Kontrolle

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 4585
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DHS

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Frettierer schrieb:
Yup, bei mir genauso. Da können sie dann mal schön Nummernabgleich machen, die anderen sind dann gerade im anderen Bundesland. Mahlzeit, hat ja total viel gebracht. Wobei ich immer noch denke, dass ein Abgleich der einzelnen Waffen mit WBK nichts mit der Kontrolle der sicheren Aufbewahrung zu tun hat.

Könntest dir ja auch nen billigen Alibi-Schrank (A) zulegen, da eine Waffe reinstellen und sagen: stimmt schon, Jungs. Aber auf deiner WBK stehen 20 Waffen... :wink:
Wird dir dann keiner abnehmen; und welche Waffen du hast, wissen sie doch eh...
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Jfgpm schrieb:
s+w686 schrieb:
---verschraubung der Schränke.
...

Was haben sie da geprüft bitte ?

...

Ob Schrauben vorhanden sind. Fester Sitz der Schränke.

Nachtrag. Bei 2 Mio legalen kommen ca. 6 Mio Arbeitsstunden auf die Beamten zu.
2 Personen je Besuch, 1,5 Stunden x 2 Personen.....

Zudem wird deine Akte ja noch auf den neusten Stand gebracht. Und da macht es sich nicht gut, wenn die Herrn abgewiesen werden.......
Also immer freundlich, und die Akte bleibt sauber.
So geht das Spiel halt.
 
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s+w686 schrieb:
Ob Schrauben vorhanden sind. Fester Sitz der Schränke.

Interessant.
Auch wieder eine Sache, die zu unterschiedlicher Auslegung einläd.
A Schränke muss man gar nicht anschrauben. B Schränke nur, wenn sie unter 200kg haben. Es wird aber nicht gesagt, wie sie angeschraubt sein müssen.
Einfach mal mit der Hand dran rütteln :lol:
 
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Jfgpm schrieb:
s+w686 schrieb:
Ob Schrauben vorhanden sind. Fester Sitz der Schränke.

Interessant.
Auch wieder eine Sache, die zu unterschiedlicher Auslegung einläd.
A Schränke muss man gar nicht anschrauben. B Schränke nur, wenn sie unter 200kg haben. Es wird aber nicht gesagt, wie sie angeschraubt sein müssen.
Einfach mal mit der Hand dran rütteln :lol:

Keine Falschmeldungen hier verbreiten!!
In A-Schränken dürfen keine erlaubnispflichtigen Kurzwaffen aufbewahrt werden, deshalb auch keine Gewichtsbeschränkung.
In B-schränken dürfen bis zu 10 erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufbewahrt werden, wenn das Schrankgewicht höher als 200kg ist oder der Schrank mit einer entsprechenden Verankerung gegen Abriss gesichert ist.
Liegt das Schrankgewicht unter 200 kg, dürfen halt nur bis zu fünf Kurzwaffen aufbewahrt werden.
 
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DWM1915 schrieb:
Jfgpm schrieb:
s+w686 schrieb:
Ob Schrauben vorhanden sind. Fester Sitz der Schränke.

Interessant.
B Schränke nur, wenn sie unter 200kg haben.

Das ist absolut falsch. Man muß grds. gar keine Schränke anschrauben, auch keine B-Schränke. Weder mit 200 kg oder mehr noch unter 200 kg.

Na dann noch besser. Bei der Aufbewahrung habe ich gerade dazu nichts gefunden. Allerdings bin ich mir sicher, dass ich dazu mal etwas gelesen hatte. Weißt Du vielleicht wo ?
 
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ich wollte es gerade schreiben, schrauben muss man nicht, aber man kann..
und >was machen die, die gar keine Bohrlöcher haben??< tja, böse Falle! :cry:
außerdem müßte man zur Bohrlochkontrolle den einen oder anderen Schrank komplett ausräumen, etc., was ja eigentlich nicht Sinn der Prüfung sein kann. Neben Jagdgedöns kann ja auch privater Krimskrams drin sein, den niemand was angeht... (alte Fussballerheftchen, .. :wink: )
 
A

anonym

Guest
Baumstumpfnix schrieb:
und >was machen die, die gar keine Bohrlöcher haben??< tja, böse Falle! :cry:

Die sagen den Lochbohrern, daß man nicht bohren muß, auch wenn der B- (da steht das B nicht für Bohren, vielleicht glauben das aber die Behörden-Nasenbohrer) Schrank weniger als 200 kg hat, sofern er nicht mehr als 5 Kurzwaffen aufnehmen soll. Das wurde hier schon x-mal erläutert, und ich frage mich immer, warum hier eigentlich Leute posten, in einer Rechtsecke, und Tips geben, die vom Thema allenfalls "mal was gehört" haben. Man schaue in § 13 AWaffV, da steht alles genau drin, es ist eine Rechtsverordnung und mithin ein Gesetz im materiellen Sinn, das verbindliche Regelungen enthält, die samt und sonders auch für die Verwaltung verbindlich sind.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Leute, Leute.....

