Hirschgeweihe. Sportschützen sind hingegen sehr unauffällig. Deshalb gehen die meisten älteren Damen vorzugsweise zum feschen Jäger, plauschen, bringen Kekse und ein 22er Anschütz mit. Das endet dann in einer Strafanzeige.
Auch macht der Jäger so viele Fehler mit Waffen, weil er verwöhnt ist. Nur bei KW muss der Jäger sein Amt VOR Erwerb beteiligen. Das vergisst mancher. Man kann auch eine Waffe kaufen, warten bis alle gestorben sind, keine Papiere mehr für die Waffe haben und dann in eine Kontrolle geraten. Und in beiden Fällen gilt: Strafanzeige.
Der Sportschütze hat hier wiederum den Vorteil, dass er die meisten Waffen eh erst durch Bedürfnis nachweisen muss, das prägt sich ein. Außerdem ist die Paranoia bei den Schützen durch die Vorfälle der Vergangenheit und die folgende Hexenjagd stärker ausgeprägt. Schützen sind deshalb vorsichtiger.

Was tun?:
Liebe Jäger, immer nur mit ungeladenen Waffen unterwegs sein. Niemals anders. Macht es halt zu einem Ritual oder so.

Reden ist die beste Lösung!
Wir zeigen niemanden wegen illegalem Waffenbesitz an, welcher sich an uns wendet und eine Bereitschaft zur Abgabe der Waffe erklärt. Würden wir dies nicht tun, wäre das eine Empfehlung die Waffen doch eher über den Restmüll oder das nächste Gewässer zu entsorgen. Blödsinn. Irgendwer muss das Zeug doch nehmen. Ich möchte den Politiker sehen, welcher bei dieser Begründung eine Strafanzeige präferiert, nur weil er dann keine "Amnestien" mehr ausrufen kann.
Polizei oder auch Kollegen können das anders sehen. Legalitätsprinzip und so. Ich glaube aber, die meisten Kollegen lassen mit sich reden.

Illegale Waffen sind gefährlich, nicht immer nur für das Leben, auch für den Geldbeutel und das Hobby. Fundwaffen können legalisiert werden, gibt keine Garantie drauf, aber versuchen ist besser als ein Risiko für sich selbst oder sogar die Erben einzugehen. Apropos Erben, nur legale Waffen können vererbt werden, also Opas 08 rechtzeitig legalisieren.
Reden hilft natürlich nicht, wenn ein Tresor zu klein oder zu billig ist. Dann muss halt investiert werden.

Übrigens: Beratung bei waffenrechtlichen Fragen durch den zuständigen "Blockwart" ist meistens kostenlos.
 

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