Nochmal zu verstehen.

1. Unangemeldet.
2. Aufbewahrung und Zugriff
3. Anzahl und Waffennummer
4. Klasse des Waffenschrank
5.Verschraubung

Das wurde geprüft. Und das alles kann/darf mit den Herrn von der Behörde vor Ort besprochen werden. :lol:
 
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Ich bin davon ausgegangen, dass man sich nur einen B Schrank zulegt, wenn man das auch muss (war vielleicht etwas voreilig).
Das heißt für mich: B Schrank kauft sich der, der über 10 Langwaffen in einem Schrank aufbewahren will bzw. die angegebene Kurzwaffen Menge.
 

tar

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s+w686 schrieb:
Leute, Leute.....

Nochmal zu verstehen.

1. Unangemeldet.
2. Aufbewahrung und Zugriff
3. Anzahl und Waffennummer
4. Klasse des Waffenschrank
5.Verschraubung

Das wurde geprüft. Und das alles kann/darf mit den Herrn von der Behörde vor Ort besprochen werden. :lol:

Hast du das nicht schon als Bringschuld vor nem Jahr oder 2 dokumentiert?
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
[quote="tar"

Hast du das nicht schon als Bringschuld vor nem Jahr oder 2 dokumentiert?[/quote]

Ja, der Behörde liegen Fotos (Schränke aussen-innen-verschraubung-Text Klasse A/B) und Erklärung vor, älter als 3 Jahre.
 
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Servus:

Ich hab nen B-Schrank oder besser "S2"
Ich habe nicht mehr als 5KW und auch keine 10LW, und das Innenfach in meinem Schrank ist ebenfalls ein B Fach... Mun wird komplett getrennt gelagert...

Kommen können sie jederzeit, nach Absprache eines Termines, wie jeder andere, der mich besuchen will auch.

Sie dürfen auch gern die Aufbewahrung der Waffen und Munition kontrollieren, mehr aber auch nicht.

Nach Terminabsprache:
Wohnungstür auf.. Tag.. da ist der Schrank.. da ist der Munschrank.. woanders lager ich nix, nein,, da ist alles drin , in dem einen die Kniften, in dem Blechungetüm daneben die Mun.....Unterlagen zur Lagerung haben sie ja bereits mit Rechnung, Fotos von Schrank und Plakette und Abliefernachweis der Spedition bei der Anmeldung der 1. Knifte erhalten.... Schrank aufmachen? wofür? Sie Überprüfen doch die sichere Lagerung. Und das können sie ja sehen.
Schönen Tag noch.

Sie wollen die korrekte Anzahl und Nummern meiner Waffen kontrollieren? Kommen sie doch gern nächste Woche Donnerstag um 18:30 vorbei. dann können Sie auch dies überprüfen. Jetzt passt es mir leider nicht, da ich gleich noch einen Termin habe... Schönen Abend noch.


Unangemeldet : Tut mir leid. passt mir grad garnicht, meine Nachbarin liegt gerade nackt auf dem Sofa.. kommen sie doch gern in 3 Tagen am Donnerstag ab 18:00 vorbei....nein auch nicht mal eben nachsehen... Schönen Tag noch.


Mal sehen ob und wann es mal zu einem Besuch kommt... sind ja wohl noch ein paar Hundert vor mir, die noch nichteinmal die sichere Aufbewahrung nachgewiesen haben.


Gruß und WH Kingklops
 
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23 Jul 2009
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Bei mir kommen se erstmal sowieso nicht vorbei.

Denn ich habe meinen Schrank vor nicht allzu langer Zeit in der Akte mit Foto und Kaufbeleg vom Büchsenmacher hinterlegen lassen und bin sowieso regelmäßig bei der Behörde vorstellig.

Da gibts erstmal andere die vor mir den Kontrollen unterliegen.

Und selbst wenn...
Wer seinen Schrank angeschraubt hat weil er unter 200Kg wiegt und mehr als 5 Waffen drin hat und alles gesetzeskonform unter Verschluss hält, der hat kein Problem mit Kontrollen!

Vor allem dann nicht, wenn er sowieso nur von Freitags 17.00 bis Sonntags 19.00 zu Hause ist und selbst da nur ab und an und zum kurzen Nächtigen ein paar wenige Stündchen!
:lol:
 

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